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Mündliche Prüfung
Gast
Unregistered
 
#1
11.04.2020, 13:06
Hallo!

Bei der Vorbereitung auf meine mündliche Prüfung stellt sich mir folgende Frage:

Nimmt man zur mündlichen Prüfung nur die Gesetze mit oder auch die Kommentare? Darf man während der mündlichen Prüfung dann auch in den Kommentaren blättern? Oder nur in den Gesetzen?
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
11.04.2020, 13:10
Du solltest dir angewöhnen Gesetze zu lesen, wenn du rechtliche Fragen hast oder gestellt kriegst. Die Antwort auf deine Frage liefert sicher irgendeine Verordnung des Prüfungsamts. In meinem Bundesland nur Gesetze.
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Gast
Unregistered
 
#3
11.04.2020, 16:46
Hallo, mich würde interessieren, welche Erfahrungen insbesondere bayerische Referendare mit der mündlichen Prüfung gemacht haben. Welche Verbesserungen waren noch drin? Bin mit 7,9 vorbenotet und möchte unbedingt in die Justiz. Ist das realistisch, mit der mündlichen noch eine Note zu bekommen, mit der man Chancen im Bewerbungsverfahren hat? Und welche Erfahrungen habt ihr im Vorgespräch gemacht? Soll man sagen, dass man unbedingt in die Justiz will? Danke!
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Gast
Unregistered
 
#4
11.04.2020, 16:53
Im Schnitt, siehe letzte Juve Studie, wird man um 0,3 Punkte hochgestochen.
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Gast
Unregistered
 
#5
11.04.2020, 16:57
Was ist das für eine Studie? Finde dazu nichts.
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Gast
Unregistered
 
#6
11.04.2020, 17:11
(11.04.2020, 16:53)Gast schrieb:  Im Schnitt, siehe letzte Juve Studie, wird man um 0,3 Punkte hochgestochen.

Wo steht das denn? Da hab ich aber ganz andere Zahlen gehört und selbst erlebt :D
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Gast
Unregistered
 
#7
11.04.2020, 20:06
In NRW wird beides gestellt.
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Gast
Unregistered
 
#8
11.04.2020, 20:11
(11.04.2020, 17:11)Gast schrieb:  
(11.04.2020, 16:53)Gast schrieb:  Im Schnitt, siehe letzte Juve Studie, wird man um 0,3 Punkte hochgestochen.

Wo steht das denn? Da hab ich aber ganz andere Zahlen gehört und selbst erlebt :D

Was hast du denn erlebt? Würde mich echt interessieren.
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GastHE
Unregistered
 
#9
11.04.2020, 21:37
In Hessen nimmt man beides selbst mit und darf während der Prüfung nur in den Gesetzen blättern.
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Juristin93
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2020
#10
12.04.2020, 16:00
(11.04.2020, 16:46)Gast schrieb:  Hallo, mich würde interessieren, welche Erfahrungen insbesondere bayerische Referendare mit der mündlichen Prüfung gemacht haben. Welche Verbesserungen waren noch drin? Bin mit 7,9 vorbenotet und möchte unbedingt in die Justiz. Ist das realistisch, mit der mündlichen noch eine Note zu bekommen, mit der man Chancen im Bewerbungsverfahren hat? Und welche Erfahrungen habt ihr im Vorgespräch gemacht? Soll man sagen, dass man unbedingt in die Justiz will? Danke!


Ich hab letzten Winter in München mündliche gehabt und hab mich um einen knappen Punkt verbessert. Hatte in der mündlichen einen Schnitt von 10,6 bei einer schriftlichen Vornote von 6,5. Etliche meiner Freunde haben ähnliche Sprünge gemacht. Gab aber auch eine, bei der in der Prüfung 2 Teilnehmer sogar runter geprüft wurden und alle anderen max. sich um 0,2 verbessert haben. Wie immer kommt es im Endeffekt auf die Prüfer an.

Würde aber auf jeden Fall angeben, dass du zur Justiz willst. Prüfer sind normalerweise schon entgegenkommend und wollen einem die Berufsziele nicht vermiesen, wenn man keinen totalen Bock in der Prüfung schießt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.04.2020, 16:01 von Juristin93.)
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