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  5. DSGVO Klage gegen JPA?
1 2 »
Antworten

 
DSGVO Klage gegen JPA?
juraistsotoll
Unregistered
 
#1
23.04.2020, 18:39
Hallo zusammen!   :)

Vielleicht hat es bereits jemand mitbekommen, dass die NRW-Justizprüfungsämter keine kostenlosen Kopien der Examensklausuren - trotz DSGVO und EuGH-Entscheidung - versenden.

LTO hat bereits berichtet!

Es sollen Klagen diesbezüglich anhängig sein. Gibt es hier Betroffene Huh

Danke und viele Grüße! :shy: 
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Gast
Unregistered
 
#2
26.04.2020, 15:12
Kriegt man keine oder nur keine kostenlosen? Für 10€ Kopiergeld klagen wäre ja Wahnsinn
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Gast aus NRW
Unregistered
 
#3
27.04.2020, 01:31
Für NRW gilt:

Am OLG Hamm werden sie gegen eine Gebühr (20€ ?) eingescannt und dir per mail zugeschickt.

Das OLG Köln ermöglicht diesen Servicece überhaupt nicht. Stattdessen musst du einen Antrag auf Einsicht stellen. Daraufhin werden dir dann zwei Vormittage genannt, überlicherweise im Abstand von 7 Tagen und dann auch an dem gleichen Wochentag. Dort bekommst du dann die Gelegenheit, deine Klausuren abzufotografieren. Angeblich darf man sie sich vor Ort dann auch kopieren (kommt in der Praxis aber wohl eher nicht vor), dann aber nur gegen horrende Gebühren (steht irgendwo auf deren Webseite).

Beim OLG Düsseldorf bin ich mir gerade nicht sicher. Ich glaube aber, dass es ähnlich wie in Köln ist.


Das OLG Hamm mag juristisch falsch handeln. Das prüfen dann jetzt wohl Gerichte. Ungeachtet der Rechtslage finde ich deren Lösung aber durchaus akzeptabel.

Den "Service" in Köln halte ich für eine Unverschämtheit, insbesondere die dort geltend gemachten Gebühren für Kopien. Wenn man bedenkt, dass die sich mit diesem Prozedere aber auch selber einiges an Aufwand schaffen ("Ladung" zu Einsichtsterminen, Belegung von Einsichtsräumen, Beaufsichtigung durch Personal), dann lässt das wirklich mit dem Kopf schütteln...

Regelmäßig ist das Thema "Digitalisierung" in aller Munde. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass da doch noch nicht alle so super drauf eingestellt sind. Beim OLG Köln aber ist man in all den Jahren offenbar nichtmals auf die Idee gekommen, einen Scanner zu beschaffen.

Vor diesem Hintergrund habe ich dochj mit einigem Interesse aufgenommen, dass das JPA beim OLG Köln jetzt diese DSGVO-Klage am Hals hat.

Das wäre ja was, wenn man in Köln jetzt tatsächlich einen Scanner beschaffen müsste...

Mein letzter Stand war, dass in NRW die Landesdatenschutzbeauftragte diese Frage prüfen wollte. Es sollen aber auch schon Verwaltungsgerichte damit befasst sein, ja.
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juraistsotoll
Unregistered
 
#4
27.04.2020, 15:29
Danke für Eure Antworten.

Die Landesdatenschutzbeauftragte ist wohl auf der Seite der Prüflinge, kann die JPAs wohl nicht anweisen oder tut es nicht (mehr) - bzgl. der kostenlosen Übermittlung der Kopien.

Bei einigen Klausuren können da insgesamt schnell 40-50 Euro zusammenkommen...
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juraistsotoll
Unregistered
 
#5
27.04.2020, 15:35
Was ich mich noch hinsichtlich der betroffenen Prüflinge frage ist: Steht einer Klage - bspw. auf Rückzahlung - nicht ggf. § 44a VwGO entgegen? Huh ;)
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Gast
Unregistered
 
#6
19.05.2020, 19:38
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g...00427.html

Wenn ich den Artikel bei LTO noch richtig in Erinnerung habe, ging es da allerdings um das 1. Examen. Auch war dort die Rede von Klagen, also Plural, auf deren Entscheidung gewartet werde. Hier ging es nun um das 2. Examen. Da könnten also noch Entscheidungen folgen.

Die JPAs bei den OLGs in NRW hatten Ihre Rechtsauffassung ja auch "tapfer" verteidigt, insbesondere auch gegen die Landesdatenschutzbeauftragte. Möglicherweise wird man in NRW daher auch trotz dieser Entscheidung jetzt nicht so schnell einknicken.

Vermutlich will man das in NRW durchprozessieren, sowohl für das 1. als auch das 2. Examen.

Das ist sie, die "Digitalisierung", die uns die FDP im Wahlkampf versprochen hat.
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Gast
Unregistered
 
#7
19.05.2020, 19:45
Einem Prüfling steht gemäß § 5 Abs. 8 Satz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) i.V.m. Art. 15 Abs. 3 und Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie der von ihm im Rahmen des zweiten juristischen Staatsexamens in Nordrhein-Westfalen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt Prüfergutachten in Papierform oder in einem gängigen elektronischen Format zu.

Da haben die beim OLG Köln aber Glück gehabt. Man muss also doch keinen Scanner beschaffen oder gar e-Mails verschicken.
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Jellinek
Member
***
Beiträge: 65
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2020
#8
21.05.2020, 14:20
(19.05.2020, 19:38)Gast schrieb:  Vermutlich will man das in NRW durchprozessieren, sowohl für das 1. als auch das 2. Examen.

Manchmal wünsche ich mir, dass Beamte für so eine Geldverschwendung persönlich haften müssen.
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Gast
Unregistered
 
#9
21.05.2020, 16:11
(21.05.2020, 14:20)Jellinek schrieb:  
(19.05.2020, 19:38)Gast schrieb:  Vermutlich will man das in NRW durchprozessieren, sowohl für das 1. als auch das 2. Examen.

Manchmal wünsche ich mir, dass Beamte für so eine Geldverschwendung persönlich haften müssen.

Kann ich so unterschreiben. Gerade im Zusammenhang mit aussichtlosen Prozessen (da meine ich noch deutlich aussichtslosere Prozesse als den hier) bin ich oftmals sehr verwundert, dass das seitens des Staats (oft auch eine öffentliche Körperschaft) überhaupt versucht wird. Denen muss klar sein, dass sie unterliegen werden. Und vermutlich ist es das auch. Aber warum sollen sie nachgeben? Sie haben alle Zeit der Welt und können auf einen quasi unbegrenzten Topf für Prozesskosten zugreifen. Halte das ehrlich gesagt für ein bedenkenswertes Phänomen.
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Gast1234
Unregistered
 
#10
29.06.2020, 17:52
Weiß jemand, ob tatsächlich Berufung eingelegt wurde?
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