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Gast
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#1.991
11.06.2020, 20:38
(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb:  Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?

Dumm gelaufen.
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AST
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#1.992
11.06.2020, 20:45
(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb:  Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?

Dann hätte man mit einen Befriedigend was gehabt und die Vita sähe mit nem ausreichend und 3 Monaten in Timbuktu auch nicht besser aus. 

Im übrigen gibt es das durchaus häufiger, dass Kanzleien Leute im Voraus unabhängig von ihrer Note im zweiten Examen einstellen.
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Gast
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#1.993
11.06.2020, 20:57
Kopf hoch. Ich finde mit zwei VB zur Zeit auch nichts. Corona for the win!
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Gast
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#1.994
11.06.2020, 21:08
Also ich glaube bei dem Vorredner ist nicht Corona schuld. Eher fehlende Flexibilität. Manchmal muss man eben auch mal Abstriche machen, etwas Neues ausprobieren oder in eine andere Stadt ziehen.
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Gast
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#1.995
11.06.2020, 21:58
(11.06.2020, 11:11)Gast schrieb:  Die 50 verdienst du in jeder GK/bei vielen Mittelständlern schon nach dem Ersten (hochgerechnet auf 5 WAT).

Das ist ganz einfach sachlich falsch. Die Zahlen sind doch ganz transparent. Die meisten Großkanzleien zahlen genau 800/WAT. Manche "Top-Kanzlei" auch nur 600-700. So eine GK findet man auch nicht in jeder Stadt, in der man eine Verkehrsrecht-Kanzlei finden kann. Die findet man nur in den Städten, in denen die Miete dann auch etwas tuerer ist als in den Verkehrsrecht-Kanzlei-Städten. Und dann nehmen diese Kanzleien auch nicht jeden, sondern verlangen regelmäßig ein VB. Bei der Verkehrsrecht-Kanzlei hingegen kann man (später) auch mit weniger einsteigen.

Kanzleien mit 850-1000/WAT findet man nur in ganz wenigen Kanzleien. Das sind dann gerne irgendwelche US-Transaktionskanzleien, die nur extrem kleine Teams mit entsprechend wenigen Einstellungen haben. Außerdem sitzen die zumeist nur in München und Frakfurt, wo die Miete dann nochmals etwas teurer sein dürfte.

Außerdem wissen die, dass die die WissMits auch etwas "überzahlen" können, um erkannte "High-Potentials" für später an sich zu binden. Nach dem 2. Examen funktioniert der Trick nicht mehr.

Die Argumentation "ich habe mich 2 Jahre lang fortgebildet, also bin ich 10.000 mehr wert" funktioniert so einfach nicht. Was man "wert" ist, muss man sich im Einzelfall fragen. Den Wert bestimmt letztendlich der "Markt", der insbesondere von der Nachfrage abhängt. Die Nachfrage hängt von den Interessen der Kanzlei ab. Man muss sich also fragen, was man ganz konkret bieten kann, das dem Interesse der Kanzlei entspricht. Regelmäßig ist das "mehr Umsatz".
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Gast
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#1.996
11.06.2020, 22:01
(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb:  Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?

Dann hätte man im Voraus realistisch seine Note abschätzen müssen und die Station nicht bei einer Kanzlei machen sollen, die bekanntermaßen nur Top-Absolventen einstellt. Realistisch dürfte dieses Szenario aber nicht so sehr sein. Der durchschnittliche Referendar bei Gleiss Lutz (bekannt für hohe Notenanforderungen) landet eher nicht (nach einem VB im 1. Examen) bei ausreichend.
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Gast
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#1.997
11.06.2020, 22:04
(11.06.2020, 15:50)Gast schrieb:  Und was, wenn einen die Stationskanzleien bzw. Unternehmen einen wegen einem ausreichend im 2. nicht wollen?

Ganz ehrlich: Dann hat man die schlechteste Note. Und die Stationserfahrung hat man bei einer Kanzlei, welche der offenbar selber nicht sooo viel Wert beimisst. Falsche Kanzlei erwischt. Sowas kann man aber vorher erahnen.

Andere Kanzleien (auch gute/bekannte Kanzleien!) legen ausgewählten Referendaren auch einen Arbeitsvertrag hin, wenn die Ergebnisse aus dem 2. noch nicht vorliegen. Dazu muss man dann in der Station aber wohl gezeigt haben, dass man was kann. Wer gezeigt hat, dass er leider nichts kann... Ja, warum sollte die Kanzlei den behalten wollen?
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Gast
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#1.998
11.06.2020, 22:41
Aha und was, wenn man vb im 1. hatte und nicht geahnt hat, dass man im 2. nur ausreichend bekommt?
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Gast
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#1.999
11.06.2020, 22:53
(11.06.2020, 22:41)Gast schrieb:  Aha und was, wenn man vb im 1. hatte und nicht geahnt hat, dass man im 2. nur ausreichend bekommt?


Dann hat man hoffentlich zumindest ein Stationszeugnis von einer Kanzlei mit gutem Ruf, indem man für die Anwaltschaft empfohlen wird. Schadet sicher nicht.
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Gast
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#2.000
11.06.2020, 22:54
(11.06.2020, 22:41)Gast schrieb:  Aha und was, wenn man vb im 1. hatte und nicht geahnt hat, dass man im 2. nur ausreichend bekommt?

Das dürfte nur vergleichsweise selten vorkommen. Zumindest wenn es ein "stabiles" VB war und man sich nicht nur durch Rechtsgeschichte-Schwerpunkt oder besonders wohlwollende Prüfungskommission knapp auf die 9,0 gerettet hat.

Und auch wer ein stabiles VB erzielt hat muss sich fragen: Will ich wirklich meine Station bei einer Kanzlei machen, die den Ausbildungsmehrwert ihrer eigenen Station nicht besonders schätzt und mich mich mit 1x VB und noch su herausragender Leistung in der Station dann nicht übernehmen möchte?

Für Letzteres soll zB GL bekannt sein. Wer sich auf deren Regeln zu Beginn des Refs (übermütig) einlassen möchte, der muss dann auch nach diesen Regeln spielen.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz, was die Frage, was man mit ausreichend und Nicht-Übernahme durch die Ausbildungskanzlei dann machen soll, überhaupt mit dem Thread-Thema zu tun hat. Auch mit den Nebendiskussionen scheint mir diese nichts mehr zu tun haben.

Hier im Forum gibt es unterschiedliche Meinungen, ob man im Ref (Anwaltsstation) lieber für gute Noten lernen oder lieber "Kontakte knüpfen" und praktisch glänzen sollte. Aber wer dann nur ein ausreichend holt und wer seine Ausbildungskanzlei nicht unabhängig davon überzuegen kann, der hat offenbar beies nicht getan.
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