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  5. Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher?
Antworten

 
Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher?
Ass. iur. Rechtspfleger
Unregistered
 
#1
29.06.2020, 09:32
Inspiriert durch das andere Thema zum Richteramt mit ausreichend wollte ich fragen, ob es als "ausreichender" Kandidat alternativ sinnvoll und möglich wäre, einfach als Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher einzusteigen?

Immerhin hat man ja als Volljurist zumindest rechtliche Grundkenntnisse, die einem auch in diesen Berufen helfen sollten. Und ich habe mal gehört, dass man auch nicht schlecht verdient. Als Gerichtsvollzieher vollstreckt man ja auch seine eigenen Kosten, da dürfte einiges zusammen kommen. Bei Insolvenzverwaltern weiß man ja, dass die teilweise im Geld schwimmen, vielleicht geht der Gerichtsvollzieher auch in die Richtung?

Jedenfalls gefällt mir das Zwangsvollstreckungsrecht und es klingt spannend, selbst den Leuten für den Staat unmittelbar zu ihrem Geld zu verhelfen.
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Gast
Unregistered
 
#2
29.06.2020, 09:42
- Als Rechtspfleger wirst du mit A9 Einstiegsgehalt besoldet. Macht ca. 1700 Netto. Rechtspfleger arbeiten in sehr spezialisierten Gebieten und nicht nur in der Zwangsvollstreckung. Grundbuchrecht ist zB auch nicht gerade einfach zugänglich

- Als Gerichtsvollzieher bist du Beamter des mittleren Dienstes, kannst durch Auslagen etc. aber - je nach Bezirk - auch auf das Einkommen eines Richters kommen.
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Gast23
Unregistered
 
#3
29.06.2020, 09:46
(29.06.2020, 09:42)Gast schrieb:  - Als Rechtspfleger wirst du mit A9 Einstiegsgehalt besoldet. Macht ca. 1700 Netto. Rechtspfleger arbeiten in sehr spezialisierten Gebieten und nicht nur in der Zwangsvollstreckung. Grundbuchrecht ist zB auch nicht gerade einfach zugänglich

- Als Gerichtsvollzieher bist du Beamter des mittleren Dienstes, kannst durch Auslagen etc. aber - je nach Bezirk - auch auf das Einkommen eines Richters kommen.


Im Grunde korrekt. Gerade in NRW besteht die Möglichkeit als Volljurist Rechtspfleger zu werden. Von OLG Köln und Ddorf ausgeschrieben.
Nur die Besoldung ist schön deutlich höher. A9 sind circa 2400 netto. Abzgl. Krankenkasse.
Könnte aber auch sein, dass man nicht verbeamtet wird, sondern traifbeschäftigt wird.
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Gast
Unregistered
 
#4
29.06.2020, 10:11
(29.06.2020, 09:46)Gast23 schrieb:  
(29.06.2020, 09:42)Gast schrieb:  - Als Rechtspfleger wirst du mit A9 Einstiegsgehalt besoldet. Macht ca. 1700 Netto. Rechtspfleger arbeiten in sehr spezialisierten Gebieten und nicht nur in der Zwangsvollstreckung. Grundbuchrecht ist zB auch nicht gerade einfach zugänglich

- Als Gerichtsvollzieher bist du Beamter des mittleren Dienstes, kannst durch Auslagen etc. aber - je nach Bezirk - auch auf das Einkommen eines Richters kommen.


Im Grunde korrekt. Gerade in NRW besteht die Möglichkeit als Volljurist Rechtspfleger zu werden. Von OLG Köln und Ddorf ausgeschrieben.
Nur die Besoldung ist schön deutlich höher. A9 sind circa 2400 netto. Abzgl. Krankenkasse.
Könnte aber auch sein, dass man nicht verbeamtet wird, sondern traifbeschäftigt wird.
Soweit ich gesehen habe, ist das der Fall. Daher sollte sich wirklich kein Volljurist bewerben. 

Ein bei Verbeamtung deutlich geringeres Einkommen gegenüber Richtern und Staatsanwälten mag man noch irgendendwie akzeptieren können, wenn man etwas schlechtere Noten hat und positive Aspekte wie verhältnismäßig hohe und sichere Pension, Kinderzulage und Arbeitsplatzsicherheit berücksichtigt. Aber als tarifbeschäftigter Volljurist auf einer 9er oder 10er Stelle sollte man definitiv nicht machen. Außerdem kommt man damit in Köln dann auch mit Ende 30 nicht über eine Studentenbude oder eine Wohnung in Porz oder Chorweiler hinaus.
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Gast
Unregistered
 
#5
29.06.2020, 10:24
olg köln e10
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Gast
Unregistered
 
#6
29.06.2020, 10:27
(29.06.2020, 10:24)Gast schrieb:  olg köln e10


https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_.../index.php

OLG Düsseldorf 10-TVL (3.367,04 brutto bei Stufe 1, spätere Möglichkeit der Verbeamtung)

Interessanter Artikel von verdi, die sehr empört darüber sind und sich für die Abschaffung einsetzen.

„Schön wie hart das OLG den hochqualifizierten und wichtigen Rechtspfleger-Job als Gnadengabe für „gescheiterte“ Volljuristen darstellt und so in einem Aufwasch Job und Bewerber/innen und aktuelle Stelleninhaber/innen abqualifiziert.“
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Gast
Unregistered
 
#7
30.06.2020, 06:25
(29.06.2020, 09:42)Gast schrieb:  - Als Rechtspfleger wirst du mit A9 Einstiegsgehalt besoldet. Macht ca. 1700 Netto. Rechtspfleger arbeiten in sehr spezialisierten Gebieten und nicht nur in der Zwangsvollstreckung. Grundbuchrecht ist zB auch nicht gerade einfach zugänglich

- Als Gerichtsvollzieher bist du Beamter des mittleren Dienstes, kannst durch Auslagen etc. aber - je nach Bezirk - auch auf das Einkommen eines Richters kommen.

In BW gehören GV in die Laufbahn des gehobenen Dienstes.
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