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Klausuren Juli 2020
NRWistzu
Unregistered
 
#181
04.07.2020, 19:55
Ach man, liege ich jetzt völlig daneben? 
Die Dame hatte die Kündigungen nicht unterschrieben, obwohl im AGB eine Schriftform vereinbart war. Von daher lag für mich keine wirksame Kündigung vor und ich habe keinen Antrag auf Räumung gestellt :/ Habe in der ZWMK gesagt, dass die Dame eine wirksame Kündigung abgeben soll und eine Klage auf Zahlung rückständiger Miete geschrieben  :dodgy:
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Nrw
Unregistered
 
#182
04.07.2020, 20:19
Bei mir mangelte es schon an dem fehlenden Zugang der Kündigung
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Gast
Unregistered
 
#183
04.07.2020, 20:20
(04.07.2020, 19:55)NRWistzu schrieb:  Ach man, liege ich jetzt völlig daneben? 
Die Dame hatte die Kündigungen nicht unterschrieben, obwohl im AGB eine Schriftform vereinbart war. Von daher lag für mich keine wirksame Kündigung vor und ich habe keinen Antrag auf Räumung gestellt :/ Habe in der ZWMK gesagt, dass die Dame eine wirksame Kündigung abgeben soll und eine Klage auf Zahlung rückständiger Miete geschrieben  :dodgy:


 Stand das da mit der Unterschrift? Ich habe darauf nicht geachtet
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GastNRWnrw
Unregistered
 
#184
04.07.2020, 20:24
(04.07.2020, 20:19)Nrw schrieb:  Bei mir mangelte es schon an dem fehlenden Zugang der Kündigung

Ging 178 zpo bei dir nicht durch?
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Gast
Unregistered
 
#185
04.07.2020, 20:28
(04.07.2020, 20:19)Nrw schrieb:  Bei mir mangelte es schon an dem fehlenden Zugang der Kündigung

Die Filialleiterin ist in der Empfangssphäre des Mieters. Dass sie das Schreiben entgegen nahm, kann der Ehemann der Vermieterin bezeugen. Der Mieter kann nicht meht mit einem gegenbeweis kommen nach dem Motto 'hab ich nicht überhändigt bekommen', da die Leiterin tot ist. Bei mir lag Zugang also vor
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GastNRWnrw
Unregistered
 
#186
04.07.2020, 20:29
(04.07.2020, 20:28)Gast schrieb:  
(04.07.2020, 20:19)Nrw schrieb:  Bei mir mangelte es schon an dem fehlenden Zugang der Kündigung

Die Filialleiterin ist in der Empfangssphäre des Mieters. Dass sie das Schreiben entgegen nahm, kann der Ehemann der Vermieterin bezeugen. Der Mieter kann nicht meht mit einem gegenbeweis kommen nach dem Motto 'hab ich nicht überhändigt bekommen', da die Leiterin tot ist. Bei mir lag Zugang also vor

 So habe ich das auch gelöst, allerdings macht mich das mit der Unterschrift jetzt stutzig
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Gast
Unregistered
 
#187
04.07.2020, 20:30
(04.07.2020, 20:20)Gast schrieb:  
(04.07.2020, 19:55)NRWistzu schrieb:  Ach man, liege ich jetzt völlig daneben? 
Die Dame hatte die Kündigungen nicht unterschrieben, obwohl im AGB eine Schriftform vereinbart war. Von daher lag für mich keine wirksame Kündigung vor und ich habe keinen Antrag auf Räumung gestellt :/ Habe in der ZWMK gesagt, dass die Dame eine wirksame Kündigung abgeben soll und eine Klage auf Zahlung rückständiger Miete geschrieben  :dodgy:


 Stand das da mit der Unterschrift? Ich habe darauf nicht geachtet

Wie meinst du das? Die Kündigung war nicht unterschrieben. Und in dem Mietvertrag stand unter Kündigung, dass dieser schriftlich abzugeben ist.
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GastNRWnrw
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#188
04.07.2020, 20:36
(04.07.2020, 20:30)Gast schrieb:  
(04.07.2020, 20:20)Gast schrieb:  
(04.07.2020, 19:55)NRWistzu schrieb:  Ach man, liege ich jetzt völlig daneben? 
Die Dame hatte die Kündigungen nicht unterschrieben, obwohl im AGB eine Schriftform vereinbart war. Von daher lag für mich keine wirksame Kündigung vor und ich habe keinen Antrag auf Räumung gestellt :/ Habe in der ZWMK gesagt, dass die Dame eine wirksame Kündigung abgeben soll und eine Klage auf Zahlung rückständiger Miete geschrieben  :dodgy:


 Stand das da mit der Unterschrift? Ich habe darauf nicht geachtet

Wie meinst du das? Die Kündigung war nicht unterschrieben. Und in dem Mietvertrag stand unter Kündigung, dass dieser schriftlich abzugeben ist.


Ja das meine ich,  ich habe auf die Unterschrift nicht geachtet. Daher meine Frage,  ob mehreren die fehlende Unterschrift aufgefallen ist.
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Nrw
Unregistered
 
#189
04.07.2020, 20:45
Ah okay ich bin über 164 III BGB gegangen und habe dann gesagt dass keine Vertretungsmacht zur Entgegennahme einer Kündigung vorliegt
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Nrw
Unregistered
 
#190
04.07.2020, 20:45
Ah okay ich bin über 164 III BGB gegangen und habe dann gesagt dass keine Vertretungsmacht zur Entgegennahme einer Kündigung vorliegt
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