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Deutschnationale Justiz
Gast
Unregistered
 
#31
04.07.2020, 14:13
(04.07.2020, 14:07)RechtsanwaltII schrieb:  Quotenregelungen führen langfristig nur zu einer Absenkung des Niveaus.

Das ist eine Behauptung, die gern aufgestellt wird, jedoch bisher nicht bewiesen werden konnte
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Werder steigt ab
Unregistered
 
#32
04.07.2020, 15:42
Leute von heute, keiner von uns weiß, wie es wirklich ist, aus einer bildungsfernen Familie aus Ostanatolien zu stammen und hier Jura zu studieren. Ich weiß nicht wie die das schaffen. Seien wir doch mal ehrlich, unsere Eltern machten es und vor, begleiteten unseren Bildungsweg und und und. Dann kommt jemand aus Ostanatolien, Eltern sind Analphabeten, zu Hause wird kein Deutsch gesprochen, und schafft die Examina. wie machen die das? Solche Leute braucht die Justiz
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Gast
Unregistered
 
#33
04.07.2020, 16:12
(04.07.2020, 13:48)Gast schrieb:  Nach der bestialischen Hinrichtung von George Floyd durch US-amerikanische Polizisten ist auch die bundesdeutsche Justiz in der Verantwortung, die weißen Privilegien der großen Mehrheit ihrer Vertreter_innen kritisch zu hinterfragen und eine verbindliche Quotenregelung für PoCs bei der Neueinsetzung von Richter_innen und Staatsanwält_innen einzuführen.

Selbstverständlich kann diese Maßnahme nicht über das sprichwörtliche Knie gebrochen werden, sondern muss graduell eingeführt werden: Beispielsweise könnte man ab 2021 mit einer PoC-Quote von 10% beginnen und diese in jährlichen 2%-Intervallen bis zum Jahr 2030 auf 30% angeben, um die gesellschaftliche Vielfalt in der Bundesrepublik auch im Justizwesen adäquat abzubilden.

Adjuvant hierzu sollte für die juristischen Staatsexamina bei der Benotung ein Nachteilsausgleich für gesellschaftliche Privilegien etabliert werden, um Chancengleichheit herzustellen. So könnte etwa die Examensnote für weibliche Examinierte um einen Punkt und die von Examinierten of Color um drei Punkte angehoben werden, wobei diese beiden Beispiele als grobe Richtwerte zu betrachten sind und noch unter der Berücksichtung der soziologischen Forschung diskutiert werden können.

Dann vergesst auch nicht, die Examensnote für Schwerbehinderte auch um 3 P. anzuheben, die trotz Quote oft keine Stelle finden. Schwerbehindertenausweis ist in den öffentlichen Verwaltungen oft ein Ausschlusskriterium bei Neueinstellungen. Bei der Quote gibt man dann die behindert gewordenen länger da arbeitenden Ü50 an, gibt sich aber nach außen betont tolerant und "inklusiv", stellt aber faktisch bei 70 Neueinstellungen 0 Behinderte neu ein.
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#34
04.07.2020, 16:54
(04.07.2020, 13:48)Gast schrieb:  Nach der bestialischen Hinrichtung von George Floyd durch US-amerikanische Polizisten ist auch die bundesdeutsche Justiz in der Verantwortung, die weißen Privilegien der großen Mehrheit ihrer Vertreter_innen kritisch zu hinterfragen und eine verbindliche Quotenregelung für PoCs bei der Neueinsetzung von Richter_innen und Staatsanwält_innen einzuführen.

Selbstverständlich kann diese Maßnahme nicht über das sprichwörtliche Knie gebrochen werden, sondern muss graduell eingeführt werden: Beispielsweise könnte man ab 2021 mit einer PoC-Quote von 10% beginnen und diese in jährlichen 2%-Intervallen bis zum Jahr 2030 auf 30% angeben, um die gesellschaftliche Vielfalt in der Bundesrepublik auch im Justizwesen adäquat abzubilden.

Adjuvant hierzu sollte für die juristischen Staatsexamina bei der Benotung ein Nachteilsausgleich für gesellschaftliche Privilegien etabliert werden, um Chancengleichheit herzustellen. So könnte etwa die Examensnote für weibliche Examinierte um einen Punkt und die von Examinierten of Color um drei Punkte angehoben werden, wobei diese beiden Beispiele als grobe Richtwerte zu betrachten sind und noch unter der Berücksichtung der soziologischen Forschung diskutiert werden können.

Das muss doch ein Troll sein! Kein Jurist kann eine solche Ungleichbehandlung ernsthaft vertreten.
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associate
Unregistered
 
#35
04.07.2020, 17:22
Oder bei jedem IQ-Punkt über und unter 100 je einen halben Punkt von der Gesamtnote jedes Examens abziehen bzw. hinzurechnen. Auch Menschen mit geistigen Behinderungen gehören zur gesellschaftlichen Vielfalt und müssen somit Teil der Justiz sein. Das Primat der Intelligent muss sofort beendet werden!
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Gast
Unregistered
 
#36
04.07.2020, 17:32
Und wo wir schon dabei sind: Nur rund 2 Prozent der Absolventen haben ein gut oder sehr gut. Dann dürfen diese natürlich auch nur maximal 2 Prozent der Justiz ausmachen!!
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Gast
Unregistered
 
#37
04.07.2020, 18:09
(04.07.2020, 17:22)associate schrieb:  Oder bei jedem IQ-Punkt über und unter 100 je einen halben Punkt von der Gesamtnote jedes Examens abziehen bzw. hinzurechnen. Auch Menschen mit geistigen Behinderungen gehören zur gesellschaftlichen Vielfalt und müssen somit Teil der Justiz sein. Das Primat der Intelligent muss sofort beendet werden!



Eine prenatal Zika-Virus-Infektion wurde vor kurzem mit kongenitaler Mikrozephalieund geistiger Behinderung in Zusammenhang gebracht.

Da überlegt man sich als Beamter beim Auswärtigen Amt doch 3mal, ob man in ein tropisches Land geht...
nicht, dass die Kinder es dann mal nicht in die Justiz schaffen...
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Gast
Unregistered
 
#38
04.07.2020, 18:14
(04.07.2020, 17:32)Gast schrieb:  Und wo wir schon dabei sind: Nur rund 2 Prozent der Absolventen haben ein gut oder sehr gut. Dann dürfen diese natürlich auch nur maximal 2 Prozent der Justiz ausmachen!!

Man würde sicherlich die Diversität der Entscheidungen fördern :D
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Gast
Unregistered
 
#39
04.07.2020, 18:20
Vor allem bin ich auch der Meinung man sollte viel mehr Volljuristen mit einem IQ um die 80 in die Justiz einstellen. 
Der IQ wird dann mit den komischen ACs geprüft. Wer im AC vom Auswärtigen Amt unter 100 Punkte im kognitiven Test hat, hat dann auch einen IQ unter 100...egal, ob er Volljurist ist oder nicht. Word.
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Gast
Unregistered
 
#40
04.07.2020, 19:03
Wozu braucht man einen IQ? Es reicht doch gutes Aussehen, dann kann man reich heiraten oder zumindest einen Richter oder Beamten...
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