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  5. Klausuren Juni 2020
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Klausuren Juni 2020
Gast
Unregistered
 
#231
03.06.2020, 08:22
Widerantrag gibts nicht
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GastBW
Unregistered
 
#232
03.06.2020, 08:27
(03.06.2020, 08:22)Gast schrieb:  Widerantrag gibts nicht


Da sagen manche OLGs und auch Thomas/Putzo etwas anderes
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Gast
Unregistered
 
#233
03.06.2020, 08:32
(03.06.2020, 08:11)GastBW schrieb:  
(03.06.2020, 08:01)Gast BW schrieb:  
(03.06.2020, 07:34)GastBW schrieb:  Gibt es jemand hier, der in BW geschrieben hat und das Problem des petitorischen Widerantrags ausführlich erörtert hat?

Also ich habe eigentlich nur das Feststellungsinteresse verneint  :(

Ja ich hatte im Hinterkopf, dass es strittig ist, ob ein Widerantrag bei der einstweiligen Verfügung überhaupt statthaft ist und hab deshalb die Zulässigkeit verneint und dann dass ganze mit dem Mietvertrag im Hilfsgutachten  Huh

Ja, ich dachte, dass es dann keine Rolle spielt, da ja ein Urteil hier ergangen ist  :( die Klausur fand ich generell sehr seltsam...es gab so wenig "Material".


Aus deinem Beitrag lese ich raus, dass du die Kündigung hast aus anderem Grund scheitern lassen und dann im Hilfsgutachten geprüft hast?
Ich habe das auch so. Ich habe es an der Vertragspartei scheitern lassen, da Kündigung durch GbR, aber von Gegenseite nichts substantiiert vorgetragen, dass der Nachlass nunmehr Gesellschaftsvermögen.

Rein materiell fand ichs nicht soo schwer. Vlt habe ich auch das Wichtigste übersehen...habe aber das Gefühl, dass das JPA sich mehr auf den Schock, dass eine einstweilige Verfügung dran kam, gestützt hat  :s
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Gast
Unregistered
 
#234
03.06.2020, 08:35
(03.06.2020, 08:27)GastBW schrieb:  
(03.06.2020, 08:22)Gast schrieb:  Widerantrag gibts nicht


Da sagen manche OLGs und auch Thomas/Putzo etwas anderes



dann gibts den und man soll so die Klausur lösen
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Gast1
Unregistered
 
#235
03.06.2020, 08:39
(02.06.2020, 20:17)T. Kaiser schrieb:  Das ist ein OLG Hamm Urteil, Freunde.

Kannst Du uns bitte das Az nennen. Danke!
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#236
03.06.2020, 09:00
(03.06.2020, 08:39)Gast1 schrieb:  
(02.06.2020, 20:17)T. Kaiser schrieb:  Das ist ein OLG Hamm Urteil, Freunde.

Kannst Du uns bitte das Az nennen. Danke!
Gern. Der Klausur außerhalb von BW und Sachsen und Thüringen (die haben was anderes serviert bekommen) liegt OLG Hamm (24. Zivilsenat), Beschluss vom 01.03.2018 - 24 U 143/17 zugrunde.
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GastBW
Unregistered
 
#237
03.06.2020, 09:03
(03.06.2020, 08:32)Gast schrieb:  
(03.06.2020, 08:11)GastBW schrieb:  
(03.06.2020, 08:01)Gast BW schrieb:  
(03.06.2020, 07:34)GastBW schrieb:  Gibt es jemand hier, der in BW geschrieben hat und das Problem des petitorischen Widerantrags ausführlich erörtert hat?

Also ich habe eigentlich nur das Feststellungsinteresse verneint  :(

Ja ich hatte im Hinterkopf, dass es strittig ist, ob ein Widerantrag bei der einstweiligen Verfügung überhaupt statthaft ist und hab deshalb die Zulässigkeit verneint und dann dass ganze mit dem Mietvertrag im Hilfsgutachten  Huh

Ja, ich dachte, dass es dann keine Rolle spielt, da ja ein Urteil hier ergangen ist  :( die Klausur fand ich generell sehr seltsam...es gab so wenig "Material".


Aus deinem Beitrag lese ich raus, dass du die Kündigung hast aus anderem Grund scheitern lassen und dann im Hilfsgutachten geprüft hast?
Ich habe das auch so. Ich habe es an der Vertragspartei scheitern lassen, da Kündigung durch GbR, aber von Gegenseite nichts substantiiert vorgetragen, dass der Nachlass nunmehr Gesellschaftsvermögen.

Rein materiell fand ichs nicht soo schwer. Vlt habe ich auch das Wichtigste übersehen...habe aber das Gefühl, dass das JPA sich mehr auf den Schock, dass eine einstweilige Verfügung dran kam, gestützt hat  :s


Also ich hab bei der Klausur folgende Schwerpunkte gesetzt:

I. Antrag gegen AG zu 1
1. Zulässigkeit
- Statthaftigkeit §§ 940, 940a
- Zuständiges Gericht: " 29a ZPO, 23 Nr. 2a GVG anwendbar, obwohl es um Besitzschutz geht, aber auch im Kern um mietrechtliche Fragestellung; Garage?
- Pareifähigkeit der Erbengemeinschaft? (-) aber Auslegung, dass einzelnen Mitglieder gemeint, da in Antragsschrift bezeichnet

2. Begründetheit
a) Verfügungsanspruch § 861 I
- War AS trotz langen Auslandsaufenthalts noch Besitzer der Wohnung? (+) w/ 856 II
- Besitzentziehung durch Schlossaustausch? (+)
- verbotene Eigenmacht? (+)
   P: Kündigung Mietvertrag? Unerheblich, da §§ 985, 546 BGB keine verbotene Eigenmacht gestatten
   P: verbotene Eigenmacht gestattet aufgrund der Klausel im Mietvertrag? (-) Auslegung der Klausel; Zudem keine "gesetztliche Gestattung"      nach § 858 I
- Fehlerhaftigkeit des Besitzes (+)
- Herausgabe noch möglich?
  Garage (+), da noch unmittelbare Besitzer
  P: Wohnung? Nur noch mittelbare Besitzer, deshalb allenfalls Abtretung Herausgabeanspruch gegen unmittelbaren Besitzer? (-), wenn nach §    265 ZPO die Übertragung keinen Einfluss auf Verfahren hat. Hier (+) da Besitzübertragung am 01.05.2020, Rechtshängigkeit schon am    29.04.2020. Dass Mietvertrag schon am 15.04.2020 geschlossen ist unerheblich
  Folge: Rechtskrafterstreckung nach § 325 I ZPO, 325 II (-), da neue Mieterin fahrlässige Unkenntnis. AS kann Titel nach § 727 ZPO    umschreiben. --> Daraus folgt auch der Verfügungsgrund
b) keine Vorwegnahme der Hauptsache? (-), da § 940a  ZPO gesetzlich normierte Ausnahme
Antrag deshalb begründet

II. Antrag gegen AG zu 2
wie oben, aber da nicht selbst verbotene Eigenmacht verübt, fraglich, ob sich Fehlerhaftigkeit gem. § 858 II gegen sich gelten lassen muss (-), da Kenntnis erforderlich, hier nicht ersichtlich

III. Gegenantrag/Widerantrag?
P: Überhaupt zulässig in einstweiliger Verfügung? Ich meine nein, man müsste aber diskutieren, ob nicht petitorischer Widerantrag analog § 864 II BGB möglich ist. Falls ja, und dieser Erfolg, ändert sich der Aufbau, und man hätte erst die Zulässigkeit des Antrags I und dann den Widerantrag und dann die Begründetheit des Antrags 1 prüfen müssen.

Hilfsgutachten: Begründetheit des Widerantrags? Rechts zum Besitz?
Mietvertrag?
P: Kündigung?
- Grund: nicht unerheblicher Zahlungsverzug
- Erklärung: 174 (-) da nicht unverzüglich zurückgewiesen
- Widerspruch? unerheblich, da a.o. Kündigung
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Gast
Unregistered
 
#238
03.06.2020, 09:10
Da fand ich den von Laura (auch noch der Name der Beklagten) geschilderten Fall in diesem Rechtshilfeforum aber passender  :D
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Gast
Unregistered
 
#239
03.06.2020, 09:57
T. Kaiser
(03.06.2020, 08:39)Gast1 schrieb:  
(02.06.2020, 20:17)T. Kaiser schrieb:  Das ist ein OLG Hamm Urteil, Freunde.

Kannst Du uns bitte das Az nennen. Danke!
Gern. Der Klausur außerhalb von BW und Sachsen und Thüringen (die haben was anderes serviert bekommen) liegt OLG Hamm (24. Zivilsenat), Beschluss vom 01.03.2018 - 24 U 143/17 zugrunde.

Der Inhalt des Beschlusses war in NRW aber nur Randthema. Es ging vielmehr um die Problematik, dass die Beklagte nicht wusste, welchen Schlüssel sie da in ihrer Hosentasche hat und wie groß dementsprechend ihr Verschulden (innerbetrieblicher Schadensausgleich analog) oder das Mitverschulden der Klägerin mangels Aufklärung ihrerseits war, denke ich. 
Denn die Schlösser wurden ja ausgetauscht und die Arbeiten in Rechnung gestellt.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#240
03.06.2020, 10:02
(03.06.2020, 09:57)Gast schrieb:  T. Kaiser
(03.06.2020, 08:39)Gast1 schrieb:  
(02.06.2020, 20:17)T. Kaiser schrieb:  Das ist ein OLG Hamm Urteil, Freunde.

Kannst Du uns bitte das Az nennen. Danke!
Gern. Der Klausur außerhalb von BW und Sachsen und Thüringen (die haben was anderes serviert bekommen) liegt OLG Hamm (24. Zivilsenat), Beschluss vom 01.03.2018 - 24 U 143/17 zugrunde.

Der Inhalt des Beschlusses war in NRW aber nur Randthema. Es ging vielmehr um die Problematik, dass die Beklagte nicht wusste, welchen Schlüssel sie da in ihrer Hosentasche hat und wie groß dementsprechend ihr Verschulden (innerbetrieblicher Schadensausgleich analog) oder das Mitverschulden der Klägerin mangels Aufklärung ihrerseits war, denke ich. 
Denn die Schlösser wurden ja ausgetauscht und die Arbeiten in Rechnung gestellt.

Das war dennoch die Vorlage. Oft wird der Grundfall ja noch a bisserl abgewandelt und angereichert. Ausgetauscht wurde das Schloss übrigens nur in NRW, woanders nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2020, 10:02 von T. Kaiser.)
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