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Schlechte Noten - Berufseinstieg
Gast
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#511
23.06.2020, 00:02
Hallo, vielleicht hilft die Info jemandem:

Ich hatte 7,8 im 1. und warte gerade auf die Noten des 2. Examens. Ich bin in der Wahlstation am VG und während der Präsident mir sagte, ich solle mich bewerben, wenn es im 2. zum VB gereicht hat, ließ mich die Richterin, der ich zugeteilt bin, wissen, dass ich mich unbedingt auch mit einem weiteren Befriedigend bewerben solle. 

Für Richterstellen kommt es wohl auch entscheidend auf den Standort an. Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, aber mir wurde beim VG gesagt, dass zum Beispiel niemand nach Gelsenkirchen wolle und es da einfacher sei, reinzukommen. Für Münster, Köln und Düsseldorf gibt es dagegen wohl einfach mehr Bewerber*innen. 

Wünsche allen viel Erfolg bei der Jobsuche!
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Gast
Unregistered
 
#512
23.06.2020, 07:41
(23.06.2020, 00:02)Gast schrieb:  Hallo, vielleicht hilft die Info jemandem:

Ich hatte 7,8 im 1. und warte gerade auf die Noten des 2. Examens. Ich bin in der Wahlstation am VG und während der Präsident mir sagte, ich solle mich bewerben, wenn es im 2. zum VB gereicht hat, ließ mich die Richterin, der ich zugeteilt bin, wissen, dass ich mich unbedingt auch mit einem weiteren Befriedigend bewerben solle. 

Für Richterstellen kommt es wohl auch entscheidend auf den Standort an. Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, aber mir wurde beim VG gesagt, dass zum Beispiel niemand nach Gelsenkirchen wolle und es da einfacher sei, reinzukommen. Für Münster, Köln und Düsseldorf gibt es dagegen wohl einfach mehr Bewerber*innen. 

Wünsche allen viel Erfolg bei der Jobsuche!

Nur weil eine Richterin sagt du sollst dich bewerben, wird es nicht reichen. Richter geben gern vor, sie hätten Einfluss auf deine Einstellung oä. War bei mir im ref auch so
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Gast
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#513
23.06.2020, 08:46
(23.06.2020, 07:41)Gast schrieb:  
(23.06.2020, 00:02)Gast schrieb:  Hallo, vielleicht hilft die Info jemandem:

Ich hatte 7,8 im 1. und warte gerade auf die Noten des 2. Examens. Ich bin in der Wahlstation am VG und während der Präsident mir sagte, ich solle mich bewerben, wenn es im 2. zum VB gereicht hat, ließ mich die Richterin, der ich zugeteilt bin, wissen, dass ich mich unbedingt auch mit einem weiteren Befriedigend bewerben solle. 

Für Richterstellen kommt es wohl auch entscheidend auf den Standort an. Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, aber mir wurde beim VG gesagt, dass zum Beispiel niemand nach Gelsenkirchen wolle und es da einfacher sei, reinzukommen. Für Münster, Köln und Düsseldorf gibt es dagegen wohl einfach mehr Bewerber*innen. 

Wünsche allen viel Erfolg bei der Jobsuche!

Nur weil eine Richterin sagt du sollst dich bewerben, wird es nicht reichen. Richter geben gern vor, sie hätten Einfluss auf deine Einstellung oä. War bei mir im ref auch so

Anders ist es in anonymen Foren. Dort äußern sich nur Leute, die tatsächlich Einfluss haben auf Einstellungen. Ist auf reddit auch so
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Gast
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#514
23.06.2020, 09:05
(23.06.2020, 07:41)Gast schrieb:  
(23.06.2020, 00:02)Gast schrieb:  Hallo, vielleicht hilft die Info jemandem:

Ich hatte 7,8 im 1. und warte gerade auf die Noten des 2. Examens. Ich bin in der Wahlstation am VG und während der Präsident mir sagte, ich solle mich bewerben, wenn es im 2. zum VB gereicht hat, ließ mich die Richterin, der ich zugeteilt bin, wissen, dass ich mich unbedingt auch mit einem weiteren Befriedigend bewerben solle. 

Für Richterstellen kommt es wohl auch entscheidend auf den Standort an. Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, aber mir wurde beim VG gesagt, dass zum Beispiel niemand nach Gelsenkirchen wolle und es da einfacher sei, reinzukommen. Für Münster, Köln und Düsseldorf gibt es dagegen wohl einfach mehr Bewerber*innen. 

Wünsche allen viel Erfolg bei der Jobsuche!

Nur weil eine Richterin sagt du sollst dich bewerben, wird es nicht reichen. Richter geben gern vor, sie hätten Einfluss auf deine Einstellung oä. War bei mir im ref auch so

Kann ich so unterschreiben. Mag ja sein, dass die beim Ausbildungsrichter mal durchklingeln, um etwas gossip über den Referendar zu hören, aber mehr halt auch nicht.
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Gast
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#515
23.06.2020, 09:19
Geht doch nicht darum, dass die Richterin Einfluss nehmen kann, sondern, dass sie der Meinung ist, dass es für ihn auch mit einem B im Zweiten reicht. Völlig unabhängig von ihr.
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Gast
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#516
23.06.2020, 09:22
(23.06.2020, 09:05)Gast schrieb:  
(23.06.2020, 07:41)Gast schrieb:  
(23.06.2020, 00:02)Gast schrieb:  Hallo, vielleicht hilft die Info jemandem:

Ich hatte 7,8 im 1. und warte gerade auf die Noten des 2. Examens. Ich bin in der Wahlstation am VG und während der Präsident mir sagte, ich solle mich bewerben, wenn es im 2. zum VB gereicht hat, ließ mich die Richterin, der ich zugeteilt bin, wissen, dass ich mich unbedingt auch mit einem weiteren Befriedigend bewerben solle. 

Für Richterstellen kommt es wohl auch entscheidend auf den Standort an. Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, aber mir wurde beim VG gesagt, dass zum Beispiel niemand nach Gelsenkirchen wolle und es da einfacher sei, reinzukommen. Für Münster, Köln und Düsseldorf gibt es dagegen wohl einfach mehr Bewerber*innen. 

Wünsche allen viel Erfolg bei der Jobsuche!

Nur weil eine Richterin sagt du sollst dich bewerben, wird es nicht reichen. Richter geben gern vor, sie hätten Einfluss auf deine Einstellung oä. War bei mir im ref auch so

Kann ich so unterschreiben. Mag ja sein, dass die beim Ausbildungsrichter mal durchklingeln, um etwas gossip über den Referendar zu hören, aber mehr halt auch nicht.

Hab ich andere Erfahrungen gemacht. Bei mir haben sie vor dem Gespräch sämtliche Ausbilder außer den Anwalt (Wahlstation war auch beim Staat) angerufen und z. T. wohl ne halbe Stunde interviewt. Und im Gespräch wurde auch darauf eingegangen, dass ich in der Praxis ja richtig Eindruck gemacht hätte und man da auch mal über ein nicht ganz so prickelndes Examen hinweg sehen könne...
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Gast
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#517
23.06.2020, 10:32
Das meinte ich doch ;)

Wird aber auch nur in Grenzfällen wichtig sein oder dann, wenn im Zeugnis irgendwas besonderes steht und man mal nachfragen will. Letztlich gehts doch nur drum, nicht jemanden zu haben, der aufm Papier zwar gut ist, aber menschlich völlig ungeeignet.
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Gast
Unregistered
 
#518
23.06.2020, 10:48
(23.06.2020, 10:32)Gast schrieb:  Das meinte ich doch ;)

Wird aber auch nur in Grenzfällen wichtig sein oder dann, wenn im Zeugnis irgendwas besonderes steht und man mal nachfragen will. Letztlich gehts doch nur drum, nicht jemanden zu haben, der aufm Papier zwar gut ist, aber menschlich völlig ungeeignet.

Geht eher darum ne Prognose darüber zu treffen, ob derjenige vielleicht fachlich besser ist als es das Examensergebnis, oder? Dafür sind diese Öffnungsklauseln in den meisten Bundeslädern doch da, dass man auch mit einer schlechteren Note, aber besonderen Leistungen im Ref in die Justiz kann. Je nach Intensität der Ausbildung macht das m. E. auch Sinn, weil es eben manche gibt, die zwar eigentlich ganz gut sind, es in der Examenssituation aber nicht aufs Papier bringen (ohne jetzt eine Diskussion darüber anfangen zu wollen, wie aussagekräftig Examensnoten sind). Gerade die will man doch dadurch finden und schauen, ob die meinetwegen 7,8 Punkte eher am oberen oder unteren Ende des Leistungsvermögens des Bewerbers liegen.
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Gast
Unregistered
 
#519
23.06.2020, 13:18
Hey, ja, die Ausbilderin hat nicht vorgegeben, irgendeinen Einfluss auf das Einstellungsverfahren zu haben, sondern darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsgerichte (wie gesagt, Gelsenkirchen mehr als Münster) Nachwuchs suchen und es ihrer Meinung nach (!) nicht völlig ausgeschlossen ist, auch mit 2x befriedigend genommen zu werden, wenn alles andere stimmt. 

Letztlich bleibt uns eh nur, einfach mal eine Bewerbung hinzusenden. Zu verlieren ist dabei ja nichts.
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Gast
Unregistered
 
#520
23.06.2020, 20:52
(23.06.2020, 10:48)Gast schrieb:  
(23.06.2020, 10:32)Gast schrieb:  Das meinte ich doch ;)

Wird aber auch nur in Grenzfällen wichtig sein oder dann, wenn im Zeugnis irgendwas besonderes steht und man mal nachfragen will. Letztlich gehts doch nur drum, nicht jemanden zu haben, der aufm Papier zwar gut ist, aber menschlich völlig ungeeignet.

Geht eher darum ne Prognose darüber zu treffen, ob derjenige vielleicht fachlich besser ist als es das Examensergebnis, oder? Dafür sind diese Öffnungsklauseln in den meisten Bundeslädern doch da, dass man auch mit einer schlechteren Note, aber besonderen Leistungen im Ref in die Justiz kann. Je nach Intensität der Ausbildung macht das m. E. auch Sinn, weil es eben manche gibt, die zwar eigentlich ganz gut sind, es in der Examenssituation aber nicht aufs Papier bringen (ohne jetzt eine Diskussion darüber anfangen zu wollen, wie aussagekräftig Examensnoten sind). Gerade die will man doch dadurch finden und schauen, ob die meinetwegen 7,8 Punkte eher am oberen oder unteren Ende des Leistungsvermögens des Bewerbers liegen.


Puh, ob das der Amtsrichter so beurteilen kann?
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