05.05.2020, 21:28
Hallo,
falls man während der mündlichen Prüfung krank ist, muss die komplette Prüfung wiederholt werden? Also auch der schriftliche Teil ? Oder darf man die mündliche im nächsten Durchgang wiederholen
falls man während der mündlichen Prüfung krank ist, muss die komplette Prüfung wiederholt werden? Also auch der schriftliche Teil ? Oder darf man die mündliche im nächsten Durchgang wiederholen
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
05.05.2020, 22:41
Jag sagt mündlich!
05.05.2020, 22:54
Schluss mit dem Gequatsche! Maske drauf und Vollgas!!
06.05.2020, 07:05
Bitte nicht Maske drauf und Vollgas!
06.05.2020, 08:11
(05.05.2020, 21:28)Sindy1993 schrieb: Hallo,
falls man während der mündlichen Prüfung krank ist, muss die komplette Prüfung wiederholt werden? Also auch der schriftliche Teil ? Oder darf man die mündliche im nächsten Durchgang wiederholen
Deine mündliche Prüfung wird nachgeholt, die schriftliche Vornote bleibt.
Es empfiehlt sich,sich frühzeitig beim Amtsarzt zu informieren - denn vorbehaltlich Besonderheiten wegen Covid19 benötigst Du ein amtsärztliches Attest.
Und wenn Du krank bist geh nicht zur Prüfung - sie ist dafür zu wichtig.
06.05.2020, 10:43
Danke!
12.09.2023, 17:34
Wann wird in Krankheitsfällen die mündliche denn wiederholt?
14.09.2023, 12:37
Hängt davon ab was Krankheitsgrund ist bzw wie lange man prüfungsunfähig ist. Ich war im Rahmen des ersten Examens prüfungsunfähig, weil ich kurz davor Corona bekommen hatte. Die Prüfung wurde dann zwei Wochen später nachgeholt, bin einer anderen Gruppe zugeteilt worden.