24.06.2020, 18:03
"Der Herr "Kollege" erweckt zunehmend den Eindruck, ein großer Liebhaber handelsüblicher Frühstücksflocken zu sein, da seine geradezu abenteuerlichen Rechtsausführungen darauf hindeuten, dass er seine anwaltliche Zulassung in einer Kelloggspackung gefunden hat.
Im Einzelnen verkennt er insbesondere,..... Dieses Versäumnis lässt den um das gesundheitliche Wohl des "Kollegen" besorgten und - anders als dieser rechtskundigen - Leser befürchten, der "Kollege" befinde sich in einem Zustand des § 104 BGB."
Im Einzelnen verkennt er insbesondere,..... Dieses Versäumnis lässt den um das gesundheitliche Wohl des "Kollegen" besorgten und - anders als dieser rechtskundigen - Leser befürchten, der "Kollege" befinde sich in einem Zustand des § 104 BGB."
24.06.2020, 18:35
24.06.2020, 19:12
(24.06.2020, 18:03)Gast schrieb: "Der Herr "Kollege" erweckt zunehmend den Eindruck, ein großer Liebhaber handelsüblicher Frühstücksflocken zu sein, da seine geradezu abenteuerlichen Rechtsausführungen darauf hindeuten, dass er seine anwaltliche Zulassung in einer Kelloggspackung gefunden hat.
Im Einzelnen verkennt er insbesondere,..... Dieses Versäumnis lässt den um das gesundheitliche Wohl des "Kollegen" besorgten und - anders als dieser rechtskundigen - Leser befürchten, der "Kollege" befinde sich in einem Zustand des § 104 BGB."
das sind einfach nur Beleidigungen und machen dich selbst lächerlich.
24.06.2020, 20:18
(24.06.2020, 19:12)Gast schrieb:(24.06.2020, 18:03)Gast schrieb: "Der Herr "Kollege" erweckt zunehmend den Eindruck, ein großer Liebhaber handelsüblicher Frühstücksflocken zu sein, da seine geradezu abenteuerlichen Rechtsausführungen darauf hindeuten, dass er seine anwaltliche Zulassung in einer Kelloggspackung gefunden hat.
Im Einzelnen verkennt er insbesondere,..... Dieses Versäumnis lässt den um das gesundheitliche Wohl des "Kollegen" besorgten und - anders als dieser rechtskundigen - Leser befürchten, der "Kollege" befinde sich in einem Zustand des § 104 BGB."
das sind einfach nur Beleidigungen und machen dich selbst lächerlich.
Einfach nur peinlich, was manche hier so vorschlagen. Mit so etwas macht man sich doch nur lächerlich.
25.06.2020, 06:35
Würde ich lassen. Chabos wissen ohnehin wer der Babo ist.
25.06.2020, 07:48
Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft.
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.
25.06.2020, 08:15
(25.06.2020, 07:48)Auch Bln schrieb: Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft.
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.
Echt jetzt? Sternchen?
25.06.2020, 09:07
Beef ist doch so ne Grillzeitung? :s
25.06.2020, 09:12
Muss man einfach souverän drüber stehen. Mach einfach deinen Job und gut ist.
25.06.2020, 09:14
(25.06.2020, 07:48)Auch Bln schrieb: Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft.
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.
Solche Äußerungen kommen ohnehin - meiner Erfahrung nach - nur in Schriftsätzen in Zivilverfahren vor. Da gibt es keine ehrenamtlichen Richter (Arbeitsgericht mal ausgenommen)
Und an den Fachgerichten bekommen ehrenamtliche Richter die Schriftsätze ja nicht zu sehen.