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Kündigung
Gast123
Unregistered
 
#1
27.03.2020, 15:41
Hallo, 
Wie seht ihr die Wahrscheinlichkeit durch die Krise im einer GK gekündigt zu werden?
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Larifari
Unregistered
 
#2
27.03.2020, 16:00
1,358%
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Anwalt
Unregistered
 
#3
27.03.2020, 16:28
Weshalb genau? Ein vorübergehender Geschäftsausfall stellt nach stehender Rspr. des BAG keinen betrieblichen Kündigungsgrund dar. Soweit du keinen persönlichen Kündigungsgrund lieferst, dürfte es recht schwierig sein dich wegen Corona zu kündigen.

Darüber hinaus wäre es von den Kanzleien auch nicht klug zum jetzigen Zeitpunkt massenhaft Leute rauszuschmeissen, da sie dann in dem Fall, dass das Geschäft wieder anzieht, plötzlich kein Personal mehr hätten, um den jetzigen Einkommensrückgang wieder aufzuholen. Es wäre ca. so, als wenn eine Fabrik jetzt den Großteil ihrer Maschinen verkaufen würde. Die stünden voraussichtlich in 2-3 Monaten ziemlich dumm dar, wenn die Nachfrage wieder steigt und sie nicht produzieren können.

Das oben gesagt setzt natürlich voraus, dass überhaupt wesentlicher Geschäftswegfall einen Grund für diese Überlegung liefert. Davon merke ich hier zumindest noch nichts. Im Gegenteil, bei uns im Arbeitsrecht dürfte dieser März der stärkste seit Jahren sein.
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Arthur
Unregistered
 
#4
27.03.2020, 16:47
Stimme Anwalt voollumfänglich zu. Die Wahrscheinlichkeit dürfte extrem gering sein.
Du musst dir bewusst machen, dass die Anwälte das einzige Asset sind, welches die Kanzleien haben. Der Vergleich mit den Maschinen trifft es daher ganz gut.

Darüber hinaus generiert Corona auch jede Menge neues Business, auch wenn man sich darüber nicht wirklich freuen sollte. Klar, etwas fällt auch weg, aber an Kündigungen glaube ich nicht.
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Gast
Unregistered
 
#5
27.03.2020, 17:00
(27.03.2020, 16:00)Larifari schrieb:  1,358%

:finna: :finna:

Dürfte es aber ziemlich gut treffen.
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Gast
Unregistered
 
#6
27.03.2020, 17:08
Kommt wie immer drauf an. 

Als Anwalt bist du zZ noch ziemlich sicher und da achten die Kanzleien auch auf das Bild was in die Öffentlichkeit gelangt (Stichwort CC bzgl. der Finanzkrise). 
Bzgl WissMit ist das anders. Da ist es bei meiner GK und aus erster Hand gehört auch bei anderen schon zu vereinzelten Kündigungen gekommen, wobei versucht wird, dem "Problem" durch auslaufen lassen der Verträge ohne eine Verlängerung anzubieten, zu begegnen. 

p.s. ob die GK nen Kündigungsgrund hat oder nicht, dürfte der im Regelfall egal sein. Von KSch-Klagen hab ich zumindest im GK Bereich noch nicht gehört, da der Markt doch relativ klein ist und mEn eine Ansgt herrscht, dass sich rumspricht, man sei ein "Querulant". 
Wäre ja nicht das erste Mal, dass GK und Recht im eigenen Betrieb nicht zusammenpassen (Stichwort Arbeitszeitgesetz ;) )
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Gast
Unregistered
 
#7
27.03.2020, 18:01
Zur Not kann eine GK auch schlechte Arbeitsleistung als Kündigungsgrund vorschieben. 
In der Probezeit brauchen sie eh keinen Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung.
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Anwalt
Unregistered
 
#8
27.03.2020, 18:29
(27.03.2020, 18:01)Gast schrieb:  Zur Not kann eine GK auch schlechte Arbeitsleistung als Kündigungsgrund vorschieben. 
In der Probezeit brauchen sie eh keinen Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung.

Das ist vor einem Arbeitsgericht kaum nachzuweisen. Mir sind nur ganz ganz wenige Urteile bekannt, bei denen ein Arbeitsgericht zB Fehler in einem Gutachten als hinreichenden Grund für eine persönliche Kündigung akzeptiert hätten. Da muss man schon aufs Gröbste Böcke schiessen und auch dann reicht es nicht einmal was gewaltig falsch zu machen, man müsste zuerst abgemahnt werden.

Der Grund, warum GK Entlassungen selten vor dem AG landen ist nicht, dass keiner klagen will. Im Gegenteil, die GKs sind sich absolut bewusst, dass sie ihre Leute eigentlich kaum rauskriegen, wenn die sich quer stellen. Daher wird meistens der Abschied mit einer netten Abfindung "versüßt". Klar kenne ich auch Geschichten von irgendwelchen Psychomobbing-Spielchen, aber auch das illustriert nur, dass man einen Associate nach der Probezeit kaum rechtswirksam gekündigt kriegt.
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Gast
Unregistered
 
#9
27.03.2020, 20:14
GKs kündigen im größeren Stil nur in großen Ausnahmen. Das landet sofort in den Medien. Dann heißt es Kanzlei xyz ist pleite und der Ruf leidet. Der Ruf ist wichtiger als die paar Kröten die sie sparen würden
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Gast
Unregistered
 
#10
28.03.2020, 17:45
Wie man so hört, kündigt TW deutschlandweit wohl alle WissMits fristlos.
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