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  5. R.I.P. Taylor Wessing
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R.I.P. Taylor Wessing
Gast
Unregistered
 
#71
02.04.2020, 16:36
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Wie "gut" und "empathisch" die VB-Richter und -Juristen sind hat man ja im 3. Reich gesehen. Wer hat sich eigentlich die Endlösung ausgedacht? Waren das nicht eiskalte (VB)-Juristen in einem Ministerium, die den Wisch nach rationalen Erwägungen verfasst haben?
Wahnsinn und Hochbegabung liegen eben nah beisammen.
Deshalb müssen Juristen in hohen Positionen auch charakterlich und emotional geeignet sein. Noten reichen da nicht.
Wie war noch der Spruch? Unter jedem 5. Pflasterstein liegt ein arbeitsloser Anwalt oder auf jeden GK Anwalt kommt ein arbeitsloser 2 x a Jurist.
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Gast
Unregistered
 
#72
02.04.2020, 16:43
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:


Und was hat der komplizierte Fall mit einem Verkehrsunfall zu tun? Nicht's. Im Ref lernt man aber, Urteile zu schreiben. Und auch Urteile zu Verkehrsunfällen. Komplizierte Internationale Tranaktionen zu begleiten eben.nicht. Also hat ein gutes Examen nichts mit der Fähigkeit zu tun, sowas zu können. Wiwis hingegen lernen das im Studium, in Praktikas, bei entsprechenden Juraschwerpunkten. Musst halt kein Volljurist sein, um das zu können. Bachelor reicht.
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Einigung
Unregistered
 
#73
02.04.2020, 16:44
(02.04.2020, 16:43)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:


Und was hat der komplizierte Fall mit einem Verkehrsunfall zu tun? Nicht's. Im Ref lernt man aber, Urteile zu schreiben. Und auch Urteile zu Verkehrsunfällen. Komplizierte Internationale Tranaktionen zu begleiten eben.nicht. Also hat ein gutes Examen nichts mit der Fähigkeit zu tun, sowas zu können. Wiwis hingegen lernen das im Studium, in Praktikas, bei entsprechenden Juraschwerpunkten. Musst halt kein Volljurist sein, um das zu können. Bachelor reicht.

War meine Antwort, nur vergessen, den Namen.einzutragen
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Gast
Unregistered
 
#74
02.04.2020, 16:55
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:

"Grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen (...) Fragen..." - Blablabla... Du bist klug. Wir habens kapiert. 

Wir merken doch derzeit, was die Welt und der einzelne Mensch in Krisensituationen braucht: Die Grundversorgung!
Die Generationen vor uns (und unsere natürlich auch), haben die Ressourcen der Welt derart ausgebeutet, dass wir in den kommenden Jahrzehnten weitere Krisensituationen haben werden und unseren Gehirnschmalz dafür einsetzen müssen, sauberes Trinkwasser und Lebensmittel zu erzeugen und mit denjenigen umzugehen, deren Welt wir nachhaltig durch unser Agieren zerstört haben und eventuell an unsere Türen klopfen werden. 

Zum Thema "Bestenauslese"- Natürlich müssen in die Justiz fähige Menschen. Diese Fähigkeit kann man in sinnvoll gestalteten Auswahlverfahren hervorragend überprüfen. Dafür benötigt man keine starre Notengrenze. Diese macht nur Sinn, wenn man unendlich viele BewerberInnen hat und die Notengrenze ein sinnvolles Auswahlverfahren erst ermöglicht. Ich denke nicht, dass die Justiz derzeit immer "aus dem Vollen schöpfen" kann.
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Gast
Unregistered
 
#75
02.04.2020, 17:01
(02.04.2020, 16:55)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:

"Grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen (...) Fragen..." - Blablabla... Du bist klug. Wir habens kapiert. 

Wir merken doch derzeit, was die Welt und der einzelne Mensch in Krisensituationen braucht: Die Grundversorgung!
Die Generationen vor uns (und unsere natürlich auch), haben die Ressourcen der Welt derart ausgebeutet, dass wir in den kommenden Jahrzehnten weitere Krisensituationen haben werden und unseren Gehirnschmalz dafür einsetzen müssen, sauberes Trinkwasser und Lebensmittel zu erzeugen und mit denjenigen umzugehen, deren Welt wir nachhaltig durch unser Agieren zerstört haben und eventuell an unsere Türen klopfen werden. 

Zum Thema "Bestenauslese"- Natürlich müssen in die Justiz fähige Menschen. Diese Fähigkeit kann man in sinnvoll gestalteten Auswahlverfahren hervorragend überprüfen. Dafür benötigt man keine starre Notengrenze. Diese macht nur Sinn, wenn man unendlich viele BewerberInnen hat und die Notengrenze ein sinnvolles Auswahlverfahren erst ermöglicht. Ich denke nicht, dass die Justiz derzeit immer "aus dem Vollen schöpfen" kann.

Man kann auch ein fähiger Jurist mit 5 P. sein. Ich habe schon viele Stories gehört von a Anwälten, die erfolgreich grottenschlechte Urteile von vb Richtern angegriffen haben. Bei manchen Juristen ist es auch nur das Selbstbewusstsein ob der (zufälligen) Note, dass diese im Job erfolgreicher macht. Manche ruhen sich dann auf ihren Lorbeeren aus und machen Fehler, die sich ein a Jurist, der höllisch aufpassen muss, um seinen Job zu behalten, nie erlaubt hätte.
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Gast
Unregistered
 
#76
02.04.2020, 17:09
(02.04.2020, 16:43)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:


Und was hat der komplizierte Fall mit einem Verkehrsunfall zu tun? Nicht's. Im Ref lernt man aber, Urteile zu schreiben. Und auch Urteile zu Verkehrsunfällen. Komplizierte Internationale Tranaktionen zu begleiten eben.nicht. Also hat ein gutes Examen nichts mit der Fähigkeit zu tun, sowas zu können. Wiwis hingegen lernen das im Studium, in Praktikas, bei entsprechenden Juraschwerpunkten. Musst halt kein Volljurist sein, um das zu können. Bachelor reicht.

Und das ist eben Blödsinn, sorry. Im Rahmen einer Transaktion stellen sich eine Vielzahl von hochkomplexen rechtlichen Fragen. Nur weil es dabei nicht um Prozessrecht geht, sondern um materielles Recht, heißt das nicht, dass dafür ein "Bachelor reicht". Den Bachelor-Absolventen will ich sehen, der das in den Griff bekommt. Nach der Argumentation könnte ein "Bachelor" auch als Juraprofessor an einer Universität anheuern und dort den Lehrstuhl für Gesellschaftsrecht bekommen. Man merkt, dass du noch nie auch nur ansatzweise mitbekommen hast, wie eine M&A Transaktion abläuft und was dabei zu beachten ist.
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Gast
Unregistered
 
#77
02.04.2020, 17:16
(02.04.2020, 17:09)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:43)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:


Und was hat der komplizierte Fall mit einem Verkehrsunfall zu tun? Nicht's. Im Ref lernt man aber, Urteile zu schreiben. Und auch Urteile zu Verkehrsunfällen. Komplizierte Internationale Tranaktionen zu begleiten eben.nicht. Also hat ein gutes Examen nichts mit der Fähigkeit zu tun, sowas zu können. Wiwis hingegen lernen das im Studium, in Praktikas, bei entsprechenden Juraschwerpunkten. Musst halt kein Volljurist sein, um das zu können. Bachelor reicht.

Und das ist eben Blödsinn, sorry. Im Rahmen einer Transaktion stellen sich eine Vielzahl von hochkomplexen rechtlichen Fragen. Nur weil es dabei nicht um Prozessrecht geht, sondern um materielles Recht, heißt das nicht, dass dafür ein "Bachelor reicht". Den Bachelor-Absolventen will ich sehen, der das in den Griff bekommt. Nach der Argumentation könnte ein "Bachelor" auch als Juraprofessor an einer Universität anheuern und dort den Lehrstuhl für Gesellschaftsrecht bekommen.  Man merkt, dass du noch nie auch nur ansatzweise mitbekommen hast, wie eine M&A Transaktion abläuft und was dabei zu beachten ist.

LEUTEEE.... Wie sehr kann man sich bitte um sich selbst drehen? Ihr seid alle auf eure einzigartige Weise fachlich intelligent. Zufrieden? Trotzdem versteht ihr nicht, dass ihr (um in Bildern zu sprechen) gerade um ne verkratzte Türklinke streitet, während euer Haus brennt. Hört doch mal auf, euch an Nichtigkeiten aufzuhalten! Wie kommt ihr in euren realen Leben eigentlich klar, wenn ihr so gefangen in eurem eigenen Selbst seid?
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Einigung
Unregistered
 
#78
02.04.2020, 17:16
(02.04.2020, 17:09)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:43)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:


Und was hat der komplizierte Fall mit einem Verkehrsunfall zu tun? Nicht's. Im Ref lernt man aber, Urteile zu schreiben. Und auch Urteile zu Verkehrsunfällen. Komplizierte Internationale Tranaktionen zu begleiten eben.nicht. Also hat ein gutes Examen nichts mit der Fähigkeit zu tun, sowas zu können. Wiwis hingegen lernen das im Studium, in Praktikas, bei entsprechenden Juraschwerpunkten. Musst halt kein Volljurist sein, um das zu können. Bachelor reicht.

Und das ist eben Blödsinn, sorry. Im Rahmen einer Transaktion stellen sich eine Vielzahl von hochkomplexen rechtlichen Fragen. Nur weil es dabei nicht um Prozessrecht geht, sondern um materielles Recht, heißt das nicht, dass dafür ein "Bachelor reicht". Den Bachelor-Absolventen will ich sehen, der das in den Griff bekommt. Nach der Argumentation könnte ein "Bachelor" auch als Juraprofessor an einer Universität anheuern und dort den Lehrstuhl für Gesellschaftsrecht bekommen.  Man merkt, dass du noch nie auch nur ansatzweise mitbekommen hast, wie eine M&A Transaktion abläuft und was dabei zu beachten ist.


Ne DD hab ich mal gemacht. Ist halt Fleißarbeit. Aber ich sag ja: wer Juraschwepunkte gemacht hat, kann das dann machen. Jeder Bachelor, der schwerpunktmäßig Gesellschaftsrecht hatt ist fitter im Gesellschaftsrecht als ein frischer, normaler Assessor. Gesellschaftsrecht ist halt nicht das Standartthema im 2 Stex. Wozu dann VB, um diese Tätigkeit auszuführen? Konntest Du das direkt, ohne das groß (neu) zu lernen? Seit wann gehören M&A zum Pflichtfachstoff? Widerklage bei einem Verkehrsunfall hingegen schon.
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Gast
Unregistered
 
#79
02.04.2020, 17:21
(02.04.2020, 17:16)Einigung schrieb:  
(02.04.2020, 17:09)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:43)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:29)Einigung schrieb:  In die Justiz gehören die Besten. Da geht es auch um echtes Jura. Das zweite Examen bildet nun mal Nachwuchs für die Justiz aus. Wenn man die, auf die Justiz zugeschnittene, Klausuren gut meistert, wird man in der Regel ein guter Richter.

Um M & A in der GK machen zu können reicht auch n Wiwibachelor. Frag mich sowieso, wieso sich das etabliert hat. Sorry, aber die Leute, die ich kenne, die gute Noten haben und in einer GK gearbeitet haben meinten, sie seien geistig unterfordert gewesen. Aber jeder wie er mag, mir kann es mittlerweile Gott sei Dank egal sein.

Hauptsache es kommen gute Leute in Justiz. Für diese Tätigkeit haben die Examen auch Aussagekraft. Teilweise sogar auch eher für den Einzelanwalt. Eine Anwaltsklausur ist immer auf diesen zugeschnitten, nicht auf einen Wiwigkanwaltsverschnitt.

Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:


Und was hat der komplizierte Fall mit einem Verkehrsunfall zu tun? Nicht's. Im Ref lernt man aber, Urteile zu schreiben. Und auch Urteile zu Verkehrsunfällen. Komplizierte Internationale Tranaktionen zu begleiten eben.nicht. Also hat ein gutes Examen nichts mit der Fähigkeit zu tun, sowas zu können. Wiwis hingegen lernen das im Studium, in Praktikas, bei entsprechenden Juraschwerpunkten. Musst halt kein Volljurist sein, um das zu können. Bachelor reicht.

Und das ist eben Blödsinn, sorry. Im Rahmen einer Transaktion stellen sich eine Vielzahl von hochkomplexen rechtlichen Fragen. Nur weil es dabei nicht um Prozessrecht geht, sondern um materielles Recht, heißt das nicht, dass dafür ein "Bachelor reicht". Den Bachelor-Absolventen will ich sehen, der das in den Griff bekommt. Nach der Argumentation könnte ein "Bachelor" auch als Juraprofessor an einer Universität anheuern und dort den Lehrstuhl für Gesellschaftsrecht bekommen.  Man merkt, dass du noch nie auch nur ansatzweise mitbekommen hast, wie eine M&A Transaktion abläuft und was dabei zu beachten ist.


Ne DD hab ich mal gemacht. Ist halt Fleißarbeit. Aber ich sag ja: wer Juraschwepunkte gemacht hat, kann das dann machen. Jeder Bachelor, der schwerpunktmäßig Gesellschaftsrecht hatt ist fitter im Gesellschaftsrecht als ein frischer, normaler Assessor. Gesellschaftsrecht ist halt nicht das Standartthema im 2 Stex. Wozu dann VB, um diese Tätigkeit auszuführen? Konntest Du das direkt, ohne das groß (neu) zu lernen? Seit wann gehören M&A zum Pflichtfachstoff? Widerklage bei einem Verkehrsunfall hingegen schon.


Ich nehm euch gleich beiden die Schaufel weg, wenn ihr euch nicht einigen könnt, wer damit jetzt im Sand buddelt.
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Einigung
Unregistered
 
#80
02.04.2020, 17:26
(02.04.2020, 17:21)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 17:16)Einigung schrieb:  
(02.04.2020, 17:09)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:43)Gast schrieb:  
(02.04.2020, 16:34)Gast schrieb:  Ja, so ein Verkehrsunfall am Amtsgericht ist natürlich sehr viel komplexer als eine grenzüberschreitende M&A Transaktionen mit i.d.R. komplizierten gesellschaftsrechtlichen, kartellrechtlichen, steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und ggf. immobilienrechtlichen Fragen. Absolutes juristisches Hochreck! :rolleyes:


Und was hat der komplizierte Fall mit einem Verkehrsunfall zu tun? Nicht's. Im Ref lernt man aber, Urteile zu schreiben. Und auch Urteile zu Verkehrsunfällen. Komplizierte Internationale Tranaktionen zu begleiten eben.nicht. Also hat ein gutes Examen nichts mit der Fähigkeit zu tun, sowas zu können. Wiwis hingegen lernen das im Studium, in Praktikas, bei entsprechenden Juraschwerpunkten. Musst halt kein Volljurist sein, um das zu können. Bachelor reicht.

Und das ist eben Blödsinn, sorry. Im Rahmen einer Transaktion stellen sich eine Vielzahl von hochkomplexen rechtlichen Fragen. Nur weil es dabei nicht um Prozessrecht geht, sondern um materielles Recht, heißt das nicht, dass dafür ein "Bachelor reicht". Den Bachelor-Absolventen will ich sehen, der das in den Griff bekommt. Nach der Argumentation könnte ein "Bachelor" auch als Juraprofessor an einer Universität anheuern und dort den Lehrstuhl für Gesellschaftsrecht bekommen.  Man merkt, dass du noch nie auch nur ansatzweise mitbekommen hast, wie eine M&A Transaktion abläuft und was dabei zu beachten ist.


Ne DD hab ich mal gemacht. Ist halt Fleißarbeit. Aber ich sag ja: wer Juraschwepunkte gemacht hat, kann das dann machen. Jeder Bachelor, der schwerpunktmäßig Gesellschaftsrecht hatt ist fitter im Gesellschaftsrecht als ein frischer, normaler Assessor. Gesellschaftsrecht ist halt nicht das Standartthema im 2 Stex. Wozu dann VB, um diese Tätigkeit auszuführen? Konntest Du das direkt, ohne das groß (neu) zu lernen? Seit wann gehören M&A zum Pflichtfachstoff? Widerklage bei einem Verkehrsunfall hingegen schon.


Ich nehm euch gleich beiden die Schaufel weg, wenn ihr euch nicht einigen könnt, wer damit jetzt im Sand buddelt.


Ich will aber buddeln! WÄÄÄHHHH
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