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  5. Dauer Wechsel GKV in PKV (Justiz)
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Antworten

 
Dauer Wechsel GKV in PKV (Justiz)
GAsst
Unregistered
 
#11
21.04.2020, 08:31
Naja, die meisten, mit denen ich gesprochen hab und die zurück wollen, sind so ca. 50. Rechnungen haben sie schon eine Weile erfolgreich eingereicht. Wenn dann aber irgendwann 3 Kinder kommen und jedes nochmal 80-100 Euro kostet, gibt sich der Preisvorteil nicht mehr so viel
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GAsst
Unregistered
 
#12
21.04.2020, 08:33
Gravierende Vorerkrankungen bedarf es übrigens nicht. Oft gibt es einen pauschalen Risikoaufschlag von 30%, da bist du dann auch bei ~400 Euro.
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GastNds
Unregistered
 
#13
21.04.2020, 08:55
Ich würde schon eine gewisse Zeit einplanen, oft gibt es noch Rückfragen oder es werden weitere Unterlagen angefordert. 


Ich hab übrigens trotz bestehendem Bandscheibenvorfall (letzte Behandlung war vor dem Abfragezeitraum, aber angeben musste ich ihn als Anomalie ja trotzdem) keinen Risikozuschlag bekommen. 

Solche Dinge würde ich immer vorher anonym (z.b. über Makler) erfragen lassen.
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Gast
Unregistered
 
#14
21.04.2020, 10:37
Die Kinder eines Beamten sollten die private KV unbedingt ruhend stellen, wenn die da mal raus müssen. Dann können sie da ohne Risikozuschlag wieder rein, wenn sie selber Beamte werden oder genug verdienen.
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GastNord
Unregistered
 
#15
26.04.2020, 10:51
(21.04.2020, 08:31)GAsst schrieb:  Naja, die meisten, mit denen ich gesprochen hab und die zurück wollen, sind so ca. 50. Rechnungen haben sie schon eine Weile erfolgreich eingereicht. Wenn dann aber irgendwann 3 Kinder kommen und jedes nochmal 80-100 Euro kostet, gibt sich der Preisvorteil nicht mehr so viel



Jedenfalls für Beamte/Richter: Der Beihilfesatz dürfte in den meisten, wenn nicht in allen, Bundesländern hinsichtlich der Kinder bei 80 % liegen. Bei bei der größten PKV zahlt für die Absicherung der verbleibenden 20 % bei einem Neugeborenen - abgestimmt auf die hiesigen Beihilfeleistungen - einen Beitrag von rund 38 Euro. Später (beim Wechsel in den Jugendtarif) wird es natürlich etwas mehr. Wir sind damit allerdings bislang sehr zufrieden.

Zur Eingangsfrage: Ich war damals rund einen Monat vor der Einstellung bei der PKV und wir haben die Unterlagen soweit wie möglich vorbereitet. Bei der GKV habe ich dann parallel die Kündigung zu dem Einstellungsdatum eingereicht. Im Nachgang mussten dann jeweils noch Nachweise der Folgeversicherung und die Einstellungsurkunde eingereicht werden und letztendlich hat alles reibungslos funktioniert und ich war ab dem ersten Monat in der PKV versichert.
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Gast
Unregistered
 
#16
26.04.2020, 14:25
(26.04.2020, 10:51)GastNord schrieb:  
(21.04.2020, 08:31)GAsst schrieb:  Naja, die meisten, mit denen ich gesprochen hab und die zurück wollen, sind so ca. 50. Rechnungen haben sie schon eine Weile erfolgreich eingereicht. Wenn dann aber irgendwann 3 Kinder kommen und jedes nochmal 80-100 Euro kostet, gibt sich der Preisvorteil nicht mehr so viel



Jedenfalls für Beamte/Richter: Der Beihilfesatz dürfte in den meisten, wenn nicht in allen, Bundesländern hinsichtlich der Kinder bei 80 % liegen. Bei bei der größten PKV zahlt für die Absicherung der verbleibenden 20 % bei einem Neugeborenen - abgestimmt auf die hiesigen Beihilfeleistungen - einen Beitrag von rund 38 Euro. Später (beim Wechsel in den Jugendtarif) wird es natürlich etwas mehr. Wir sind damit allerdings bislang sehr zufrieden.

Zur Eingangsfrage: Ich war damals rund einen Monat vor der Einstellung bei der PKV und wir haben die Unterlagen soweit wie möglich vorbereitet. Bei der GKV habe ich dann parallel die Kündigung zu dem Einstellungsdatum eingereicht. Im Nachgang mussten dann jeweils noch Nachweise der Folgeversicherung und die Einstellungsurkunde eingereicht werden und letztendlich hat alles reibungslos funktioniert und ich war ab dem ersten Monat in der PKV versichert.

Dafür bekommen Beamte aber auch Kindergeld und den Kinderzuschlag. Vom Kinderzuschlag kann man die Krankenkasse schon alleine bezahlen. Das weiss ich, weil ich Beamtenkind bin.
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Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/

Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
 
Gästin
Unregistered
 
#17
26.04.2020, 20:54
Du solltest dich schnellstmöglich um eine private Krankenkasse kümmern, da du deine gesetzliche rechtzeitig kündigen musst (3 Monate vorher!) und dazu musst du nachweisen, dass du ohne Lücke versichert bist, sprich dass du ab dann privatversichert bist. 

Sonst zahlst du 3 Monate beide Krankenversicherungen :)
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Gast123NRW
Unregistered
 
#18
26.04.2020, 21:08
(26.04.2020, 20:54)Gästin schrieb:  Du solltest dich schnellstmöglich um eine private Krankenkasse kümmern, da du deine gesetzliche rechtzeitig kündigen musst (3 Monate vorher!) und dazu musst du nachweisen, dass du ohne Lücke versichert bist, sprich dass du ab dann privatversichert bist. 

Sonst zahlst du 3 Monate beide Krankenversicherungen :)

Aber doch nur, wenn man tatsächlich freiwillig gesetzlich versichert ist oder?
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GAsst
Unregistered
 
#19
26.04.2020, 22:06
Die 3 Monate Kündigungsfrist gilt nicht bei erstmaligem Wegfall der Versicherungspflicht
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Blupp
Unregistered
 
#20
27.04.2020, 07:39
Richtig. Hab 1,5 Wochen vorher gekündigt. Ging butterweich durch:-)
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