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  5. Nachversicherung nach Ref
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Antworten

 
Nachversicherung nach Ref
Nachversicherung nach Ref
Unregistered
 
#1
22.04.2020, 20:45
Hallo allerseits!

Nachdem ich nun mein 2. Staatsexamen inkl. mündliche Prüfung bestanden habe, habe ich vom Landesamt Besoldung zum Ausfüllen die Erklärung zur Nachversicherung erhalten. 

Meine Situation sieht wie folgt aus: Ich werde nächsten Monat in einem Unternehmen anfangen und beabsichtige dort als Syndikus tätig zu sein (Absprache mit ArbG schon erfolgt). Die Zulassung als Syndikus werde ich allerdings erst im Laufe der nächsten Monate beantragen können. Als Syndikus gehöre ich ja dem Versorgungswerk an, die Zeit davor werde ich aber in die dt. Rentenversicherung einzahlen?

Zurück zu meinem eigentlichen Problem was die Nachversicherung anbelangt:
War schonmal jemand in derselben Situation und was hat er/sie in das Formular eingetragen? 
Kann ich mich bzgl. des Refs auch später noch nachversichern lassen, wenn ich erst einmal ein paar Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, bevor ich ins Versorgungswerk komme?

Besten Dank für eure Hilfe!

Gruß
Jurissic
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Gast0
Unregistered
 
#2
22.04.2020, 21:10
Ist das ein Witz? Absolut jeder Anwalt war in "derselben Situation" und du musst als Jurist in der Lage sein, diese "Situation" (einen stumpfen Antrag ausfüllen) selbst zu lösen.
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Gast
Unregistered
 
#3
22.04.2020, 22:16
Das kannst du auch das Landesamt fragen, Stichwort Beratungspflicht.
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Gast
Unregistered
 
#4
22.04.2020, 23:08
Krass...
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Gast246
Unregistered
 
#5
23.04.2020, 00:51
(22.04.2020, 20:45)Nachversicherung nach Ref schrieb:  Hallo allerseits!

Nachdem ich nun mein 2. Staatsexamen inkl. mündliche Prüfung bestanden habe, habe ich vom Landesamt Besoldung zum Ausfüllen die Erklärung zur Nachversicherung erhalten. 

Meine Situation sieht wie folgt aus: Ich werde nächsten Monat in einem Unternehmen anfangen und beabsichtige dort als Syndikus tätig zu sein (Absprache mit ArbG schon erfolgt). Die Zulassung als Syndikus werde ich allerdings erst im Laufe der nächsten Monate beantragen können. Als Syndikus gehöre ich ja dem Versorgungswerk an, die Zeit davor werde ich aber in die dt. Rentenversicherung einzahlen?

Zurück zu meinem eigentlichen Problem was die Nachversicherung anbelangt:
War schonmal jemand in derselben Situation und was hat er/sie in das Formular eingetragen? 
Kann ich mich bzgl. des Refs auch später noch nachversichern lassen, wenn ich erst einmal ein paar Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, bevor ich ins Versorgungswerk komme?

Besten Dank für eure Hilfe!

Gruß
Jurissic


Auf welches Bundesland bezieht sich deine Frage? Evtl. kann ich dir weiterhelfen.
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Gast
Unregistered
 
#6
23.04.2020, 09:16
musst mal auf der homepage deines versorgungswerks schauen, für die zeit des Refs gibts einen Antrag auf Nachversicherung, wenn du zwischen ref und berufseinstieg alg beziehst und schon als RA zugelassen bist, kannst du einen Antrag stellen dass die BA für Arbeit den pflichtbeitrag den sie in die DRV einzahlen würde, anstelle an das Versorgungswerk zahlt.
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Gast Gast
Unregistered
 
#7
23.04.2020, 10:01
Gab's da in dem Formular nicht ein entsprechendes Kästchen für... "Ich bin derzeit in der GRV, plane aber binne Zeit X ins Versorgungswerk zu wechseln"?
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Jurissic
Unregistered
 
#8
23.04.2020, 11:52
Hallo!

Erstmal danke für eure Antworten :)

Evtl. habe ich mich nicht klar ausgedrückt, jedenfalls zielt meine Frage nicht auf eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars ab!

Es geht um die Nachversicherung in BW, das Formular hierzu habe ich erhalten und das Merkblatt durchgelesen. 

Das Formular sieht nur die Möglichkeiten vor:
- man wird in einem ör Dienstverhältnis stehen
- versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis, bei dem bereits eine Nebeabrede im Arbeitsvertrag über die Versicherungsfreiheit vereinbart ist)
Eine solche Nebenabrede gibt es bei mir halt noch nicht.
- versicherungspflichtige Beschäftigung. 
- zukünftige Berufsabsichten: Ich beabsichtige innerhalb von 2 Jahren eine versicherungsfreie Beschäftigung aufzunehmen. 

Ich schätze dass ich dann wohl die letzten zwei Punkte angeben muss. 

Ist es heutzutage eigentlich einfacher, eine Befreiung von der Rentenversicherung zu bekommen oder gibt es da immer noch Probleme? Ich habe gehört dass die Rentenversicherung öfter mal den Wechsel nicht akzeptieren wollte?!

Gruß
Jurissic
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Jurissic
Unregistered
 
#9
23.04.2020, 11:54
(23.04.2020, 00:51)Gast246 schrieb:  
(22.04.2020, 20:45)Nachversicherung nach Ref schrieb:  Hallo allerseits!

Nachdem ich nun mein 2. Staatsexamen inkl. mündliche Prüfung bestanden habe, habe ich vom Landesamt Besoldung zum Ausfüllen die Erklärung zur Nachversicherung erhalten. 

Meine Situation sieht wie folgt aus: Ich werde nächsten Monat in einem Unternehmen anfangen und beabsichtige dort als Syndikus tätig zu sein (Absprache mit ArbG schon erfolgt). Die Zulassung als Syndikus werde ich allerdings erst im Laufe der nächsten Monate beantragen können. Als Syndikus gehöre ich ja dem Versorgungswerk an, die Zeit davor werde ich aber in die dt. Rentenversicherung einzahlen?

Zurück zu meinem eigentlichen Problem was die Nachversicherung anbelangt:
War schonmal jemand in derselben Situation und was hat er/sie in das Formular eingetragen? 
Kann ich mich bzgl. des Refs auch später noch nachversichern lassen, wenn ich erst einmal ein paar Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, bevor ich ins Versorgungswerk komme?

Besten Dank für eure Hilfe!

Gruß
Jurissic


Auf welches Bundesland bezieht sich deine Frage? Evtl. kann ich dir weiterhelfen.


Es geht um BW :)
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Gast aus Berlin
Unregistered
 
#10
23.04.2020, 16:37
Wo genau die Nachversicherung sinnvoller ist hängt unter anderem auch davon ab, ob und vor allem wie lange du vor dem Ref schon sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. In Berlin konnte man die Nachversicherung zwei Jahre aufschieben und sich dann in Ruhe vom Versorgungswerk und/oder der Deutschen Rentenversicherung zum individuellen Fall beraten lassen.
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