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Arbeitsamt oder Lückenfüller?
Guest
Unregistered
 
#1
18.06.2020, 07:45
Moin!

Was ist eurer Erfahrung nach besser in den Monaten nach dem Examen? Sich arbeitslos melden oder sich z.B. als WissMit einstellen lassen?

Ich habe jetzt die Klausuren geschrieben, die Mündliche ist im Spätherbst. Je nachdem, wie die Noten dann ausfallen würde ich mich danach entweder bewerben oder auf einen Verbesserungsversuch vorbereiten. 
Wenn man nichts konkretes in der Pipeline hat, dauert es bestimmt 2-3 Monate bis man irgendwo anfangen kann. Der Verbesserungsversuch wäre im fünften Monat. 

Mein Gedanke wäre daher, eine WissMit-Stelle für 2-4 Monate à 2 Wochentage zu suchen. 
Nehmen die Kanzleien einen auch für so kurze Zeitspannen?
Was GKs an WissMits mit 2. Staatsex zahlen weiß ich. Doch wie schaut es mit Mittelständlern aus? Was zahlen die pro Wochenarbeitstag?

Oder ist es alles zu kompliziert und sich arbeitslos melden einfacher?
Da glaube ich aber nicht, dass sie einen bis zum Verbesserungsversuch alimentieren. 

Viele Grüße
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GAsst
Unregistered
 
#2
18.06.2020, 08:12
Wenn du dich arbeitslos meldest, wirst du auch in die Vermittlung kommen. Dann kann es also sein, dass du ein jobangebot bekommst, die Ablehnung müsstest du begründen. Da der Verbesserungsversuch dich nicht unmittelbar aus der Arbeitslosigkeit holt, ist dies ein eher schlechtes Argument. Für die Klausuren brauchst du zudem eine Art Ausnahmegenehmigung, da du dann ja 2 Wochen lang dem Arbeitsmarkt wegen der Klausuren nicht zur Verfügung stehst. War bei mir damals aber recht schnell gehandhabt, weil ich einen Amschkussjob hatte. 

Für 3 Monate wird man bei GKs eingestellt, für 2 vielleicht auch. Bei Mittelständlern dürfte das schwieriger werden, da diese insgesamt mit weniger Fluktuation rechnen und kalkulieren. Aber fragen kostet nichts. Vergütung ist da sehr breit gestreut, zwischen 200 und 600 pro Wochenarbeitstag dürfte realistisch sein
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Gast
Unregistered
 
#3
18.06.2020, 09:00
(18.06.2020, 07:45)Guest schrieb:  Moin!

Was ist eurer Erfahrung nach besser in den Monaten nach dem Examen? Sich arbeitslos melden oder sich z.B. als WissMit einstellen lassen?

Ich habe jetzt die Klausuren geschrieben, die Mündliche ist im Spätherbst. Je nachdem, wie die Noten dann ausfallen würde ich mich danach entweder bewerben oder auf einen Verbesserungsversuch vorbereiten. 
Wenn man nichts konkretes in der Pipeline hat, dauert es bestimmt 2-3 Monate bis man irgendwo anfangen kann. Der Verbesserungsversuch wäre im fünften Monat. 

Mein Gedanke wäre daher, eine WissMit-Stelle für 2-4 Monate à 2 Wochentage zu suchen. 
Nehmen die Kanzleien einen auch für so kurze Zeitspannen?
Was GKs an WissMits mit 2. Staatsex zahlen weiß ich. Doch wie schaut es mit Mittelständlern aus? Was zahlen die pro Wochenarbeitstag?

Oder ist es alles zu kompliziert und sich arbeitslos melden einfacher?
Da glaube ich aber nicht, dass sie einen bis zum Verbesserungsversuch alimentieren. 

Viele Grüße

Es kommt wie immer darauf an welchen Vermittler du erwischst
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Gast
Unregistered
 
#4
18.06.2020, 09:24
Erstmal arbeitslos melden. Am besten jetzt schon ankündigen. Und dann einfach hoffen, dass du nicht in den verbesserungsversuch musst. 
Kannst dir auch ne WissMit Stelle dann für den 6. Monat suchen, dass lässt dich die Agentur eher in Ruhe. Aber es kommt auf den Sachbearbeiter an.
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Gast Gast
Unregistered
 
#5
18.06.2020, 09:39
(18.06.2020, 08:12)GAsst schrieb:  Wenn du dich arbeitslos meldest, wirst du auch in die Vermittlung kommen. Dann kann es also sein, dass du ein jobangebot bekommst, die Ablehnung müsstest du begründen. Da der Verbesserungsversuch dich nicht unmittelbar aus der Arbeitslosigkeit holt, ist dies ein eher schlechtes Argument. Für die Klausuren brauchst du zudem eine Art Ausnahmegenehmigung, da du dann ja 2 Wochen lang dem Arbeitsmarkt wegen der Klausuren nicht zur Verfügung stehst. War bei mir damals aber recht schnell gehandhabt, weil ich einen Amschkussjob hatte. 

Für 3 Monate wird man bei GKs eingestellt, für 2 vielleicht auch. Bei Mittelständlern dürfte das schwieriger werden, da diese insgesamt mit weniger Fluktuation rechnen und kalkulieren. Aber fragen kostet nichts. Vergütung ist da sehr breit gestreut, zwischen 200 und 600 pro Wochenarbeitstag dürfte realistisch sein

Du warst aber anständig beim Arbeitsamt. Ich habe damals zwei Monate von meiner Sachbearbeiterin überhaupt nichts gehört.

Und die zwei Klausurwochen... man ist ja nicht ständig beim Amt ;) ich würde es erst mit dem Arbeitsamt versuchen und nur, wenn man da eine super stressige Sachbearbeiterin hat, den WiMi machen. Mal zwei oder drei Monate einfach frei zu haben, ist auch ganz schön.
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Lol
Unregistered
 
#6
18.06.2020, 10:05
(18.06.2020, 09:39)Gast Gast schrieb:  
(18.06.2020, 08:12)GAsst schrieb:  Wenn du dich arbeitslos meldest, wirst du auch in die Vermittlung kommen. Dann kann es also sein, dass du ein jobangebot bekommst, die Ablehnung müsstest du begründen. Da der Verbesserungsversuch dich nicht unmittelbar aus der Arbeitslosigkeit holt, ist dies ein eher schlechtes Argument. Für die Klausuren brauchst du zudem eine Art Ausnahmegenehmigung, da du dann ja 2 Wochen lang dem Arbeitsmarkt wegen der Klausuren nicht zur Verfügung stehst. War bei mir damals aber recht schnell gehandhabt, weil ich einen Amschkussjob hatte. 

Für 3 Monate wird man bei GKs eingestellt, für 2 vielleicht auch. Bei Mittelständlern dürfte das schwieriger werden, da diese insgesamt mit weniger Fluktuation rechnen und kalkulieren. Aber fragen kostet nichts. Vergütung ist da sehr breit gestreut, zwischen 200 und 600 pro Wochenarbeitstag dürfte realistisch sein

Du warst aber anständig beim Arbeitsamt. Ich habe damals zwei Monate von meiner Sachbearbeiterin überhaupt nichts gehört.

Und die zwei Klausurwochen... man ist ja nicht ständig beim Amt ;) ich würde es erst mit dem Arbeitsamt versuchen und nur, wenn man da eine super stressige Sachbearbeiterin hat, den WiMi machen. Mal zwei oder drei Monate einfach frei zu haben, ist auch ganz schön.

Ich wollte auch schon sagen ganz schön anständig. Bei Vermittlungsangeboten der Arbeitsagentur Musst du zwar dich bewerben und wenn du zum beWerbungsgespräch aber wenn allein schon der Hinweis im Anschreiben existiert dass du dich auf ein verbindliches Vermittlungsangebot der Bundesagentur für Arbeit hin bewirbst sorgt dies so beim Arbeitgeber für Schrecken

Ansonsten kannst du auch einen Job annehmen der eigentlich Unbefristet oder längere Zeit befristet ist. Schließlich kannst auch du in der Probezeit jederzeit kündigen. 
Dem Arbeitgeber musst du nicht mitteilen dass du beabsichtigst  jetzt drei Monaze  Arbeitsverhältnis aufzunehmen


Ansonsten kann es hilfreich sein wenn du ein bisschen Zeitraum länger Arbeitslosengeld bekommen möchtest du einen Job annimmst ganz normal arbeitest und dann eine Probezeit Kündigung aber Mitwirkung ersten zwei morgen Zukunft aussprichst infolgedessen wirst du wahrscheinlich eine gegen Kündigung bekommen oder die Vorlage eines Aufhebungsvertrages und diesen kannst du im Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber so gestalten dass keine Sperrzeit erhältst.

Übrigen ist anzumerken dass auch bei Krankheit jeder Termin bei der Arbeitsagentur nicht wahrgenommen werden kann. In diesem Zusammenhang Verweise ich auf ein legal Tech namens AU - Schein.
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Gast
Unregistered
 
#7
18.06.2020, 10:15
(18.06.2020, 08:12)GAsst schrieb:  Wenn du dich arbeitslos meldest, wirst du auch in die Vermittlung kommen. Dann kann es also sein, dass du ein jobangebot bekommst, die Ablehnung müsstest du begründen. Da der Verbesserungsversuch dich nicht unmittelbar aus der Arbeitslosigkeit holt, ist dies ein eher schlechtes Argument. Für die Klausuren brauchst du zudem eine Art Ausnahmegenehmigung, da du dann ja 2 Wochen lang dem Arbeitsmarkt wegen der Klausuren nicht zur Verfügung stehst. War bei mir damals aber recht schnell gehandhabt, weil ich einen Amschkussjob hatte. 

Für 3 Monate wird man bei GKs eingestellt, für 2 vielleicht auch. Bei Mittelständlern dürfte das schwieriger werden, da diese insgesamt mit weniger Fluktuation rechnen und kalkulieren. Aber fragen kostet nichts. Vergütung ist da sehr breit gestreut, zwischen 200 und 600 pro Wochenarbeitstag dürfte realistisch sein

Jetzt mal ganz doof gefragt, aber das Schlimmste was da passieren kann, ist doch, dass die mir die mickrigen 600 Euro dann kürzen, wenn ich mich nicht bewerbe usw? Das würde ich für die zwei, drei Monate einfach aushalten ehrlich gesagt. Solange ich krankenversichert bin...
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Gast
Unregistered
 
#8
18.06.2020, 10:32
Du kannst ja aufstockend Wohngeld statt Alg2 beantragen, dann ist es weniger streng, weil du dann nur bei der Arbeitsagentur und nicht beim Jobcenter bist.
Falls du überhaupt Vermittlungsvorschläge bekommst (die gehen davon aus, dass sich ein Volljurist selber Stellen suchen kann) bewirbst du dich darauf und gehst ggf. zum Vorstellungsgespräch oder lässt dich krank schreiben, wenn es dir dann eh nicht gut geht. Ein Vorstellungsgespräch heisst noch nicht, dass man den Job auch kriegt. Kann sein, dass der Arbeitgeber dich charakterlich oder vom Aussehen her nicht leiden kann, auch wenn du passable Noten hast. Selbst wenn du einen Job bekommst, dann nutzt du ihn, um Geld für deinen Verbesserungsversuch zu sparen und lässt dich dann dafür frei stellen oder kündigst ihn für den Verbesserungsversuch und nimmst dafür eine Sperre beim Alg1 in Kauf. Wenn du ne RSV hast, kannst du dich ja dafür von einem Anwalt beraten lassen, was günstiger ist oder du berätst dich selber mit etwas googlen.
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Gast123
Unregistered
 
#9
18.06.2020, 11:05
Und immer schön 5€ Bewerbungspauschale holen pro Bewerbung, dann lohnt sich der Aufwand auch geldmäßig mehr :)
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Gast
Unregistered
 
#10
18.06.2020, 12:21
Ich hatte erst auch große Bedenken, mich arbeitslos/arbeitssuchend melden, habe mich aber zum Glück von Freunden überreden lassen, die meinten, dass man sich immernoch abmelden könne, wenn man an einen Vermittler gerate, der einen wöchenlich mit Bewerbungsaufforderungen piesackt. Mein Berater fand es zum Glück besser, eher wenige sorgfältige Bewerbungen auf passende Stellen zu schreiben als wild auf jede Ausschreibung zu reagieren (mal abgesehen von dem Zeitaufwand ist das ja schon deshalb doof, weil man dann ggf. Zusagen für Jobs bekommt, die man nicht möchte und ich auch Sorge hatte, dass eine Ablehnung durch mich dann zu einer Sperre führen könnte, und ich hätte mich auch nicht gut damit gefühlt, mich überall zu bewerben ohne da wirklich arbeiten zu wollen). 

Ich habe innerhalb von fünf Monaten drei Bewerbungsverfahren gehabt. Ich habe meinen Vermittler in diese Zeit zwei Mal über den Stand der Verfahren informiert. Eines der Verfahren hat mit einem Angebot geendet, das ich angenommen habe. Der Vermittler kann den Arbeitslosen dann bis zu acht Wochen vor Jobbeginn aus der aktiven Vermittlung nehmen, sodass mit der Zusage dann ab einem gewissen Punkt keine Bewerbungen mehr anstehen, was ggf. in dieser Raum für einen Verbesserungsversuch lässt. Zudem hat man ja auch in der Arbeitslosigkeit einen Urlaubsanspruch.
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