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  5. Abordnung als Richter
1 2 3 »
Antworten

 
Abordnung als Richter
Gast
Unregistered
 
#1
26.05.2020, 14:37
Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Der echte Norden
Unregistered
 
#2
26.05.2020, 18:05
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb:  Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.

Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.
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Gast
Unregistered
 
#3
26.05.2020, 18:51
(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb:  Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.

Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.

Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...

Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?
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Gast
Unregistered
 
#4
26.05.2020, 19:38
(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb:  Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.

Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.

Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...

Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?

Warum lässt man sich abordnen? Vier Jahre nicht mehr in der Justiz, sondern in der Verwaltung arbeiten zu müssen kann doch nicht erstrebenswert sein?
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Gast
Unregistered
 
#5
26.05.2020, 19:55
(26.05.2020, 19:38)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb:  Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.

Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.

Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...

Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?

Warum lässt man sich abordnen? Vier Jahre nicht mehr in der Justiz, sondern in der Verwaltung arbeiten zu müssen kann doch nicht erstrebenswert sein?


Ist quasi Voraussetzung für eine Beförderung und die ist für viele erstrebenswert.
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Gast
Unregistered
 
#6
26.05.2020, 19:55
(26.05.2020, 19:38)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb:  Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.

Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.

Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...

Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?

Warum lässt man sich abordnen? Vier Jahre nicht mehr in der Justiz, sondern in der Verwaltung arbeiten zu müssen kann doch nicht erstrebenswert sein?


Um danach befördert zu werden, zB zum Vorsitzenden Richter.
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Gast
Unregistered
 
#7
26.05.2020, 20:39
(26.05.2020, 19:55)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 19:38)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb:  Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.

Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.

Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...

Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?

Warum lässt man sich abordnen? Vier Jahre nicht mehr in der Justiz, sondern in der Verwaltung arbeiten zu müssen kann doch nicht erstrebenswert sein?


Um danach befördert zu werden, zB zum Vorsitzenden Richter.

Für 200 Euro mehr solche Entbehrungen für sich selbst und die Familie?
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Der echte Norden
Unregistered
 
#8
26.05.2020, 23:46
(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:  
(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb:  Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?

Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.

Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.

Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...

Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?

Stimmt, von alleine passiert nichts im Leben :)

Typischerweise geht intern eine E-Mail rum mit einer Ausschreibung, darauf musst Du dann antworten.

Die Bundesministerien entscheiden gar nichts. Die Länder sichern dem Ministerium eine gewisse Anzahl an Abordnungen zu. Da sie die Leute bezahlen, suchen sie diese auch aus. Es interessieren sich auch nicht nur junge Richter für Abordnungen. Vielmehr zeichnet sich die Justiz-Laufbahn durch ständige Wechsel aus. Wer nach oben will muss eine gewisse Verwendungsbreite demonstrieren. Also sind Abordnungen für viele interessant, aber auch sehr üblich.

Man verlässt seine Planstelle bei einer Abordnung nie! Um die zu verlieren muss man einen Antrag auf Versetzung stellen. Auch hier passiert nichts gegen deinen Willen. Mit der Dauer hat das nichts zu tun. Die ist ohnehin regelmäßig von Anfang an begrenzt.
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Der echte Norden
Unregistered
 
#9
26.05.2020, 23:47
(26.05.2020, 20:39)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 19:55)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 19:38)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:  
(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:  Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.

Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.

Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.

Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...

Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?

Warum lässt man sich abordnen? Vier Jahre nicht mehr in der Justiz, sondern in der Verwaltung arbeiten zu müssen kann doch nicht erstrebenswert sein?


Um danach befördert zu werden, zB zum Vorsitzenden Richter.

Für 200 Euro mehr solche Entbehrungen für sich selbst und die Familie?

Deswegen entscheiden sich ja auch viele gegen den steinigen Weg. Jeder kann niemand muss!
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Gast
Unregistered
 
#10
27.05.2020, 08:02
Kann auch nicht jeder.
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