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Arbeitsamt oder Lückenfüller?
Gast
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#11
18.06.2020, 12:35
(18.06.2020, 11:05)Gast123 schrieb:  Und immer schön 5€ Bewerbungspauschale holen pro Bewerbung, dann lohnt sich der Aufwand auch geldmäßig mehr :)
Die Frage ist, inwieweit das noch geht. Bei Online-Bewerbung gibt es nämlich keine Erstattung. Abgesehen von Behörden weisen die meisten Anzeigen explizit auf Online-Bewerbung hin bzw., dass sie nur diese akzeptieren. Wenn man dann trotz Online-Bewerbung die 5€ Pauschale geltend macht, ist das nicht nur Betrug, sondern man läuft auch Gefahr, dass das entdeckt wird. Es gibt nämlich durchaus Bearbeiter, die das (stichprobenhaft) prüfen, nicht zuletzt, weil es eben nur noch wenige Arbeitgeber gibt, die überhaupt schriftliche Bewerbungen wollen.

Sollte man also ehrlich sein. Direkt zum Berufsstart ein Strafverfahren wegen Betrug zu bekommen, ist eher nicht förderlich für das Berufsleben.
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Gast
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#12
18.06.2020, 12:45
Was würde denn voraussichtlich in folgender Konstellation passieren:

Man sagt dem Vermittler, dass man in den Verbesserungsversuch gehen möchte und legt einen Vertrag für eine WissMit-Stelle für die Zeit nach dem schriftlichen Teil des Verbesserungsversuchs (also in 5 Monaten) vor. 
Würden sie einen eher in Ruhe lassen oder auf Bewerbungen für die nähere Zukunft pochen?
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Gast
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#13
18.06.2020, 12:56
(18.06.2020, 12:45)Gast schrieb:  Was würde denn voraussichtlich in folgender Konstellation passieren:

Man sagt dem Vermittler, dass man in den Verbesserungsversuch gehen möchte und legt einen Vertrag für eine WissMit-Stelle für die Zeit nach dem schriftlichen Teil des Verbesserungsversuchs (also in 5 Monaten) vor. 
Würden sie einen eher in Ruhe lassen oder auf Bewerbungen für die nähere Zukunft pochen?

Kommt wohl auf deinen Sachbearbeiter an. Habe schon von Freunden gehört, die ein Angebot 3-4 Monate nach der mündlichen hatten und dann weitestgehend in Ruhe gelassen wurden. Streng genommen kann der Vermittler dich aber eben nur für acht Wochen aus der aktiven Vermittlung rausnehmen. Wenn dein Vermittler keine frühere Bewerbung verlangt, ist es vielleicht sinnvoll, sich erst nach der Mündlichen zu bewerben, dann hast du auch erstmal Bewerbungsverfahren vorzuweisen und der Vertragsschluss ist am Ende nicht ganz so weit vom Arbeitsbeginn entfernt. Zudem ist die Lage für WiMis ja gerade sowieso nicht ideal.
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Gast Gast
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#14
18.06.2020, 13:06
Wobei ich weiterhin nicht verstehe, wo das Problem sein soll, sich gelegentlich bei Stellen pro forma zu bewerben.

Entweder schicke ich Bewerbungen an Kanzleien raus, die mir sowieso eine Absage geben (welche mit krassen Notenanforderungen) oder ich gebe mir bei der Bewerbung ersichtlich keine Mühe (Standard-Anschreiben mit Kaffeefleck aus dem Lebenslauf und utopischen Gehaltsforderungen) und werde dann sicherlich auch nicht eingeladen. Zeitaufwand keine fünf Minuten.

Problematisch kann es nur werden, wenn man sich auf eine Stelle bewerben soll, die einem tatsächlich gut gefällt... aber dann macht die Bewerbung für einen persönlich auch wieder Sinn.
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Gast
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#15
18.06.2020, 13:17
(18.06.2020, 12:21)Gast schrieb:  Ich hatte erst auch große Bedenken, mich arbeitslos/arbeitssuchend melden, habe mich aber zum Glück von Freunden überreden lassen, die meinten, dass man sich immernoch abmelden könne, wenn man an einen Vermittler gerate, der einen wöchenlich mit Bewerbungsaufforderungen piesackt. Mein Berater fand es zum Glück besser, eher wenige sorgfältige Bewerbungen auf passende Stellen zu schreiben als wild auf jede Ausschreibung zu reagieren (mal abgesehen von dem Zeitaufwand ist das ja schon deshalb doof, weil man dann ggf. Zusagen für Jobs bekommt, die man nicht möchte und ich auch Sorge hatte, dass eine Ablehnung durch mich dann zu einer Sperre führen könnte, und ich hätte mich auch nicht gut damit gefühlt, mich überall zu bewerben ohne da wirklich arbeiten zu wollen). 

Ich habe innerhalb von fünf Monaten drei Bewerbungsverfahren gehabt. Ich habe meinen Vermittler in diese Zeit zwei Mal über den Stand der Verfahren informiert. Eines der Verfahren hat mit einem Angebot geendet, das ich angenommen habe. Der Vermittler kann den Arbeitslosen dann bis zu acht Wochen vor Jobbeginn aus der aktiven Vermittlung nehmen, sodass mit der Zusage dann ab einem gewissen Punkt keine Bewerbungen mehr anstehen, was ggf. in dieser Raum für einen Verbesserungsversuch lässt. Zudem hat man ja auch in der Arbeitslosigkeit einen Urlaubsanspruch.

Also ich kann nur berichten, dass die bei meinen ganzen Ref-Kollegen Null Stress gemacht haben vom Amt. Die wissen ganz genau, dass bei Juristen eigentlich nichts machen müssen und die sich schon selbst was suchen und auch alle was finden. Ist für die ja auch weniger Stress. Im Regelfall konzentrieren die sich auf Ihre Stammkundschaft. Als Jungakademiker fand man bisher auch mit schlechteren Noten immer was. 

Also aus meiner Ref-Gruppe hatten eigentlich alle einen Job. Auch mit schlechten Noten tw schon vor der mündlichen, weil man sich ja mit den schriftlichen Noten eigentlich immer bestanden hat. Und dann schreibt man halt nochmal, wenn man will und lernt nebenbei (so mache ich es). 

Eine Freundin hat der Sachbearbeiterin aber auch einfach gesagt, dass sie wegen Verbesserung keinen Job will und das war auch OK. Geht alles, wenn man mit Fingerspitzengefühl vorgeht. 

Wissmit würde ich nicht machen. Man kann mE mit dem 2 Examen auch einfach direkt arbeiten und dann Teilzeit...gibt da genug Sachen. Und dann kommt wenigsten mal Kohle rein und man hat dann ggf schon etwas richtigr Berufserfahrung.
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Gast
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#16
18.06.2020, 13:28
Anwaltschaft statt WissMit habe ich mir sich schon überlegt. 
Aber stellt jemand tatsächlich einen Anwalt für zwei Wochentage ein?
Als Anwalt hat man vermutlich ungemein mehr Verantwortung und macht schnell mehr als die vereinbarten zwei Tage, während ein WissMit keinerlei Verantwortung übernimmt und nur seine Zeit absitzen muss. So kann man sich vermutlich etwas entspannter auf den Verbesserungsversuch vorbereiten. 

In größeren Läden gibt es 750-1000€/Wochenarbeitstag. Weiß nicht, ob man als Anwalt für ne 40%-Stelle 2.000€ bekommt.
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Gast
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#17
18.06.2020, 13:36
(18.06.2020, 13:28)Gast schrieb:  Anwaltschaft statt WissMit habe ich mir sich schon überlegt. 
Aber stellt jemand tatsächlich einen Anwalt für zwei Wochentage ein?
Als Anwalt hat man vermutlich ungemein mehr Verantwortung und macht schnell mehr als die vereinbarten zwei Tage, während ein WissMit keinerlei Verantwortung übernimmt und nur seine Zeit absitzen muss. So kann man sich vermutlich etwas entspannter auf den Verbesserungsversuch vorbereiten. 

In größeren Läden gibt es 750-1000€/Wochenarbeitstag. Weiß nicht, ob man als Anwalt für ne 40%-Stelle 2.000€ bekommt.


Fand doch nach dem schriftlichen Examen direkt in Vollzeit an. Was spricht dagegen? Ggf. kannst du bei dieser Kanzlei dann auch fragen, ob sie dich vorher schon als Anwalt in Teilzeit beschäftigen. Eine Kanzlei, die dich für 2-4 Monate als Anwalt in Teilzeit einstellt, wenn klar ist, dass du dort nicht bleiben möchtest, dürfte schwierig zu finden sein. 

Deine Rechnung oben geht nicht so ganz auf: Die größeren Läden, die 750-1000 pro WAT zahlen, zahlen Anwälten in Vollzeit 100-120k, das sind umgerechnet 1600-2000 Euro pro WAT, also ungefähr doppelt so viel. Mit dem geringeren Druck hast du aber wahrscheinlich recht, deshalb macht eine WiMi-Tätigkeit VOR dem schriftlichen Verbesserungsversuch auch Sinn. Danach nicht mehr.
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Gast
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#18
18.06.2020, 13:43
Doof ist nur, dass wenn man in den Verbesserungsversuch geht, man wahrscheinlich nicht die Noten hat, um in seiner Traumkanzlei eine Teilzeitstelle anzutreten. 
Wenn man es kann, braucht man vermutlich keinen Verbesserungsversuch.
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Gast
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#19
18.06.2020, 13:49
(18.06.2020, 13:43)Gast schrieb:  Doof ist nur, dass wenn man in den Verbesserungsversuch geht, man wahrscheinlich nicht die Noten hat, um in seiner Traumkanzlei eine Teilzeitstelle anzutreten. 
Wenn man es kann, braucht man vermutlich keinen Verbesserungsversuch.


Naja, wenn es mit den Noten ganz doof gelaufen ist, kommt man auch nicht einer größeren Kanzlei als Wimi für 750-1000 Euro unter. Egal mit welcher Note - die Anwaltstätigkeit wird meistens im Vergleich zum WiMi innerhalb derselben Kanzlei besser bezahlt. Dass man den Notenanforderungen der Kanzlei genügt, ist natürlich für beide Jobs wichtig. 
Wenn man nicht in der Traumkanzlei unterkommt, aber meint, dass das mit Verbesserungsversuch machbar ist - warum nicht in einer andern Kanzlei anfangen und ggf. nach einem halben Jahr wegbewerben, wenn es mit dem VV geklappt hat? Und wenns nicht geklappt hat, dann hat man vielleicht schon einen Job, der einem gefällt, selbst wenn es nicht die ursprüngliche Wunschkanzlei war.
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Gast
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#20
18.06.2020, 13:50
(18.06.2020, 13:28)Gast schrieb:  Anwaltschaft statt WissMit habe ich mir sich schon überlegt. 
Aber stellt jemand tatsächlich einen Anwalt für zwei Wochentage ein?
Als Anwalt hat man vermutlich ungemein mehr Verantwortung und macht schnell mehr als die vereinbarten zwei Tage, während ein WissMit keinerlei Verantwortung übernimmt und nur seine Zeit absitzen muss. So kann man sich vermutlich etwas entspannter auf den Verbesserungsversuch vorbereiten. 

In größeren Läden gibt es 750-1000€/Wochenarbeitstag. Weiß nicht, ob man als Anwalt für ne 40%-Stelle 2.000€ bekommt.

Klar auch Teilzeit wird gesucht. GK eher nicht. Aber was ist zB mit Unternehmen? Ich bin selbst Syndikus in Vollzeit und mache jetzt den Verbesserungsversuch...man hat kaum Stress und kann trotzdem noch etwas lernen. Nach einem Jahr kann man immer noch Anwalt werden, wenn man es denn will.
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