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Gehalt- Besoldung
Gast
Unregistered
 
#1
08.05.2020, 14:28
Ich habe gerade mal diesen Rechner benutzt. Mache ich etwas falsch oder stimmt es, dass man als Angestellte im öd e13 ca. 800 Euro netto weniger hat als der gleiche Beamte???
Mir ist klar, dass beim Beamten noch da. 300 Euro für die PKV drauf gehen.
Aber dann wären immer noch 500 Euro einfach so mehr???!!!
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Gast
Unregistered
 
#2
08.05.2020, 14:30
Ja klar, wieso überrascht dich das?
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Gast
Unregistered
 
#3
08.05.2020, 14:35
Was meinst du warum alle eine Verbeamtung wollen und es eine Gesundheitsprüfung dafür gibt?
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Der echte Norden
Unregistered
 
#4
08.05.2020, 14:48
(08.05.2020, 14:28)Gast schrieb:  Ich habe gerade mal diesen Rechner benutzt. Mache ich etwas falsch oder stimmt es, dass man als Angestellte im öd e13 ca. 800 Euro netto weniger hat als der gleiche Beamte???
Mir ist klar, dass beim Beamten noch da. 300 Euro für die PKV drauf gehen.
Aber dann wären immer noch 500 Euro einfach so mehr???!!!

Wenn man keine Sozialabgaben bezahlen muss, ist das doch ein logisches Ergebnis...
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Gast
Unregistered
 
#5
08.05.2020, 14:51
Und als promovierter Volljurist fängt man da zwangsläufig mit A13 an oder kann man auch gleich als A14 eingestuft werden?
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Der echte Norden
Unregistered
 
#6
08.05.2020, 14:52
(08.05.2020, 14:51)Gast schrieb:  Und als promovierter Volljurist fängt man da zwangsläufig mit A13 an oder kann man auch gleich als A14 eingestuft werden?


Definiere "da"?
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Gast
Unregistered
 
#7
08.05.2020, 15:02
A14 geht auch bei Bundes- und Landesministerien. Steht dann in der Ausschreibung.
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Gast
Unregistered
 
#8
08.05.2020, 15:07
da steht "je nach Erfahrung" oder so ähnlich.
Was zählt alles als Erfahrung?
Ist ein Bundesministerium.
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Gast
Unregistered
 
#9
08.05.2020, 15:30
(08.05.2020, 14:51)Gast schrieb:  Und als promovierter Volljurist fängt man da zwangsläufig mit A13 an oder kann man auch gleich als A14 eingestuft werden?

Wie andere schon geschrieben haben, steht es regelmäßig in der Ausschreibung, ob ein Einstieg bei A 14 vorgesehen oder möglich ist.

Insgesamt sind diese Stellen allerdings sehr rar, auch wenn es welche gibt. Und eine Promotion ist vergütungstechnisch auch völlig irrelevant, wenn sie nicht explizit Einstellungsvoraussetzung ist. Das ist aber grds. nur in der Wissenschaft der Fall, damit Du z.B. im wissenschaftlichen Dienst oder an der Uni tätig werden kannst. Mehr Geld oder höhere Gruppierung gibt es dafür grds. nicht.

Freundin von mir, die keine Juristin, sondern Sozialpädagogin ist, hat eine solche Stelle ("Diskriminierungsgedöns")hier in der Großstadt zum Einstieg ergattert. Für Juristen haben die immer nur etwas im Angestelltenbereich -gern befristet- mit max. Stufe 13 . Wenn man bedenkt, dass umgekehrt manche Behörden z.B. Polizei oder wie beim LAG Köln und OLG Köln Volljuristen sogar Stellen mit Besoldungsstufe 10 im Angestelltenverhältnis angeboten werden, finde ich das im Hinblick auf Dauer und Anspruch des juristischen Studiums schon unverschämt und problematisch. Wenn die Wirtschaft das versucht, ist das eine Sache, für den ÖD finde ich das hinsichtlich der Bedeutung von Rechtspflege, Justiz und Qualifikation (verglichen mit reinem Verwaltungsstudium) sehr übel. Verglichen mit solch einer Konstellation, wo sich wohl nur extrem verzweifelte Juristen bewerben, bist Du mit mit A 13 noch ganz gut dran. Nicht zuletzt ist die Steigerung auf A 14 ja mehr als üblich.
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Gast
Unregistered
 
#10
08.05.2020, 15:40
Ich habe 2 x 5,x und überlege ernsthaft, mich auf die E10 Volljuristenstellen zu bewerben.
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