13.06.2020, 18:56
(13.06.2020, 17:06)Gast schrieb:Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift.(13.06.2020, 16:51)Gast schrieb:(13.06.2020, 16:45)Gast123 schrieb: Wieso ging 249, 250 bei euch nicht durch?
bei mir schon :(
Hab gesagt der letzte Akt war ein Geben und kein Nehmen (Die Zeugin hat dem Dude die Diamenten übergeben), daher 253,255
Ich habe darauf abgestellt, dass das Nötigungsmittel nur dazu eingesetzt wurde um den Gewahrsamswechsel zu ermöglichen, nicht aber um den Gewahrsamwechsel zu verschaffen (Hier das Bedrohen der Zeugin mit dem Messer etc.). Das konnte sie aber nur mit dem Angeklagten zusammen (beide mussten die Finger drauf halten damit der Tresor aufgeht). Daher ist dieser Abschnitt als Raub zu qualifizieren, nicht als räuberische Erpressung. Stand irgendwie im Kommentar bei § 255.
Dann habe ich den Raub geprüft, aber den daran scheitern lassen, dass der Angeklagte mit dem Gewahrsamswechsel einverstanden war. Er hat nicht eingegriffen und war glaub ich von der Stellung (er war Geschäftsführer) über der Zeugin. Daher konnte der Angeklagte keinen Gewahrsam brechen, wenn er mit dem Wechsel einverstanden war. Das war er ja...
Dann die restlichen Delikte geprüft in 1-2 Sätzen, dann war auch schon die Zeit um...
Kein Plan ob das richtig ist. Aber konnte mir sonst nicht erklären, warum der Fall so konstruiert war mit den Fingerprints und das der Angeklagte auch Zugang hatte und er selbst Geschäftsführer war, also von der Stellung über der Zeugin war...
Alles ohne Gewähr! Kein Plan ob das richtig ist...
13.06.2020, 19:10
(13.06.2020, 18:56)Gast schrieb:Wow, die undifferenzierteste Antwort in diesem Forum bislang(13.06.2020, 17:06)Gast schrieb:Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift.(13.06.2020, 16:51)Gast schrieb:(13.06.2020, 16:45)Gast123 schrieb: Wieso ging 249, 250 bei euch nicht durch?
bei mir schon :(
Hab gesagt der letzte Akt war ein Geben und kein Nehmen (Die Zeugin hat dem Dude die Diamenten übergeben), daher 253,255
Ich habe darauf abgestellt, dass das Nötigungsmittel nur dazu eingesetzt wurde um den Gewahrsamswechsel zu ermöglichen, nicht aber um den Gewahrsamwechsel zu verschaffen (Hier das Bedrohen der Zeugin mit dem Messer etc.). Das konnte sie aber nur mit dem Angeklagten zusammen (beide mussten die Finger drauf halten damit der Tresor aufgeht). Daher ist dieser Abschnitt als Raub zu qualifizieren, nicht als räuberische Erpressung. Stand irgendwie im Kommentar bei § 255.
Dann habe ich den Raub geprüft, aber den daran scheitern lassen, dass der Angeklagte mit dem Gewahrsamswechsel einverstanden war. Er hat nicht eingegriffen und war glaub ich von der Stellung (er war Geschäftsführer) über der Zeugin. Daher konnte der Angeklagte keinen Gewahrsam brechen, wenn er mit dem Wechsel einverstanden war. Das war er ja...
Dann die restlichen Delikte geprüft in 1-2 Sätzen, dann war auch schon die Zeit um...
Kein Plan ob das richtig ist. Aber konnte mir sonst nicht erklären, warum der Fall so konstruiert war mit den Fingerprints und das der Angeklagte auch Zugang hatte und er selbst Geschäftsführer war, also von der Stellung über der Zeugin war...
Alles ohne Gewähr! Kein Plan ob das richtig ist...
13.06.2020, 19:38
(13.06.2020, 19:10)Gast schrieb:(13.06.2020, 18:56)Gast schrieb:Wow, die undifferenzierteste Antwort in diesem Forum bislang(13.06.2020, 17:06)Gast schrieb:Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift.(13.06.2020, 16:51)Gast schrieb:(13.06.2020, 16:45)Gast123 schrieb: Wieso ging 249, 250 bei euch nicht durch?
bei mir schon :(
Hab gesagt der letzte Akt war ein Geben und kein Nehmen (Die Zeugin hat dem Dude die Diamenten übergeben), daher 253,255
Ich habe darauf abgestellt, dass das Nötigungsmittel nur dazu eingesetzt wurde um den Gewahrsamswechsel zu ermöglichen, nicht aber um den Gewahrsamwechsel zu verschaffen (Hier das Bedrohen der Zeugin mit dem Messer etc.). Das konnte sie aber nur mit dem Angeklagten zusammen (beide mussten die Finger drauf halten damit der Tresor aufgeht). Daher ist dieser Abschnitt als Raub zu qualifizieren, nicht als räuberische Erpressung. Stand irgendwie im Kommentar bei § 255.
Dann habe ich den Raub geprüft, aber den daran scheitern lassen, dass der Angeklagte mit dem Gewahrsamswechsel einverstanden war. Er hat nicht eingegriffen und war glaub ich von der Stellung (er war Geschäftsführer) über der Zeugin. Daher konnte der Angeklagte keinen Gewahrsam brechen, wenn er mit dem Wechsel einverstanden war. Das war er ja...
Dann die restlichen Delikte geprüft in 1-2 Sätzen, dann war auch schon die Zeit um...
Kein Plan ob das richtig ist. Aber konnte mir sonst nicht erklären, warum der Fall so konstruiert war mit den Fingerprints und das der Angeklagte auch Zugang hatte und er selbst Geschäftsführer war, also von der Stellung über der Zeugin war...
Alles ohne Gewähr! Kein Plan ob das richtig ist...
da hast du recht :D :D
13.06.2020, 19:41
(13.06.2020, 18:56)Gast schrieb:(13.06.2020, 17:06)Gast schrieb:Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift.(13.06.2020, 16:51)Gast schrieb:(13.06.2020, 16:45)Gast123 schrieb: Wieso ging 249, 250 bei euch nicht durch?
bei mir schon :(
Hab gesagt der letzte Akt war ein Geben und kein Nehmen (Die Zeugin hat dem Dude die Diamenten übergeben), daher 253,255
Ich habe darauf abgestellt, dass das Nötigungsmittel nur dazu eingesetzt wurde um den Gewahrsamswechsel zu ermöglichen, nicht aber um den Gewahrsamwechsel zu verschaffen (Hier das Bedrohen der Zeugin mit dem Messer etc.). Das konnte sie aber nur mit dem Angeklagten zusammen (beide mussten die Finger drauf halten damit der Tresor aufgeht). Daher ist dieser Abschnitt als Raub zu qualifizieren, nicht als räuberische Erpressung. Stand irgendwie im Kommentar bei § 255.
Dann habe ich den Raub geprüft, aber den daran scheitern lassen, dass der Angeklagte mit dem Gewahrsamswechsel einverstanden war. Er hat nicht eingegriffen und war glaub ich von der Stellung (er war Geschäftsführer) über der Zeugin. Daher konnte der Angeklagte keinen Gewahrsam brechen, wenn er mit dem Wechsel einverstanden war. Das war er ja...
Dann die restlichen Delikte geprüft in 1-2 Sätzen, dann war auch schon die Zeit um...
Kein Plan ob das richtig ist. Aber konnte mir sonst nicht erklären, warum der Fall so konstruiert war mit den Fingerprints und das der Angeklagte auch Zugang hatte und er selbst Geschäftsführer war, also von der Stellung über der Zeugin war...
Alles ohne Gewähr! Kein Plan ob das richtig ist...
"Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift."
Dann schau dir noch mal genau an, was eine Wegnahme ist...
13.06.2020, 20:23
(13.06.2020, 19:41)Gast schrieb:(13.06.2020, 18:56)Gast schrieb:(13.06.2020, 17:06)Gast schrieb:Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift.(13.06.2020, 16:51)Gast schrieb:(13.06.2020, 16:45)Gast123 schrieb: Wieso ging 249, 250 bei euch nicht durch?
bei mir schon :(
Hab gesagt der letzte Akt war ein Geben und kein Nehmen (Die Zeugin hat dem Dude die Diamenten übergeben), daher 253,255
Ich habe darauf abgestellt, dass das Nötigungsmittel nur dazu eingesetzt wurde um den Gewahrsamswechsel zu ermöglichen, nicht aber um den Gewahrsamwechsel zu verschaffen (Hier das Bedrohen der Zeugin mit dem Messer etc.). Das konnte sie aber nur mit dem Angeklagten zusammen (beide mussten die Finger drauf halten damit der Tresor aufgeht). Daher ist dieser Abschnitt als Raub zu qualifizieren, nicht als räuberische Erpressung. Stand irgendwie im Kommentar bei § 255.
Dann habe ich den Raub geprüft, aber den daran scheitern lassen, dass der Angeklagte mit dem Gewahrsamswechsel einverstanden war. Er hat nicht eingegriffen und war glaub ich von der Stellung (er war Geschäftsführer) über der Zeugin. Daher konnte der Angeklagte keinen Gewahrsam brechen, wenn er mit dem Wechsel einverstanden war. Das war er ja...
Dann die restlichen Delikte geprüft in 1-2 Sätzen, dann war auch schon die Zeit um...
Kein Plan ob das richtig ist. Aber konnte mir sonst nicht erklären, warum der Fall so konstruiert war mit den Fingerprints und das der Angeklagte auch Zugang hatte und er selbst Geschäftsführer war, also von der Stellung über der Zeugin war...
Alles ohne Gewähr! Kein Plan ob das richtig ist...
"Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift."
Dann schau dir noch mal genau an, was eine Wegnahme ist...
Lies doch einfach mal die Kommentarstelle zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung in den Tresorfällen. Bzw. schau dir die Rechtsprechung an.
13.06.2020, 21:01
(13.06.2020, 20:23)Gast schrieb:(13.06.2020, 19:41)Gast schrieb:(13.06.2020, 18:56)Gast schrieb:(13.06.2020, 17:06)Gast schrieb:Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift.(13.06.2020, 16:51)Gast schrieb: Hab gesagt der letzte Akt war ein Geben und kein Nehmen (Die Zeugin hat dem Dude die Diamenten übergeben), daher 253,255
Ich habe darauf abgestellt, dass das Nötigungsmittel nur dazu eingesetzt wurde um den Gewahrsamswechsel zu ermöglichen, nicht aber um den Gewahrsamwechsel zu verschaffen (Hier das Bedrohen der Zeugin mit dem Messer etc.). Das konnte sie aber nur mit dem Angeklagten zusammen (beide mussten die Finger drauf halten damit der Tresor aufgeht). Daher ist dieser Abschnitt als Raub zu qualifizieren, nicht als räuberische Erpressung. Stand irgendwie im Kommentar bei § 255.
Dann habe ich den Raub geprüft, aber den daran scheitern lassen, dass der Angeklagte mit dem Gewahrsamswechsel einverstanden war. Er hat nicht eingegriffen und war glaub ich von der Stellung (er war Geschäftsführer) über der Zeugin. Daher konnte der Angeklagte keinen Gewahrsam brechen, wenn er mit dem Wechsel einverstanden war. Das war er ja...
Dann die restlichen Delikte geprüft in 1-2 Sätzen, dann war auch schon die Zeit um...
Kein Plan ob das richtig ist. Aber konnte mir sonst nicht erklären, warum der Fall so konstruiert war mit den Fingerprints und das der Angeklagte auch Zugang hatte und er selbst Geschäftsführer war, also von der Stellung über der Zeugin war...
Alles ohne Gewähr! Kein Plan ob das richtig ist...
"Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift."
Dann schau dir noch mal genau an, was eine Wegnahme ist...
Lies doch einfach mal die Kommentarstelle zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung in den Tresorfällen. Bzw. schau dir die Rechtsprechung an.
Damit wir nicht am Thema vorbei reden: Wie war das bei dir denn in der Klausur, wie wurde denn der Tresor geöffnet? Bei uns war das durch Fingerprint der Zeugin und des Angeklagten... nur durch beide konnte der Tresor geöffnet werden. Das war bei uns der Knackpunkt!
Recht hast du, bei den normalen Tresor Fällen! Aber hier ging der Tresor nur auf mithilfe des Angeklagten und der Zeugin
13.06.2020, 21:14
BGH 09.01.2019 - Vorinstanz LG Hanau
Dem dürfte der Fall nachgebildet sein. Im BGH Fall hat der Angeklagte (der so tat als sei er das Opfer) das Geld dem Mittäter übergeben! Hier wurde ein Raub angenommen bzw. diskutiert.
Bei uns erfolgte die Übergabe durch die Zeugin, aber nur deshalb, weil der Angeklagte den Tresor geöffnet hat. Ich denke der Fall ist genauso übertragbar auf unseren. Denn wozu dienten die Feststellungen das er GF sei aber kein Gesellschafter, er keine Verfügungsbefugnis hatte etc. aber an dem Tag als GF mit einer Angestellten allein im Büro saß. Dann hätte man sich die Scheisse mit Fingerprint sparen können. Hätte die Zeugin den Tresor allein geöffnet und das Geld übergeben wäre es völlig unproblematisch eine räuberische erpressung
Dem dürfte der Fall nachgebildet sein. Im BGH Fall hat der Angeklagte (der so tat als sei er das Opfer) das Geld dem Mittäter übergeben! Hier wurde ein Raub angenommen bzw. diskutiert.
Bei uns erfolgte die Übergabe durch die Zeugin, aber nur deshalb, weil der Angeklagte den Tresor geöffnet hat. Ich denke der Fall ist genauso übertragbar auf unseren. Denn wozu dienten die Feststellungen das er GF sei aber kein Gesellschafter, er keine Verfügungsbefugnis hatte etc. aber an dem Tag als GF mit einer Angestellten allein im Büro saß. Dann hätte man sich die Scheisse mit Fingerprint sparen können. Hätte die Zeugin den Tresor allein geöffnet und das Geld übergeben wäre es völlig unproblematisch eine räuberische erpressung
13.06.2020, 21:19
(13.06.2020, 21:01)Gast schrieb:Habe es um ehrlich zu sein überhaupt nicht in diesem Umfang thematisiert, weil es darauf in meiner Lösung nicht ankam. Zumindest als der Tresor offen war, hat der Täter das Opfer unter Beibehaltung der Nötigungslage und Vorsatz dazu aufgefordert, ihm die Diamanten herauszugeben.(13.06.2020, 20:23)Gast schrieb:(13.06.2020, 19:41)Gast schrieb:(13.06.2020, 18:56)Gast schrieb:(13.06.2020, 17:06)Gast schrieb: Ich habe darauf abgestellt, dass das Nötigungsmittel nur dazu eingesetzt wurde um den Gewahrsamswechsel zu ermöglichen, nicht aber um den Gewahrsamwechsel zu verschaffen (Hier das Bedrohen der Zeugin mit dem Messer etc.). Das konnte sie aber nur mit dem Angeklagten zusammen (beide mussten die Finger drauf halten damit der Tresor aufgeht). Daher ist dieser Abschnitt als Raub zu qualifizieren, nicht als räuberische Erpressung. Stand irgendwie im Kommentar bei § 255.Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift.
Dann habe ich den Raub geprüft, aber den daran scheitern lassen, dass der Angeklagte mit dem Gewahrsamswechsel einverstanden war. Er hat nicht eingegriffen und war glaub ich von der Stellung (er war Geschäftsführer) über der Zeugin. Daher konnte der Angeklagte keinen Gewahrsam brechen, wenn er mit dem Wechsel einverstanden war. Das war er ja...
Dann die restlichen Delikte geprüft in 1-2 Sätzen, dann war auch schon die Zeit um...
Kein Plan ob das richtig ist. Aber konnte mir sonst nicht erklären, warum der Fall so konstruiert war mit den Fingerprints und das der Angeklagte auch Zugang hatte und er selbst Geschäftsführer war, also von der Stellung über der Zeugin war...
Alles ohne Gewähr! Kein Plan ob das richtig ist...
"Raub ist es nur, wenn er das Opfer dazu nötigt, den Tresor zu öffnen und dann selbst zugreift."
Dann schau dir noch mal genau an, was eine Wegnahme ist...
Lies doch einfach mal die Kommentarstelle zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung in den Tresorfällen. Bzw. schau dir die Rechtsprechung an.
Damit wir nicht am Thema vorbei reden: Wie war das bei dir denn in der Klausur, wie wurde denn der Tresor geöffnet? Bei uns war das durch Fingerprint der Zeugin und des Angeklagten... nur durch beide konnte der Tresor geöffnet werden. Das war bei uns der Knackpunkt!
Recht hast du, bei den normalen Tresor Fällen! Aber hier ging der Tresor nur auf mithilfe des Angeklagten und
13.06.2020, 21:26
Ja aber genau hier lag meiner Meinung nach der Knackpunkt! Ab dem Zeitpunkt wo der Tresor offen war, war es ganz simpel... da liegt eine weggabe vor und damit räuberische erpressung. Aber dazu konnte es nur durch den Angeklagten kommen.
13.06.2020, 21:39
Und genau deswegen war der Fall meiner Meinung nach super schwer!! Kein Standard Fall wie üblich mit Tresor Angestellte etc.
Einfach nur krass dieser Durchgang! Ohne Witz!
Einfach nur krass dieser Durchgang! Ohne Witz!

