07.06.2020, 14:33
(07.06.2020, 14:04)Gast schrieb: Die Einstellungssituation jetzt ist viel besser. Aber ja, da ich selbst in Bayern Examen gemacht habe, habe ich die Umrechnung nicht auf dem Schirm gehabt. (40% mündlich, also fast die Hälfte! ist aber auch natürlich ein Witz...jeder, der schon Examen geschrieben hat weiß, dass die Mündliche im Vergleich zu 8/11 fünftstündigen Klausuren back to back einfach purer Zufall ist.)
Habe erstes in Bayern gemacht und das Zweite in NRW. In NRW gibts wie in den meisten BL außer Bayern noch den Aktenvortrag (zählt 10% der Gesamtnote und bildet den ersten Teil der mdl. Prüfung).
Der Aktenvortrag wird im Grunde bewertet wie eine Klausur. In meiner Prüfungsgruppe ging eine auch mit 2 oder 3 Punkten aus dem Vortrag, daneben findet man in den Protokollen immer mindestens einen, der mit 4-5 Punkten da raus ging. Und mit einem wenig gelungenen Vortrag hat man sich auch den Gesamteindruck vor der Kommission schön verbaut.
Also zählt die Mündliche auch in NRW nur 30% und dank des Vortrages besteht da auch Glatteisgefahr...
07.06.2020, 15:09
(07.06.2020, 14:04)Gast schrieb: Die Einstellungssituation jetzt ist viel besser. Aber ja, da ich selbst in Bayern Examen gemacht habe, habe ich die Umrechnung nicht auf dem Schirm gehabt. (40% mündlich, also fast die Hälfte! ist aber auch natürlich ein Witz...jeder, der schon Examen geschrieben hat weiß, dass die Mündliche im Vergleich zu 8/11 fünftstündigen Klausuren back to back einfach purer Zufall ist.)
Volle Zustimmung
07.06.2020, 15:14
(07.06.2020, 14:33)Luitpold schrieb:(07.06.2020, 14:04)Gast schrieb: Die Einstellungssituation jetzt ist viel besser. Aber ja, da ich selbst in Bayern Examen gemacht habe, habe ich die Umrechnung nicht auf dem Schirm gehabt. (40% mündlich, also fast die Hälfte! ist aber auch natürlich ein Witz...jeder, der schon Examen geschrieben hat weiß, dass die Mündliche im Vergleich zu 8/11 fünftstündigen Klausuren back to back einfach purer Zufall ist.)
Habe erstes in Bayern gemacht und das Zweite in NRW. In NRW gibts wie in den meisten BL außer Bayern noch den Aktenvortrag (zählt 10% der Gesamtnote und bildet den ersten Teil der mdl. Prüfung).
Der Aktenvortrag wird im Grunde bewertet wie eine Klausur. In meiner Prüfungsgruppe ging eine auch mit 2 oder 3 Punkten aus dem Vortrag, daneben findet man in den Protokollen immer mindestens einen, der mit 4-5 Punkten da raus ging. Und mit einem wenig gelungenen Vortrag hat man sich auch den Gesamteindruck vor der Kommission schön verbaut.
Also zählt die Mündliche auch in NRW nur 30% und dank des Vortrages besteht da auch Glatteisgefahr...
Das stimmt. Das spricht ja noch mehr für das Zufallselement. Aber trotzdem wird die Mündliche immer besser bewertet.
07.06.2020, 15:26
(06.06.2020, 18:59)Gast90 schrieb: Hey Leute,
gibt es hier welche, die die Kombination 1. Examen ausreichend (5.0) und zweites Examen VB (9,3) haben? Ich überlege nämlich noch ein LLM ranzuhängen, um das schwache erste Examen etwas auszugleichen. Mir ist schon klar, dass mit solchen Noten GK und Justiz ausscheidet. Mich interessieren allerdings die Aussichten in einer Boutique bei entsprechendem LLM.
Ich freue mich auf eure Erfahrungsberichte!
Wieso sollten GK und Justiz ausscheiden? Gerade letztere gucken oft viel mehr aufs 2. Examen. Und es zeigt auch, dass du eine „positive Entwicklung“ hingelegt hast. Sofern also die Ausgangsfrage kein Trolling ist, würde ich mich damit ohne Umschweife bewerben. Gerade bei GKen bekommt man genug Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, wenn man mehrere abschreibt. Try yourself!
07.06.2020, 15:28
Es gibt BL, die wohl nur aufs zweite schauen (s. Bayern), die meisten aber nicht.
07.06.2020, 16:29
(07.06.2020, 15:26)Gast schrieb:(06.06.2020, 18:59)Gast90 schrieb: Hey Leute,
gibt es hier welche, die die Kombination 1. Examen ausreichend (5.0) und zweites Examen VB (9,3) haben? Ich überlege nämlich noch ein LLM ranzuhängen, um das schwache erste Examen etwas auszugleichen. Mir ist schon klar, dass mit solchen Noten GK und Justiz ausscheidet. Mich interessieren allerdings die Aussichten in einer Boutique bei entsprechendem LLM.
Ich freue mich auf eure Erfahrungsberichte!
Wieso sollten GK und Justiz ausscheiden? Gerade letztere gucken oft viel mehr aufs 2. Examen. Und es zeigt auch, dass du eine „positive Entwicklung“ hingelegt hast. Sofern also die Ausgangsfrage kein Trolling ist, würde ich mich damit ohne Umschweife bewerben. Gerade bei GKen bekommt man genug Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, wenn man mehrere abschreibt. Try yourself!
Bei den meisten GKs dürften 16 Punkte aus beiden Examina UND keines unter 6,5 Mindestgrenze sein. Bei uns wäre ein ausreichend im ersten Examen ein KO-Kriterium.
Zudem wurde bereits in einem anderen Thread aufgezeigt, dass die Examina bei den GKs relativ gleich gewichtet werden. Die bilden nicht umsonst eine Summe.
07.06.2020, 17:15
07.06.2020, 17:36
(06.06.2020, 18:59)Gast90 schrieb: Hey Leute,
gibt es hier welche, die die Kombination 1. Examen ausreichend (5.0) und zweites Examen VB (9,3) haben? Ich überlege nämlich noch ein LLM ranzuhängen, um das schwache erste Examen etwas auszugleichen. Mir ist schon klar, dass mit solchen Noten GK und Justiz ausscheidet. Mich interessieren allerdings die Aussichten in einer Boutique bei entsprechendem LLM.
Ich freue mich auf eure Erfahrungsberichte!
Wie kommt man auf die Idee das Justiz und GK ausscheidet?
07.06.2020, 17:57
(07.06.2020, 17:36)Gast23 schrieb:(06.06.2020, 18:59)Gast90 schrieb: Hey Leute,
gibt es hier welche, die die Kombination 1. Examen ausreichend (5.0) und zweites Examen VB (9,3) haben? Ich überlege nämlich noch ein LLM ranzuhängen, um das schwache erste Examen etwas auszugleichen. Mir ist schon klar, dass mit solchen Noten GK und Justiz ausscheidet. Mich interessieren allerdings die Aussichten in einer Boutique bei entsprechendem LLM.
Ich freue mich auf eure Erfahrungsberichte!
Wie kommt man auf die Idee das Justiz und GK ausscheidet?
In vielen - nicht allen - Bundesländern wird nach einer gewichteten Bewerberliste zu den Vorstellungsgesprächen geladen. Nicht selten zählt da das zweite Examen doppelt, das erste einfach. Aus 5,0 und 9,3 würde also für eine so geführte Liste mit 7,86 gerechnet.
Ein Bewerber mit 7,5 und 8,8 würde in der Liste mit 8,36 -und damit vor dem Fragenden landen. Deswegen kann es für den Fragenden sehr schwer sein, einen der Einladungslistenplätze zu ergattern. Es sei denn er kann seinen Listenplatz, z.B. durch einschlägige Spezialisierung, Berufserfahrung oder sonstige Zusatzqualifikationen verbessern. Es gibt z.B. Bundesländer, die erhöhen die Listennote für einschlägige Berufserfahrung oder Stationen am OLG mit Empfehlung oder ab einem bestimmten Schnitt von Stationsnoten (ohne RA-Station), um teilweise bis zu 0,5 pro erfülltem Kriterium.
Damit ist eine Einladung in der Justiz also nicht unmöglich, aber natürlich hast Du im Vergleich zu Bewerbern mit einem zweiten VB schlechtere Karten.
07.06.2020, 18:56
Gibt aber genau so Länder, die eine Summe bilden..