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Vorteil 2x zweistellig
Gast4567
Unregistered
 
#71
28.06.2020, 12:42
Also wenn du mit  Doppel-VB das Ticket gelöst hast, kommst du in entsprechende Kanzleien. Danach spielen die Noten nur noch eine sehr marginale Rolle. Danach zählen Arbeitsergebnisse und zunehmend (bis irgendwann vollständig) der erzielte Umsatz. Bringst du Geld, wollen sie dich halten. Bringst du kein Geld, wollen die dich loswerden. Trifft auch auf die Frage zu, wann man dir eine Partnerschaft antragen würde. Wenn der Umsatz stimmt, wird niemand mehr auf Noten schauen.
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fgdhdhafgjgdztgjdgzj
Unregistered
 
#72
28.06.2020, 12:46
(27.06.2020, 14:45)C8H10N4O2 schrieb:  Nochmal kurz zur Auswirkung auf Bewerbungen:

Auch hier gilt mE, wenn auch auf hohem Niveau, dass mehr immer besser ist. Bei uns (GK) laden wir Leute mit zwei VB natürlich zum Vorstellungsgespräch ein und schauen "mal sehen, ob der/die zu uns passt". Bei zweimal 11,x ist es dann eher ein "Den/die müssen wir unbedingt haben". Wenn im Gespräch herauskommt, dass jemand mit VB nochmal geschrieben hat würde ich das positiv berücksichtigen, da es zeigt dass der Bewerber hohe Ansprüche an sich und seine Arbeit hat und sich stetig verbessern will (also genau das was auch einen guten Anwalt ausmacht)

Daneben gibt es wie bereits erwähnt einige Beruf und Orte , für die man zweimal zweistellig mitbringen sollte (Nur-Notar, Richter am VG oder einigen anderen Gerichten außerhalb der ordentlichen GErichtsbarkeit, Tätigkeiten an der Uni, manche LL.M.s, Stipendien usw.)

Letztlich ist es aber eine individuelle Entscheidung, ob man mit seinem Ergebnis zufrieden ist und sagen kann, dass man alles gegeben hat und das Bestmögliche rausgeholt hat (egal ob das jetzt bestanden mit 4 P. oder ein sehr gut ist)


In Niedersachsen wird man Richter am VG ohne zweistellige Noten. Ja, Doppel-VB, aber keine zweistelligen Noten. Ich weiß das, weil ich es bin.
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Gast
Unregistered
 
#73
28.06.2020, 14:16
(28.06.2020, 12:46)fgdhdhafgjgdztgjdgzj schrieb:  
(27.06.2020, 14:45)C8H10N4O2 schrieb:  Nochmal kurz zur Auswirkung auf Bewerbungen:

Auch hier gilt mE, wenn auch auf hohem Niveau, dass mehr immer besser ist. Bei uns (GK) laden wir Leute mit zwei VB natürlich zum Vorstellungsgespräch ein und schauen "mal sehen, ob der/die zu uns passt". Bei zweimal 11,x ist es dann eher ein "Den/die müssen wir unbedingt haben". Wenn im Gespräch herauskommt, dass jemand mit VB nochmal geschrieben hat würde ich das positiv berücksichtigen, da es zeigt dass der Bewerber hohe Ansprüche an sich und seine Arbeit hat und sich stetig verbessern will (also genau das was auch einen guten Anwalt ausmacht)

Daneben gibt es wie bereits erwähnt einige Beruf und Orte , für die man zweimal zweistellig mitbringen sollte (Nur-Notar, Richter am VG oder einigen anderen Gerichten außerhalb der ordentlichen GErichtsbarkeit, Tätigkeiten an der Uni, manche LL.M.s, Stipendien usw.)

Letztlich ist es aber eine individuelle Entscheidung, ob man mit seinem Ergebnis zufrieden ist und sagen kann, dass man alles gegeben hat und das Bestmögliche rausgeholt hat (egal ob das jetzt bestanden mit 4 P. oder ein sehr gut ist)


In Niedersachsen wird man Richter am VG ohne zweistellige Noten. Ja, Doppel-VB, aber keine zweistelligen Noten. Ich weiß das, weil ich es bin.

VG Richter wird man inzwischen relativ easy. Das war vor 5 bis 10 Jahren noch ganz anders.
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Gast
Unregistered
 
#74
28.06.2020, 14:25
(28.06.2020, 14:16)Gast schrieb:  
(28.06.2020, 12:46)fgdhdhafgjgdztgjdgzj schrieb:  
(27.06.2020, 14:45)C8H10N4O2 schrieb:  Nochmal kurz zur Auswirkung auf Bewerbungen:

Auch hier gilt mE, wenn auch auf hohem Niveau, dass mehr immer besser ist. Bei uns (GK) laden wir Leute mit zwei VB natürlich zum Vorstellungsgespräch ein und schauen "mal sehen, ob der/die zu uns passt". Bei zweimal 11,x ist es dann eher ein "Den/die müssen wir unbedingt haben". Wenn im Gespräch herauskommt, dass jemand mit VB nochmal geschrieben hat würde ich das positiv berücksichtigen, da es zeigt dass der Bewerber hohe Ansprüche an sich und seine Arbeit hat und sich stetig verbessern will (also genau das was auch einen guten Anwalt ausmacht)

Daneben gibt es wie bereits erwähnt einige Beruf und Orte , für die man zweimal zweistellig mitbringen sollte (Nur-Notar, Richter am VG oder einigen anderen Gerichten außerhalb der ordentlichen GErichtsbarkeit, Tätigkeiten an der Uni, manche LL.M.s, Stipendien usw.)

Letztlich ist es aber eine individuelle Entscheidung, ob man mit seinem Ergebnis zufrieden ist und sagen kann, dass man alles gegeben hat und das Bestmögliche rausgeholt hat (egal ob das jetzt bestanden mit 4 P. oder ein sehr gut ist)


In Niedersachsen wird man Richter am VG ohne zweistellige Noten. Ja, Doppel-VB, aber keine zweistelligen Noten. Ich weiß das, weil ich es bin.

VG Richter wird man inzwischen relativ easy. Das war vor 5 bis 10 Jahren noch ganz anders.


kommt auf das Bundesland an

weiss jemand, wie das für Berlin, Brandenburg und Niedersachen aussieht?
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Gast
Unregistered
 
#75
28.06.2020, 14:42
(28.06.2020, 09:38)Gast schrieb:  Sorry, hatte das boutiquengesetz vergessen, dass die 60k festlegt. Junge, wenn du überhaupt keine Ahnung hast, dann sei doch einfach mal still. Es gibt boutiquen die zahlen 120.000€

www.dass-das.de/
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polijkhugfztdrdeswq
Unregistered
 
#76
28.06.2020, 17:17
(28.06.2020, 14:42)Gast schrieb:  
(28.06.2020, 09:38)Gast schrieb:  Sorry, hatte das boutiquengesetz vergessen, dass die 60k festlegt. Junge, wenn du überhaupt keine Ahnung hast, dann sei doch einfach mal still. Es gibt boutiquen die zahlen 120.000€

www.dass-das.de/

So tief kann man sinken.
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Gast
Unregistered
 
#77
28.06.2020, 18:13
(28.06.2020, 17:17)polijkhugfztdrdeswq schrieb:  
(28.06.2020, 14:42)Gast schrieb:  
(28.06.2020, 09:38)Gast schrieb:  Sorry, hatte das boutiquengesetz vergessen, dass die 60k festlegt. Junge, wenn du überhaupt keine Ahnung hast, dann sei doch einfach mal still. Es gibt boutiquen die zahlen 120.000€

www.dass-das.de/

So tief kann man sinken.

Stimmt. Sollte eigentlich nicht passieren.
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Gast
Unregistered
 
#78
28.06.2020, 19:36
(28.06.2020, 12:46)fgdhdhafgjgdztgjdgzj schrieb:  
(27.06.2020, 14:45)C8H10N4O2 schrieb:  Nochmal kurz zur Auswirkung auf Bewerbungen:

Auch hier gilt mE, wenn auch auf hohem Niveau, dass mehr immer besser ist. Bei uns (GK) laden wir Leute mit zwei VB natürlich zum Vorstellungsgespräch ein und schauen "mal sehen, ob der/die zu uns passt". Bei zweimal 11,x ist es dann eher ein "Den/die müssen wir unbedingt haben". Wenn im Gespräch herauskommt, dass jemand mit VB nochmal geschrieben hat würde ich das positiv berücksichtigen, da es zeigt dass der Bewerber hohe Ansprüche an sich und seine Arbeit hat und sich stetig verbessern will (also genau das was auch einen guten Anwalt ausmacht)

Daneben gibt es wie bereits erwähnt einige Beruf und Orte , für die man zweimal zweistellig mitbringen sollte (Nur-Notar, Richter am VG oder einigen anderen Gerichten außerhalb der ordentlichen GErichtsbarkeit, Tätigkeiten an der Uni, manche LL.M.s, Stipendien usw.)

Letztlich ist es aber eine individuelle Entscheidung, ob man mit seinem Ergebnis zufrieden ist und sagen kann, dass man alles gegeben hat und das Bestmögliche rausgeholt hat (egal ob das jetzt bestanden mit 4 P. oder ein sehr gut ist)


In Niedersachsen wird man Richter am VG ohne zweistellige Noten. Ja, Doppel-VB, aber keine zweistelligen Noten. Ich weiß das, weil ich es bin.

Kenne in NRW auch jemanden am VG mit 8,X im ersten (nicht weit von 9 (mit Schwerpunkt) und 9,X im zweiten.
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