• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Noerr Berlin
« 1 2 3 4 5 »
Antworten

 
Noerr Berlin
Gast
Unregistered
 
#11
30.05.2020, 23:11
(30.05.2020, 23:04)Berlin Erfahrener schrieb:  So, jetzt wird hier mit allen Spekulationen aufgeräumt und eine realistische Einschätzung der Bewerberlage in Berlin gegeben, die sich auf coronafreie Zeiten bezieht.

Persönliche Ausgangslage: 18 Punkte in Summe, 1x VB, wobei VB im (wichtigeren) 2. Examen, Dr. iur., kein nachweisbarer Aufenthalt im englischsprachigen Ausland

Einladungen erhalten von:
  • Noerr
  • White & Case
  • K&L Gates
  • CMS
  • Flick Gocke Schaumburg
  • Morrison & Foerster
  • Greenberg Traurig
  • Raue
  • GSK Stockmann
Absagen nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen erhalten von:
  • Hengeler Mueller
  • Freshfields
  • Gleiss Lutz
Für welches der fantastischen Angebote ich mich entschieden habe, verrate ich nicht :)

witzigerweise auch das, was man denken würde

bin noch nicht ganz mit der Promotion durch und hab bisschen weniger 17 mit vb im 2.
mal schauen wie weit ich dann damit im Winter komme
Zitieren
Berlin Erfahrener
Unregistered
 
#12
30.05.2020, 23:36
Bitte nicht verrückt machen wegen Berlin. Ein befreundeter Associate hatte mit etwas weniger Punkten Pech in Berlin. Er hat in Frankfurt nach nur einer Bewerbung einen Job mit sechsstelligem Gehalt in einer Großbude bekommen. Da ihm Berlin aber so sehr am Herzen liegt, hat er seinen Erstwohnsitz dort und pendelt jedes Wochenende zwischen beiden Städten. Besagte Großbude hat ein Büro in Berlin. Nach der Probezeit hat er eingefordert, dass er Donnerstags abreisen und Freitags aus dem Berliner Büro arbeiten möchte. Nach einem Jahr wird er denen die Pistole auf die Brust setzen und sie vor die Wahl stellen: Entweder darf er ganz ins Berliner Büro wechseln oder er wird sich mit dem Jahr Berufserfahrung erfolgreich (!) bei der Berliner Konkurrenz bewerben. Wirst mal sehen, wie die klein beigeben werden.

Zugegeben: Das Berliner Kanzleigehabe mit den Anforderungen an Berufseinsteiger ist völlig übertrieben. Richtig spannend wirds erst, wenn 3 bis 5 Jahre in der Berliner Großbude abgesessen sind und es dann dort nicht weitergeht. Du willst gar nicht wissen, wie viele Berlin dann verlassen müssen, weil sie keiner dort mehr braucht. Anders als in Frankfurt ist der Kanzleimarkt nicht so groß, dass er alle örtlichen GK-Rausflieger aufnehmen kann. Von Unternehmen ganz zu schweigen ... Da ich ich nach meiner Berliner GK-Zeit ins Family Office wechseln werde, ist mein Schicksal schon besiegelt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
30.05.2020, 23:37
Ok min 1 vb und zusatzquali ist also ein muss...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#14
31.05.2020, 08:25
Dass das 2. Examen bei Großkanzleien wichtiger ist, kann ich nicht bestätigen. Bei uns (MC) zählen beide gleich und abseits von Litigation ist auch klar warum.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#15
31.05.2020, 08:26
(31.05.2020, 08:25)Gast schrieb:  Dass das 2. Examen bei Großkanzleien wichtiger ist, kann ich nicht bestätigen. Bei uns (MC) zählen beide gleich und abseits von Litigation ist auch klar warum.

Aber definitiv ohne Schwerpunkt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#16
31.05.2020, 09:03
Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Erste in GKen mindestens gleichwertig, wenn nicht gar wichtiger ist. Naturgemäß kann das auch daran liegen, dass man mit einem guten ersten Examen auch die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Mitarbeit/ Anwaltsstation in der GK erfüllt und sich häufig nach dem zweiten Examen schon in einer oder mehreren Kanzleien bewähren konnte. Dass man dann vielleicht nicht in 30 Minuten handschriftlich einen Tatbestand zur 20seitigen Klausurvorlage zu Papier bringen kann, ist dann vielleicht auch nicht mehr so interessant.
Zitieren
Gast12345
Unregistered
 
#17
31.05.2020, 09:50
(31.05.2020, 09:03)Gast schrieb:  Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Erste in GKen mindestens gleichwertig, wenn nicht gar wichtiger ist. Naturgemäß kann das auch daran liegen, dass man mit einem guten ersten Examen auch die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Mitarbeit/ Anwaltsstation in der GK erfüllt und sich häufig nach dem zweiten Examen schon in einer oder mehreren Kanzleien bewähren konnte. Dass man dann vielleicht nicht in 30 Minuten handschriftlich einen Tatbestand zur 20seitigen Klausurvorlage zu Papier bringen kann, ist dann vielleicht auch nicht mehr so interessant.

Stimmt, den Kanzleien wird wichtiger sein den Erlaubnistatbestandsirrtum mit allen in der Praxis unbrauchbaren Theorien sauber durchprüfen zu können als die in der Praxis wichtige Fähigkeit, wesentliches von unwesentlichen zu unterscheiden (bisschen Fun muss sein). Ich denke, du hast aber Recht damit, dass man sich mit einem 'guten' Ersten bei den GK bereits bewähren kann (Ref, wiss.Mit). Das ist ein Vorteil. Dass ein Examen wichtiger als das andere wäre, würde ich aber nicht unterzeichnen. Das Zweite ist hart und die Noten sind meist bundesweit ernüchternd. Wer sich dann dort dennoch bewährt, hat ebenso gute Aussichten auf dem Markt
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#18
31.05.2020, 09:59
Würde sagen das zweite ist sicher wichtiger. 

Wer ein gutes erstes hat hat aber eben den Vorteil, dass er kein gutes zweites braucht, weil er durch die Ref Station schon den Einstieg schaffen kann.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#19
31.05.2020, 10:20
Die Arbeit in der GK dürfte zumindest teilweise halt auch mehr mit wissenschaftlicher Arbeit als mit der eines Amtsrichters zu tun haben.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#20
31.05.2020, 10:23
Das zweite ist wichtiger für die Justiz. Für die GK sind beide gleich wichtig.

Hier (GL) wird grundsätzlich niemand ohne VB im Ersten eingestellt.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus