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Beef
GastNEu
Unregistered
 
#1
24.06.2020, 13:48
Hallo Freunde,
wie weit geht ihr bei gegnerischen Schriftsätzen? Gibt es charmante Arten, dem Gegenüber süffisant Unfähigkeit zu attestieren?

Beste Grüße
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GastALt
Unregistered
 
#2
24.06.2020, 14:01
Wer keinen eigenen Weg findet, "süffisant Unfähigkeit zu attestieren", sollte es lassen.
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Gast
Unregistered
 
#3
24.06.2020, 14:44
Unterstelle dem Gegner, er vermöge es nicht einmal, auf der Klaviatur des Rechts das Hänschenklein zu spielen.

Alternativ: Der versteht nichmal Jura, der dämliche Puto!
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Heino
Unregistered
 
#4
24.06.2020, 14:46
Ich würde es lassen.

Wenn du der Auffassung bist, Recht zu haben, dann bekommt die Gegenseite es spätestens im Urteil oder
im Hinweisbeschluss mit.

Kollegenschalte ist meines Erachtens stets unangebracht.
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Gast
Unregistered
 
#5
24.06.2020, 15:15
(24.06.2020, 14:44)Gast schrieb:  Unterstelle dem Gegner, er vermöge es nicht einmal, auf der Klaviatur des Rechts das Hänschenklein zu spielen.

Alternativ: Der versteht nichmal Jura, der dämliche Puto!


ohje... :rolleyes:
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Gast
Unregistered
 
#6
24.06.2020, 15:33
Man kann ihn als "allerwertesten Herrn Kollegen" bezeichnen.
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Yeah
Unregistered
 
#7
24.06.2020, 17:07
(24.06.2020, 15:33)Die Gast schrieb:  Man kann ihn als "allerwertesten Herrn Kollegen" bezeichnen.

Ich würde solche Sachen auch unterlassen.

Aber wenn es zu abwegig ist, weise ich das Ansinnen gerne zurück.

Ansonsten kontere ich gerne mit den gleichen Argumenten, die mir entgegengeworfen werden.

Bsp. Das von mir vorgetragene Urteil entfaltet Bindungswirkung nur im Einzelfall. 

Meine Antwort: Wie von der Gegenseite korrekt vorgetragen entfalten Urteile nur Bindungswirkung im Einzelfall. Somit Findet auch das Urteil XYZ in diesem Fall keine Anwendung.
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Gast Gast
Unregistered
 
#8
24.06.2020, 17:12
(24.06.2020, 17:07)Yeah schrieb:  
(24.06.2020, 15:33)Die Gast schrieb:  Man kann ihn als "allerwertesten Herrn Kollegen" bezeichnen.

Ich würde solche Sachen auch unterlassen.

Aber wenn es zu abwegig ist, weise ich das Ansinnen gerne zurück.

Ansonsten kontere ich gerne mit den gleichen Argumenten, die mir entgegengeworfen werden.

Bsp. Das von mir vorgetragene Urteil entfaltet Bindungswirkung nur im Einzelfall. 

Meine Antwort: Wie von der Gegenseite korrekt vorgetragen entfalten Urteile nur Bindungswirkung im Einzelfall. Somit Findet auch das Urteil XYZ in diesem Fall keine Anwendung.

Das schreibst du dann aber auch nur für deinen Mandanten und nicht für das Gericht ;)
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Gast
Unregistered
 
#9
24.06.2020, 17:43
Beef macht den Job doch erst spaßig
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GastNRW2
Unregistered
 
#10
24.06.2020, 17:52
(24.06.2020, 17:43)Gast schrieb:  Beef macht den Job doch erst spaßig



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