• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf
Antworten

 
ALG1 nach Beamtentum auf Widerruf
Gast
Unregistered
 
#1
30.06.2020, 17:18
Hallo,

stimmt es, dass die Refs aus BL, die jetzt verbeamten, nach Abschluss des Refs erstmals kein ALG 1 beziehen können (§§ 136 f. SGB III), zB im Monat der Mndl.?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
30.06.2020, 18:21
(30.06.2020, 17:18)Gast schrieb:  Hallo,

stimmt es, dass die Refs aus BL, die jetzt verbeamten, nach Abschluss des Refs erstmals kein ALG 1 beziehen können (§§ 136 f. SGB III), zB im Monat der Mndl.?


#versicherungsleistungen beziehen ohne Einzahlung wird wohl schwierig
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#3
30.06.2020, 18:58
Jup, du zahlst ja nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Da bleibt nur ALG II o.ä. 

Allerdings kannst du mit deinem Nebenjob natürlich auch in die AV einzahlen und dann darüber nach entsprechender Zeit den Anspruch auf ALG I erhalten. Aber der Betrag ist dann natürlich meist nicht so hoch. Zusätzlich gibt's aber oft noch Wohngeld.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
30.06.2020, 19:06
Dann ist dieser „Beamten-Bonus“, mit welchem die Referendare gelockt werden (sollen), ja gegebenfalls ein ganz schöner Bumerang...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
30.06.2020, 19:08
als ob ALG2 unter ALG1 liegt bei normalen Refis
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#6
30.06.2020, 19:32
(30.06.2020, 19:06)Gast schrieb:  Dann ist dieser „Beamten-Bonus“, mit welchem die Referendare gelockt werden (sollen), ja gegebenfalls ein ganz schöner Bumerang...

Jup, so dolle ist das am Ende nicht. 

Naja bei dem derzeitigen Ref-Gehalt in Hessen + eventuell noch Nebenjob mit SV-Abgaben kommt schon ein wenig was zusammen, um ein paar Monate (Jobsuche, VV) zu überbrücken. Im Idealfall hat man ja auch noch etwas zurückgelegt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
01.07.2020, 14:09
(30.06.2020, 19:08)Gast schrieb:  als ob ALG2 unter ALG1 liegt bei normalen Refis


Jedenfalls die Gründung mit Zuschüssen ist dann wohl aber fürn Arsch!
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus