• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Tätigkeitsgebiet des Prüfers in Mündlichen herausfinden- anruf bei StA angemessen?
Antworten

 
Tätigkeitsgebiet des Prüfers in Mündlichen herausfinden- anruf bei StA angemessen?
eulenspiegel
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2020
#1
25.04.2020, 12:57
Hallo zusammen,
ich habe demnächst meine mündliche Prüfung (hurra). Leider ist einer der Prüfer völlig neu, d.h. es gibt zu ihm gar keine Prüfungsprotokolle. Auch google konnte keine wesentlichen Ergebnisse bringen- habe nur herausfinden können, bei welcher Staatsanwaltschaft er tätig ist. Deswegen spiele ich mit den Gedanken, einfach bei der Staatsanwaltschaft anzurufen und nach dem genauen Dezernat und Tätigkeitsgebiet nachzufragen. Findet ihr das angemessen bzw. ist so etwas üblich? Was würdet ihr mir raten? Kann mir so ein Anruf irgendwie negativ ausgelegt werden?
Ich wäre über eure Ratschläge sehr dankbar.
Herzlichen Dank schonmal im Voraus!
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
25.04.2020, 13:44
Ruf doch einfach an. Kannst einen falschen Namen nennen.
Zitieren
Gastgast
Unregistered
 
#3
25.04.2020, 21:04
Hi,

hast du mal geschaut, ob die StA einen GVP mit Namen online hat? Manche haben das.

Ansonsten würde ich ggf. mal in der Zentrale Anrufen und fragen und hoffen das der nichts davon mitbekommt^^
Aber in Betracht kommen ja eigentlich nur die allgemeine Abteilung, was dir nicht viel bringt oder Kapitalsachen, alle anderen Derzernate dürften nicht sehr prüfungsrelevant sein. Musst also überlegen, wie groß die Chance ist wirklich was nützliches zu erfahren...
Viel Erfolg :exclamation:
Zitieren
Auch Bln
Unregistered
 
#4
26.04.2020, 12:44
Ich würde davon abraten. Die StA sollte eigentlich keine Informationen weiter leiten (Du musst idR ein Aktenzeichen nennen, das Du gerade nicht hast).
Lies lieber die NStZ.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus