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1 2 »
Antworten

 
Nachversicherung nach Ref - wo?
Gast
Unregistered
 
#1
28.05.2020, 10:42
Hi!

Ich hoffe, ihr könnt mir bei meiner Frage helfen. Und ich bedanke mich schon mal für eure Antworten!

Nach dem Referendariat besteht ja die Möglichkeit, sich für die erarbeiteten Zeiten nachversichern zu lassen. Falls man nicht zum Staat geht, dann ist in der gesetzlichen Rentenversicherung oder alternativ bei einem Versorgungswerk, sollte man Anwalt werden. Soweit richtig?

Wie machen das idR die Leute, die nach dem zweiten Examen in eine Großkanzlei gehen und wissen, dass sie dort beispielsweise nur 2 Jahre arbeiten wollen und dann zum Staat gehen. Wo sollten diese sich sinmvollerweise nachversicherung lassen? Im Versorgungswerk mit dem Gedanken, dass sie wahrscheinlich weiter irgendwo als Anwalt arbeiten werden (wenn auch nicht in der GK), sollte es später doch nicht beim Staat klappen? Oder doch in der gesetzlichen Rentenversicherung? Gäbe es dafür Argumente?
Ich danke euch!
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
Gast
Unregistered
 
#2
28.05.2020, 10:48
Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.

Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.

Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen. 

Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D
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Gast
Unregistered
 
#3
28.05.2020, 12:21
(28.05.2020, 10:48)Gast schrieb:  Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.

Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.

Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen. 

Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D

Aber nicht in der Justiz, oder? Denn da kannst Du definitiv keine Anwaltszulassung behalten und ohne die kannst und darfst Du überhaupt nicht ins Versorgungswerk einzahlen.

Es gibt tatsächlich nur extrem wenige Fälle, wo Du im ÖD arbeiten und Deine Anwaltszulassung behalten kannst. Tatsächlich kenne ich nur vereinzelte Syndikuszulassungen im ÖD und keinen Fall, in dem die Zulassung als RA privat behalten wurde. Insoweit vermute ich, dass Dir die Beantwortung der Frage abgenommen wird.
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Gast
Unregistered
 
#4
28.05.2020, 17:44
(28.05.2020, 12:21)Gast schrieb:  
(28.05.2020, 10:48)Gast schrieb:  Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.

Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.

Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen. 

Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D

Aber nicht in der Justiz, oder? Denn da kannst Du definitiv keine Anwaltszulassung behalten und ohne die kannst und darfst Du überhaupt nicht ins Versorgungswerk einzahlen.

Es gibt tatsächlich nur extrem wenige Fälle, wo Du im ÖD arbeiten und Deine Anwaltszulassung behalten kannst. Tatsächlich kenne ich nur vereinzelte Syndikuszulassungen im ÖD und keinen Fall, in dem die Zulassung als RA privat behalten wurde. Insoweit vermute ich, dass Dir die Beantwortung der Frage abgenommen wird.

Natürlich kannst du weiter ins Versorgungswerk einzahlen. Nur halt nicht die Zulassung behalten. Das ist aber, zumindest in meinem Versorgungswerk, nicht gekoppelt.

Was talkst du hier überhaupt so frech von der Seite? Mach erstmal die Basics...
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Gast
Unregistered
 
#5
28.05.2020, 17:49
Skeptical ne geht nicht, laberst nur Müll.
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Gast
Unregistered
 
#6
28.05.2020, 18:06
(28.05.2020, 17:44)Gast schrieb:  
(28.05.2020, 12:21)Gast schrieb:  
(28.05.2020, 10:48)Gast schrieb:  Ich habe mir damals die gleiche Frage gestellt.

Wichtig ist vor allem, ob du schon durch vorherige Arbeit eine Anwartschaft bei der DRV hast. Ich hatte zB bereits die 5 Jahre voll, sodass ich bereits wusste, dass und welche Rente ich bekommen werde.

Wenn du diese Zeit noch nicht voll hast, kann es Sinn machen, dich bei der DRV nachzuversichern um auf eine Anwartschaft zu kommen. 

Ich hab mich letztlich für eine Nachversicherung im Versorgungswerk entschieden, bin nun aber auch im Staatsdienst und stehe vor der Frage, ob ich den Mindestbeitrag ins Versorgungswerk weiter einzahlen soll... :D

Aber nicht in der Justiz, oder? Denn da kannst Du definitiv keine Anwaltszulassung behalten und ohne die kannst und darfst Du überhaupt nicht ins Versorgungswerk einzahlen.

Es gibt tatsächlich nur extrem wenige Fälle, wo Du im ÖD arbeiten und Deine Anwaltszulassung behalten kannst. Tatsächlich kenne ich nur vereinzelte Syndikuszulassungen im ÖD und keinen Fall, in dem die Zulassung als RA privat behalten wurde. Insoweit vermute ich, dass Dir die Beantwortung der Frage abgenommen wird.

Natürlich kannst du weiter ins Versorgungswerk einzahlen. Nur halt nicht die Zulassung behalten. Das ist aber, zumindest in meinem Versorgungswerk, nicht gekoppelt.

Was talkst du hier überhaupt so frech von der Seite? Mach erstmal die Basics...
Wieder jemand hier, dem die Grundzüge der Höflichkeit fehlen und bei dem es einem graust, dass so was in den Staatsdienst darf.
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Gast
Unregistered
 
#7
29.05.2020, 11:08
Hat sonst noch jemand Erfahrungen?
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Gast Gast
Unregistered
 
#8
29.05.2020, 11:24
(29.05.2020, 11:08)Gast schrieb:  Hat sonst noch jemand Erfahrungen?


Du kannst die Frage der Nachversicherung ja für eine gewisse Zeit aufschieben und den Antrag zurückstellen lassen. Das Kästchen gibt's zum Ankreuzen ;) aber klar, irgendwann muss man sich entscheiden. Das gilt aber für jeden normalen Arbeitnehmer auch.


Und zu den anderen Vögeln: In welchem Versorgungswerk kann man den Mitglied sein, ohne eine Anwaltszulassung zu haben? Das widerspricht doch vollkommen dem Grundprinzip des Versorgungswerks...
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Hehei
Unregistered
 
#9
29.05.2020, 11:45
Naja nach Rückgabe der Anwaltszulassung bleibe ich ja weiter Mitglied der Versorgungswerke. Alleine um mein Auszahlung irgendwann zu erhalten. Ob ich dann jedoch weiter einzahlen darf kA

Ich stehe auch gerade vor der Problematik.

Habe mehrere Jahre lang in DRV eingezahlt und kriege schon die ersten Rentenbriefchen.

Das REF war entsprechend sozialversicherungspflichtig. Jetzt zum
 Berufseinstieg werde ich Syndikus und damit dann beim Versorgungswerk einzahlen und ne Befreiung bei der drv stellen.

Oder ist es sinnvoll das ref im
Versorgungswerk nachzuversichern?

Die mindestanwartschaften habe ich auch ohne das ref?
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Gast
Unregistered
 
#10
29.05.2020, 11:59
(29.05.2020, 11:45)Hehei schrieb:  Naja nach Rückgabe der Anwaltszulassung bleibe ich ja weiter Mitglied der Versorgungswerke. Alleine um mein Auszahlung irgendwann zu erhalten. Ob ich dann jedoch weiter einzahlen darf kA

Ich stehe auch gerade vor der Problematik.

Habe mehrere Jahre lang in DRV eingezahlt und kriege schon die ersten Rentenbriefchen.

Das REF war entsprechend sozialversicherungspflichtig. Jetzt zum
 Berufseinstieg werde ich Syndikus und damit dann beim Versorgungswerk einzahlen und ne Befreiung bei der drv stellen.

Oder ist es sinnvoll das ref im
Versorgungswerk nachzuversichern?

Die mindestanwartschaften habe ich auch ohne das ref?
Die spätere Auszahlung hat mit der Mitgliedschaft nichts zu tun. Wegen Recherche aus persönlichen Gründen weiß ich zumindest bzgl. BW, dass man dort die Mitgliedschaft verliert, wenn man die Anwaltszulassung dort abgeben muss. 

https://www.vw-ra.de/zulassungsrueckgabe.html

Du musst letztlich selbst entscheiden, was Du für sinnvoller hältst. Hängt letztlich auch von Deiner persönlichen beruflichen Vorstellung ab. Bei der Nachversicherung musst Du allerdings die Frist berücksichtigen. 

Es ist sicher sinnvoller, sich mal näher mit der Satzung des jeweils zuständigen VW zu befassen als hier im Forum zu fragen.
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