31.05.2020, 14:19
(31.05.2020, 13:54)Gast schrieb: auf die Gesamtsumme wird nur abgestellt um den Bewerberpool groß zu halten. Jedem ist klar, dass das Zweite wichtiger ist. Da Fachkräftemangel herrscht nimmt man es aber nicht so ernst.
Warum sollte das so sein? Bei mir in der Abteilung (Arbeitsrecht) wird fast nichts gemacht, was mit dem Stoff des ersten Examens zu tun hat. Vielmehr ist die Kenntnis des materiellen Rechts deutlich wichtiger. Ich sage ja nicht, dass das erste Examen wichtiger ist, aber unwichtiger ist es nach meiner Einschätzung nicht. Jedenfalls nicht so, dass es ins Gewicht fällt.
Und ich kenne genug Leute, die wegen eines nicht vollbefriedigenden ersten Examens (trotz VB im Zweiten) bei uns nicht genommen wurden.
Das zweite Examen ist auch in erster Linie auf die Richtertätigkeit / Prozessvertretung ausgerichtet.
Höchstens aufgrund der Aktualität kommt dem zweiten Examen eine gesteigerte Bedeutung zu.
31.05.2020, 14:42
(31.05.2020, 14:19)Gast schrieb:(31.05.2020, 13:54)Gast schrieb: auf die Gesamtsumme wird nur abgestellt um den Bewerberpool groß zu halten. Jedem ist klar, dass das Zweite wichtiger ist. Da Fachkräftemangel herrscht nimmt man es aber nicht so ernst.
Warum sollte das so sein? Bei mir in der Abteilung (Arbeitsrecht) wird fast nichts gemacht, was mit dem Stoff des ersten Examens zu tun hat. Vielmehr ist die Kenntnis des materiellen Rechts deutlich wichtiger. Ich sage ja nicht, dass das erste Examen wichtiger ist, aber unwichtiger ist es nach meiner Einschätzung nicht. Jedenfalls nicht so, dass es ins Gewicht fällt.
Und ich kenne genug Leute, die wegen eines nicht vollbefriedigenden ersten Examens (trotz VB im Zweiten) bei uns nicht genommen wurden.
Das zweite Examen ist auch in erster Linie auf die Richtertätigkeit / Prozessvertretung ausgerichtet.
Höchstens aufgrund der Aktualität kommt dem zweiten Examen eine gesteigerte Bedeutung zu.
Hä? Bei dir wird fast nichts ausm ersten Examen gemacht und trotzdem ist es angeblich so wichtig?
31.05.2020, 14:50
Er meinte wohl das 2. Examen. Aber auch dort gibt es letztlich die meisten Punkte für die Darstellung des materiellen Teiles, sodass es schon sinnvoll ist es als aktuelleren Leistungstandes höher zu gewichten.
31.05.2020, 14:52
Davon abgesehen sind es (in Bayern) fast doppelt so viele Klausuren, also spielt der Zufall weniger eine Rolle.
31.05.2020, 14:53
(31.05.2020, 14:19)Gast schrieb:(31.05.2020, 13:54)Gast schrieb: auf die Gesamtsumme wird nur abgestellt um den Bewerberpool groß zu halten. Jedem ist klar, dass das Zweite wichtiger ist. Da Fachkräftemangel herrscht nimmt man es aber nicht so ernst.
Warum sollte das so sein? Bei mir in der Abteilung (Arbeitsrecht) wird fast nichts gemacht, was mit dem Stoff des ersten Examens zu tun hat. Vielmehr ist die Kenntnis des materiellen Rechts deutlich wichtiger. Ich sage ja nicht, dass das erste Examen wichtiger ist, aber unwichtiger ist es nach meiner Einschätzung nicht. Jedenfalls nicht so, dass es ins Gewicht fällt.
Und ich kenne genug Leute, die wegen eines nicht vollbefriedigenden ersten Examens (trotz VB im Zweiten) bei uns nicht genommen wurden.
Das zweite Examen ist auch in erster Linie auf die Richtertätigkeit / Prozessvertretung ausgerichtet.
Höchstens aufgrund der Aktualität kommt dem zweiten Examen eine gesteigerte Bedeutung zu.
Hast dich anfangs verschrieben, in der Sache aber denke ich recht.
31.05.2020, 15:07
31.05.2020, 15:13
(31.05.2020, 14:53)Gast schrieb:(31.05.2020, 14:19)Gast schrieb:(31.05.2020, 13:54)Gast schrieb: auf die Gesamtsumme wird nur abgestellt um den Bewerberpool groß zu halten. Jedem ist klar, dass das Zweite wichtiger ist. Da Fachkräftemangel herrscht nimmt man es aber nicht so ernst.
Warum sollte das so sein? Bei mir in der Abteilung (Arbeitsrecht) wird fast nichts gemacht, was mit dem Stoff des ersten Examens zu tun hat. Vielmehr ist die Kenntnis des materiellen Rechts deutlich wichtiger. Ich sage ja nicht, dass das erste Examen wichtiger ist, aber unwichtiger ist es nach meiner Einschätzung nicht. Jedenfalls nicht so, dass es ins Gewicht fällt.
Und ich kenne genug Leute, die wegen eines nicht vollbefriedigenden ersten Examens (trotz VB im Zweiten) bei uns nicht genommen wurden.
Das zweite Examen ist auch in erster Linie auf die Richtertätigkeit / Prozessvertretung ausgerichtet.
Höchstens aufgrund der Aktualität kommt dem zweiten Examen eine gesteigerte Bedeutung zu.
Hast dich anfangs verschrieben, in der Sache aber denke ich recht.
Jo. Hab mich verschrieben. Liege gerade in Holland am Strand um mal von Corona abzuschalten. Kann ich nur empfehlen. Sicherheitsabstand problemlos einzuhalten.
Wahrscheinlich ist die Diskussion auch abkürzbar, da die aktuelle Bewerberlage - auch nach der Auffassung der anderen Forenteilnehmer - wohl keine unterschiedliche Bewertung der beiden Examina zulässt. Zumindest vor Corona.
31.05.2020, 16:01
31.05.2020, 16:32
(31.05.2020, 16:01)Gast schrieb:(31.05.2020, 15:07)Gast schrieb:(31.05.2020, 14:52)Gast schrieb: Davon abgesehen sind es (in Bayern) fast doppelt so viele Klausuren, also spielt der Zufall weniger eine Rolle.
Naja, 11 ist nicht fast doppelt so viel wie 8...
11 (2. Examen) ist fast doppelt so viel wie 6 (1. Examen)
Ok, dachte, der Vergleich wurde zum 2. Examen in anderen BL gezogen.
31.05.2020, 16:35
(31.05.2020, 14:17)Gast schrieb:(31.05.2020, 14:14)Frage schrieb:(31.05.2020, 13:54)Gast schrieb: auf die Gesamtsumme wird nur abgestellt um den Bewerberpool groß zu halten. Jedem ist klar, dass das Zweite wichtiger ist. Da Fachkräftemangel herrscht nimmt man es aber nicht so ernst.
Gilt das dann auch, wenn man später wechseln will? Mein ZweiteswZweites nämlich deutlich schlechter als das Erste (dort VB, auch im Staatsteil) und bisher gut untergekommen (MC). Weiß nur nicht, wie es in zwei drei Jahren aussieht, wenn man Mal woanders hin muss.
Was hattest im Zweiten?
7,4