10.06.2020, 15:40
Habe im Nachgang auch überlegt, ob ich möglicherweise überlesen habe, dass KEINE Abschlussentscheidung (Anklageschrift) gefertigt werden sollte. Aber ich musste diesen flüchtigen Gedanken leider schnell verwerfen. Wäre ja auch zu schön gewesen.
10.06.2020, 16:25
Hi,
hier einmal meine Lösung.
I. Bzgl. des Fake Accounts 267 angeprüft und kurz abgelehnt. Dann 269, da die Beweisproblematik untergebracht. 269 geht im Ergebnis nicht durch, weil die Daten nicht beweiserheblich sind.
II. Im TK 2 kurz 212 im Versuch angesprochen und abgelehnt, weil m.E. offensichtlich abwegig.
Ich habe den 136a StPO hier bejaht, aufgrund der relativ aktuellen Rechtsprechung hierzu. Von Schnitten in den Hals habe ich zumindest in Nds. nichts gelesen. Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt hatten die Beamten hier nicht. Weder die Zeugenaussagen, noch die Verletzungen deuten darauf hin. Der Beamte hatte also keinen Grund dies zu behaupten, es ging ihm ja offensichtlich nur darum eine Aussage zu erhalten.
Musste dann die versuchte Erpressung mangels nachweisbarer Bereicherungsabsicht verneinen.
Bzgl. der gefährlichen KV bin ich mir sehr unsicher was den hinterlistigen Überfall angeht, weil sie natürlich eine Falle gestellt haben, der Zeuge aber ausgesagt hat sofort erkannt zu haben was los ist.
Naja, was den 136a und die KV angeht hoffe ich um Gnade :s
hier einmal meine Lösung.
I. Bzgl. des Fake Accounts 267 angeprüft und kurz abgelehnt. Dann 269, da die Beweisproblematik untergebracht. 269 geht im Ergebnis nicht durch, weil die Daten nicht beweiserheblich sind.
II. Im TK 2 kurz 212 im Versuch angesprochen und abgelehnt, weil m.E. offensichtlich abwegig.
Ich habe den 136a StPO hier bejaht, aufgrund der relativ aktuellen Rechtsprechung hierzu. Von Schnitten in den Hals habe ich zumindest in Nds. nichts gelesen. Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt hatten die Beamten hier nicht. Weder die Zeugenaussagen, noch die Verletzungen deuten darauf hin. Der Beamte hatte also keinen Grund dies zu behaupten, es ging ihm ja offensichtlich nur darum eine Aussage zu erhalten.
Musste dann die versuchte Erpressung mangels nachweisbarer Bereicherungsabsicht verneinen.
Bzgl. der gefährlichen KV bin ich mir sehr unsicher was den hinterlistigen Überfall angeht, weil sie natürlich eine Falle gestellt haben, der Zeuge aber ausgesagt hat sofort erkannt zu haben was los ist.
Naja, was den 136a und die KV angeht hoffe ich um Gnade :s
10.06.2020, 16:39
Hinsichtlich des Facebook Accounts habe ich tatsächlich § 238 StGB (Nachstellung) geprüft. Im Ergebnis aber verneint. Keine Ahnung, war ein bisschen gefreestylt! :D
10.06.2020, 16:42
Dachte schon, dass ich der Einzige war, der ein bisschen in den Straftatbeständen wegen des Fakeaccounts gewildert hat ::D
Hätte sonst gar keine Verwendung für die Chatverläufe und die Beweisproblematik gehabt, da mein riesen Brett vorm Kopf den Blick auf die Hinterlist versperrt hat...
Hätte sonst gar keine Verwendung für die Chatverläufe und die Beweisproblematik gehabt, da mein riesen Brett vorm Kopf den Blick auf die Hinterlist versperrt hat...
10.06.2020, 16:56
(10.06.2020, 16:25)Nds. 35 schrieb: Hi,
hier einmal meine Lösung.
I. Bzgl. des Fake Accounts 267 angeprüft und kurz abgelehnt. Dann 269, da die Beweisproblematik untergebracht. 269 geht im Ergebnis nicht durch, weil die Daten nicht beweiserheblich sind.
II. Im TK 2 kurz 212 im Versuch angesprochen und abgelehnt, weil m.E. offensichtlich abwegig.
Ich habe den 136a StPO hier bejaht, aufgrund der relativ aktuellen Rechtsprechung hierzu. Von Schnitten in den Hals habe ich zumindest in Nds. nichts gelesen. Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt hatten die Beamten hier nicht. Weder die Zeugenaussagen, noch die Verletzungen deuten darauf hin. Der Beamte hatte also keinen Grund dies zu behaupten, es ging ihm ja offensichtlich nur darum eine Aussage zu erhalten.
Musste dann die versuchte Erpressung mangels nachweisbarer Bereicherungsabsicht verneinen.
Bzgl. der gefährlichen KV bin ich mir sehr unsicher was den hinterlistigen Überfall angeht, weil sie natürlich eine Falle gestellt haben, der Zeuge aber ausgesagt hat sofort erkannt zu haben was los ist.
Naja, was den 136a und die KV angeht hoffe ich um Gnade :s
Hätte man trotz Unverwertbarkeit von einer Bereicherungsabsicht indiziell gehen können wenn das Opfer bekundet dass er ein Smartphone abgeben muss und zwei Zeugen gehört habe das irgendetwas herausgegeben werden soll ? Hat das jemand so? Glaubt ihr dass das mangelhaft ist wenn man das so sieht :s :(
10.06.2020, 16:57
(10.06.2020, 16:25)Nds. 35 schrieb: Hi,
hier einmal meine Lösung.
I. Bzgl. des Fake Accounts 267 angeprüft und kurz abgelehnt. Dann 269, da die Beweisproblematik untergebracht. 269 geht im Ergebnis nicht durch, weil die Daten nicht beweiserheblich sind.
II. Im TK 2 kurz 212 im Versuch angesprochen und abgelehnt, weil m.E. offensichtlich abwegig.
Ich habe den 136a StPO hier bejaht, aufgrund der relativ aktuellen Rechtsprechung hierzu. Von Schnitten in den Hals habe ich zumindest in Nds. nichts gelesen. Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt hatten die Beamten hier nicht. Weder die Zeugenaussagen, noch die Verletzungen deuten darauf hin. Der Beamte hatte also keinen Grund dies zu behaupten, es ging ihm ja offensichtlich nur darum eine Aussage zu erhalten.
Musste dann die versuchte Erpressung mangels nachweisbarer Bereicherungsabsicht verneinen.
Bzgl. der gefährlichen KV bin ich mir sehr unsicher was den hinterlistigen Überfall angeht, weil sie natürlich eine Falle gestellt haben, der Zeuge aber ausgesagt hat sofort erkannt zu haben was los ist.
Naja, was den 136a und die KV angeht hoffe ich um Gnade :s
Hattet ihr in Niedersachsen gar keinen dritten Beschuldigten? Bei uns gab es noch eine pensionierte Polizeihundeführerin, die mit ihrem Schäferhund Oskar dazwischen gegangen ist.
10.06.2020, 17:06
(10.06.2020, 16:57)Gast schrieb:(10.06.2020, 16:25)Nds. 35 schrieb: Hi,
hier einmal meine Lösung.
I. Bzgl. des Fake Accounts 267 angeprüft und kurz abgelehnt. Dann 269, da die Beweisproblematik untergebracht. 269 geht im Ergebnis nicht durch, weil die Daten nicht beweiserheblich sind.
II. Im TK 2 kurz 212 im Versuch angesprochen und abgelehnt, weil m.E. offensichtlich abwegig.
Ich habe den 136a StPO hier bejaht, aufgrund der relativ aktuellen Rechtsprechung hierzu. Von Schnitten in den Hals habe ich zumindest in Nds. nichts gelesen. Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt hatten die Beamten hier nicht. Weder die Zeugenaussagen, noch die Verletzungen deuten darauf hin. Der Beamte hatte also keinen Grund dies zu behaupten, es ging ihm ja offensichtlich nur darum eine Aussage zu erhalten.
Musste dann die versuchte Erpressung mangels nachweisbarer Bereicherungsabsicht verneinen.
Bzgl. der gefährlichen KV bin ich mir sehr unsicher was den hinterlistigen Überfall angeht, weil sie natürlich eine Falle gestellt haben, der Zeuge aber ausgesagt hat sofort erkannt zu haben was los ist.
Naja, was den 136a und die KV angeht hoffe ich um Gnade :s
Hattet ihr in Niedersachsen gar keinen dritten Beschuldigten? Bei uns gab es noch eine pensionierte Polizeihundeführerin, die mit ihrem Schäferhund Oskar dazwischen gegangen ist.
Hatten wir auch. Habe ich schnell in 4 Minuten gelöst :-D
10.06.2020, 17:30
10.06.2020, 17:30
(10.06.2020, 17:30)Gast18P schrieb:(10.06.2020, 11:37)Gast123 schrieb: Am Freitag dann hoffentlich eine schöne Revisionsklausur aus anwaltssicht oder wie seht ihr das? ?
Nein.
Mein Kumpel vom JPA hat mir geflüstert, dass Revisionsurteil dran kommt.
Ich sag es kommt erstinstanzliches OLG Urteil dran.
10.06.2020, 18:26
(10.06.2020, 13:03)VielErfolgWünscher schrieb: Ich als Nichtschreiber wünsche euch weiter viel Erfolg bei den letzten drei Klausuren (denkt dran selbst wenn alle 5 bislang durchgefallen sind. Ihr könnt immer noch bestehen!)
Ich finde euren Durchgang - nach meinem bescheidenen Dafürhalten - enorm anspruchsvoll und teilweise absolut frech. Was sollte bitte Z3 und Z2 ?????? Welcher Mensch soll da eine zufriedenstellende Leistung abliefern. Das LJPA (oder die wegen dem Ringaustausch) sollte sich wirklich zu Boden schämen. Zu Grund und Boden! Euch hat in eurer heißen Vorbereitungsphase eine weltweite Pandemie erwischt, sodass ich inständig hoffe, dass die Korrektoren das irgendwie berücksichtigen. Wenn schon eure Justizprüfungsämter euch total im Stich lassen....während der Pandemie nichts für euch getan, aber auch wirklich gar nichts, aber als Klausur die Vollstreckungsabwehrklage des Erben wegen beantragter Nachlassvollstreckung die in der Klausel der notariellen Unterwerfungserklärung so nicht eingetragen war. Geht es noch? Ich könnte mich darüber so aufregen .....
Haltet durch ! Ich als jemand der das Examen hinter sich mit Partner der gerade in NRE schreibt hat drücke euch jeden Tag die Daumen und bin Klausur für Klausur in Gedanken bei euch. Denkt dran: Kein Klausurersteller und kein Korrektor musste ein solches hartes Examen zu Zeiten einer weltweiten Krise überstehen! Und viele die hohe Posten in der Justiz genießen, hätten keinen, wenn sie im Klausursaal neben euch gesessen hätten. Ihr seid unglaubliche starke und fähige Juristen. Lasst euch nicht verarschen
Sehr lieb von dir :)