Bin leider nicht fertig geworden :-(
1. Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000 Euro zu zahlen ( Klageforderung - Dachkosten-50% Mitverschulden bzgl. Architekt)
2. 1/4 zu 3/4
3. Das Urteil ist gg SL in Höhe von 110 % vorl. vollstreckbar
I. Zulässigkeit
örtl: § 29 ZPO, doppelrelevante Tatsache, ansonsten §39
RSB: Entgegenstehende Rechtskraft wegen sBV oder Streitverkündung (-)
Begründetet:
§ 637, 634 (+) bzgl. Photovoltaik---gekürzt um Mitverschulden
(-) bzgl. des Daches Ansicht: Hier § 280 I ( Weiterfresser) aber (-) weil sowieso hätte erneuert werden müssen.
Bindungswirkung hab ich bejahrt, § 68 ZPO
1. Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000 Euro zu zahlen ( Klageforderung - Dachkosten-50% Mitverschulden bzgl. Architekt)
2. 1/4 zu 3/4
3. Das Urteil ist gg SL in Höhe von 110 % vorl. vollstreckbar
I. Zulässigkeit
örtl: § 29 ZPO, doppelrelevante Tatsache, ansonsten §39
RSB: Entgegenstehende Rechtskraft wegen sBV oder Streitverkündung (-)
Begründetet:
§ 637, 634 (+) bzgl. Photovoltaik---gekürzt um Mitverschulden
(-) bzgl. des Daches Ansicht: Hier § 280 I ( Weiterfresser) aber (-) weil sowieso hätte erneuert werden müssen.
Bindungswirkung hab ich bejahrt, § 68 ZPO
01.02.2016, 15:35
UsT ist lt. Palandt von § 637 II erfasst
01.02.2016, 15:42
Ja, bei 637 ist USt erfaßt, aber nicht beim Schadensersatzanspruch? Habe Dachbalken über 634 Nr. 4 im 280 I gemacht
01.02.2016, 16:16
Habe Dachbalken auch über § 634 Nr. 4, 280 als Mangelfolgeschaden. Vorteilsanrechnung leider nicht angesprochen, aber mussten die Balken denn sowieso ausgetauscht werden?
Zum Tatbestand. Wie habt ihr das selbständige Beweisverfahren eingebaut?
Zum Tatbestand. Wie habt ihr das selbständige Beweisverfahren eingebaut?
01.02.2016, 16:20
Ich habe das selbständige B-Verf. ins Unstreitige gepackt
01.02.2016, 16:20
Prozessgesch.I kommt bei mir das 485er
01.02.2016, 16:23
bei mir auch im Unstreitigen.
01.02.2016, 16:53
Fällt die Montage nicht als Nebenleistung zum eigentlichen Kauf als Werklieferungsvertrag unters Kaufrecht? Meine der BGH hätte dies für Photovoltaikanlagen so bestätigt...
Dann bezüglich der Dachbalken §§ 433, 437 Nr. 3, 280 BGB (Interventionswirkung +) und bezüglich der Anlage auf den Dächern §§ 433, 437 Nr. 3, 281 BGB unter Kürzung durch zurechenbares Mitverschulden des Architekten (Erfüllungsgehilfer des Käufers hinsichtlich der Planung und Überwachung) + Abweisung wegen zu Unrecht geforderter USt wegen § 249 Abs. 2 S. 2 BGB analog?
Ich hab dem Kollegen knapp 10.000 € zugesprochen und im Übrigen abgewiesen. In NRW waren Kosten/VV erlassen...
Dann bezüglich der Dachbalken §§ 433, 437 Nr. 3, 280 BGB (Interventionswirkung +) und bezüglich der Anlage auf den Dächern §§ 433, 437 Nr. 3, 281 BGB unter Kürzung durch zurechenbares Mitverschulden des Architekten (Erfüllungsgehilfer des Käufers hinsichtlich der Planung und Überwachung) + Abweisung wegen zu Unrecht geforderter USt wegen § 249 Abs. 2 S. 2 BGB analog?
Ich hab dem Kollegen knapp 10.000 € zugesprochen und im Übrigen abgewiesen. In NRW waren Kosten/VV erlassen...
01.02.2016, 17:02
ja, sowas hatte ich im Palandt auch gelesen. Hier war aber mE zu beachten, dass es ja ne Spezialanfertigung war. Und bei maßgeschneiderten Sacheb ist dann wohl das Werkvertragsrecht anzuwenden
01.02.2016, 17:02
Ich hab es genau so wie Gastttt