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Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS
NDS_Han(no)
Unregistered
 
#1
24.03.2020, 22:06
Hey Leute,
 
da sich mir als Verbesserer wegen des Ausfalls des Aprildurchgangs einige Fragen gestellt haben, hatte ich mich online an unser LJPA gewandt und heute eine Rückmeldung erhalten. Vllt betrifft das auch einige von euch, weshalb ich diese Informationen nicht vorenthalten möchte. Kurz zu meiner Situation: Ich sollte bzw. hätte jetzt im April meinen Verbesserungsversuch schreiben müssen, da ich bereits am 01.06. eine Stelle antrete und ein späterer Examenstermin aufgrund dessen für mich (eigentlich) nicht in Betracht kommt. Von daher haben sich mir folgende Fragen gestellt:
 

1. Besteht die Möglichkeit, dass bereits im Mai die schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens nachgeholt werden?


2. Gibt es schon Informationen, wann voraussichtlich die schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens nachgeholt werden?

3. Sollten die Prüfungen erst ab Juni nachgeholt werden, kann ich dann von meinem Verbesserungsversuch unter voller Erstattung der Verwaltungs-/Prüfungsgebühr (400 EUR) zurücktreten, für den Fall, dass ich Probleme mit meinem Arbeitgeber bekomme?

4. Für den Fall, dass ich nun aus berufsbedingten Gründen von dem Verbesserungsversuch zurücktreten müsste, könnte ich die Prüfung dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen?
 
Folgende Antworten habe ich hierzu erhalten:
 
Frage1:  Ein Nachholtermin steht noch nicht fest.

Frage 2: wie 1

Frage 3: möglicherweise

Frage 4: Verschiebung wäre möglich für die Dauer der Probezeit, falls der Nachholtermin der Klausuren nach dem Dienstantritt liegt. Ein Nachweis über Ihr Dienstverhältnis wäre dann vorzulegen.
 
Ich hoffe, dass bringt ein wenig Licht ins Dunkel. Bleibt gesund und munter!
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Nds2020
Unregistered
 
#2
25.03.2020, 17:05
Vielen Dank für die Info!
Weiß jemand, wieviel Zeit zwischen Ladung und Examen liegen muss?
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Gast
Unregistered
 
#3
25.03.2020, 17:33
Mindestens eine Woche, analog § 217 I StPO? :D :D
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Nds2020
Unregistered
 
#4
25.03.2020, 18:16
(25.03.2020, 17:33)Gast schrieb:  Mindestens eine Woche, analog § 217 I StPO? :D :D
Vergleichbare Interessenlage (+)
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Gast
Unregistered
 
#5
02.04.2020, 08:33
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: sehe ich das richtig, dass ihr in NDS im Strafrecht nur eine aus StA Sicht schreiben müsst? Keine Revision, kein Urteil?
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Nds2020
Unregistered
 
#6
02.04.2020, 17:39
(02.04.2020, 08:33)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: sehe ich das richtig, dass ihr in NDS im Strafrecht nur eine aus StA Sicht schreiben müsst? Keine Revision, kein Urteil?

Ja, das ist richtig.
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Gast
Unregistered
 
#7
02.04.2020, 20:39
(02.04.2020, 17:39)Nds2020 schrieb:  
(02.04.2020, 08:33)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: sehe ich das richtig, dass ihr in NDS im Strafrecht nur eine aus StA Sicht schreiben müsst? Keine Revision, kein Urteil?

Ja, das ist richtig.


Okay, danke dir!
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Nds2020
Unregistered
 
#8
03.04.2020, 12:40
Die schriftlichen Prüfungen wurden ja jetzt auf Juni verschoben. Nun ist es so, dass ich bei keinem Anbieter mehr die Kommentare mieten kann. Kennt jemand eine Lösung?
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Gast
Unregistered
 
#9
03.04.2020, 12:43
Kaufen und verkaufen
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GastHE
Unregistered
 
#10
03.04.2020, 12:45
(03.04.2020, 12:40)Nds2020 schrieb:  Die schriftlichen Prüfungen wurden ja jetzt auf Juni verschoben. Nun ist es so, dass ich bei keinem Anbieter mehr die Kommentare mieten kann. Kennt jemand eine Lösung?

Aber je nachdem verschiebt sich doch deren Termin auch. Also die Mieter zu deinem neuen Zeitpunkt haben nun ja womöglich auch erst später Prüfung. Und sagt **** nicht sogar, dass man seine Bestellung bei Krankheit etc auf nen späteren Termin schieben kann? 

Ansonsten vermieten oft auch juristische Buchhandlungen wie zB Kerst Kommentare.
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