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Kündigung
Gastnrw90
Unregistered
 
#1
08.06.2020, 18:22
Hallo liebe Forumsleser,

ich hab momentan meinen ersten Job nach dem Ref. ich war von Anfang an nicht ganz zufrieden und habe mich nebenher weiter umgesehen, wie es so schön heißt besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Nun habe ich trotz Corona eine Stelle gefunden die viel mehr meinem Interessengebiet entspricht und habe sie auch angeboten bekommen. Ich möchte also jetzt in der Probezeit kündigen. Wegen Corona sind bei uns momentan immer noch alle im Home Office und ich habe meinen Chef schon seit März nicht mehr persönlich gesehen. Meint ihr es ist ausreichend, wenn ich ihm einfach eine Email schreibe in welcher ich ihm die Kündigung offen lege bevor ich diese bei der HR-Abteilung einreiche oder sollte ich das persönliche Gespräch suchen?
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Gast
Unregistered
 
#2
08.06.2020, 18:39
ich würde lieber mal anrufen und ggf ein persönliches Gespräch vereinbaren
und das nett mit dem (anderen?) Gebiet begründen
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Gast
Unregistered
 
#3
08.06.2020, 18:45
Auf jeden Fall erst mit deinem Chef persönlich besprechen. Alles andere ist stillos.
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Gast
Unregistered
 
#4
08.06.2020, 18:45
Mail ist absolut ok. Dann muss er nicht sofort darauf antworten.
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Gastnrw90
Unregistered
 
#5
08.06.2020, 19:04
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich bis zum 16.06. gekündigt haben muss, daher besteht für mich auch ein gewisser zeitlicher Druck um noch ein persönliches Gespräch unter zu bringen.
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Gast
Unregistered
 
#6
08.06.2020, 19:06
Ich würde einfach ein Einschreiben schicken und vorher noch eine Email. Du musst deine Kündigung wohl nicht begründen. Umgekehrt wird das in der Probezeit ja auch nicht begründet.
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Gast
Unregistered
 
#7
08.06.2020, 19:10
Und persönliches Gespräch muss auch nicht sein in NRW. Unnötige persönliche Kontakte sind zu vermeiden, steht so eigentlich in den Corona Verordnungen, weiss aber nicht, was in NRW so steht. Stil kann man vergessen in solchen Zeiten. Kannst ja ne Videokonferenz mit dem Chef machen, wenn du ihn bei der Kündigung sehen willst...
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Gast
Unregistered
 
#8
08.06.2020, 19:13
(08.06.2020, 18:45)Gast schrieb:  Mail ist absolut ok. Dann muss er nicht sofort darauf antworten.

§ 623 BGB sagt was Anderes.
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Milli
Unregistered
 
#9
08.06.2020, 19:17
(08.06.2020, 19:13)Gast schrieb:  
(08.06.2020, 18:45)Gast schrieb:  Mail ist absolut ok. Dann muss er nicht sofort darauf antworten.

§ 623 BGB sagt was Anderes.


Es geht dem/der FragenstellerIn doch darum, ob vor der ‚offiziellen‘ Kündigung bei der HR der direkte Vorgesetzte informiert werden soll bzw. ob es ausreicht diesen per Mail zu informieren oder ob das ‚stillos‘ ist.
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Gast
Unregistered
 
#10
08.06.2020, 20:07
Ein Telefonat ist doch auch ein persönliches Gespräch oder sehe ich das falsch? Würde einfach einmal anrufen. Da ja feststeht, dass du kündigst muss er sich ja auch nicht groß überlegen, was er drauf antworten will. Ich persönlich fände es schon ein bisschen seltsam, so etwas nur per Mail zu erfahren.
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