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Corona Auswirken auf das Examen - Hessen
Gast
Unregistered
 
#321
26.03.2020, 01:00
(26.03.2020, 00:29)Gast schrieb:  Kann der Admin nicht mal damit drohen, dass das Forum als durchaus wichtige Kommunikationsplattform für Refs bei jedem böswilligen Kommentar für 30 Tage gesperrt wird =)

Vielleicht erzählen Sie Ihren Zimmerpflanzen etwas von Ihren Einschüchterungsfantasien und weshalb Sie das NetzDG eigentlich so toll finden.
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Löres
Unregistered
 
#322
26.03.2020, 01:05
(26.03.2020, 00:29)Gast schrieb:  Kann der Admin nicht mal damit drohen, dass das Forum als durchaus wichtige Kommunikationsplattform für Refs bei jedem böswilligen Kommentar für 30 Tage gesperrt wird =)



Ein vergleichbarer Effekt ließe sich aber schon ohne deine Beiträge erzielen. Wozu also das ganze Brimborium?
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Gast
Unregistered
 
#323
27.03.2020, 14:13
Die Realitätsverweigerer aus Hessen haben sich neuen Schwachsinn ausgedacht:

Zitat:Hinweise betreffend das Verhalten im Rahmen der mündlichen Prüfungen in der Staatlichen Pflichtfachprüfung sowie in der zweiten juristischen Staatsprüfung

Im Vorfeld der mündlichen Prüfungen wurde von dem Justizprüfungsamt - aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, das die Erkrankung COVID-19 auslöst - zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ordnung des Prüfungsverfahrens veranlasst, dass an allen Prüfungsstandorten in den Prüfungs- und Vorbereitungsräumen die Abstände zwischen den Plätzen der Prüferinnen und Prüfer sowie der Kandidatinnen und Kandidaten soweit vergrößert wurden, dass zwischen allen Beteiligten der empfohlene Mindestabstand von jeweils 1,50 m eingehalten wird.

Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die Beachtung der Hinweise des Robert-Koch-Instituts die Mitwirkung aller am Prüfungsverfahren Beteiligter erfordert.

Sollten einzelne Kandidatinnen und Kandidaten wiederholt den jederzeit zu allen anderen Personen einzuhaltenden Mindestabstand von 1,50 Metern unterschreiten, so kann das Justizprüfungsamt dies in der Staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 17 Abs. 1 JAG und in der zweiten juristischen Staatsprüfung gemäß §§ 47 Abs. 2, 17 Abs. 1 JAG jeweils als erheblichen Verstoß gegen die Ordnung des Prüfungsverfahrens werten und die davon betroffene Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewerten. In schweren Fällen kann das Justizprüfungsamt den Ausschluss von der Prüfung erklären; die Prüfung gilt als nicht bestanden.

Quelle: https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...BCfung.pdf

Dass schon im Raum für die Aktenvorträge keinesfalls 1,5 m gewahrt werden konnte, verschweigt das JPA beständig. Stattdessen wird uns nun gedroht! :@
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Gast
Unregistered
 
#324
27.03.2020, 14:18
(27.03.2020, 14:13)Gast schrieb:  Die Realitätsverweigerer aus Hessen haben sich neuen Schwachsinn ausgedacht:

Zitat:Hinweise betreffend das Verhalten im Rahmen der mündlichen Prüfungen in der Staatlichen Pflichtfachprüfung sowie in der zweiten juristischen Staatsprüfung

Im Vorfeld der mündlichen Prüfungen wurde von dem Justizprüfungsamt - aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, das die Erkrankung COVID-19 auslöst - zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ordnung des Prüfungsverfahrens veranlasst, dass an allen Prüfungsstandorten in den Prüfungs- und Vorbereitungsräumen die Abstände zwischen den Plätzen der Prüferinnen und Prüfer sowie der Kandidatinnen und Kandidaten soweit vergrößert wurden, dass zwischen allen Beteiligten der empfohlene Mindestabstand von jeweils 1,50 m eingehalten wird.

Es wird dringend darauf hingewiesen, dass die Beachtung der Hinweise des Robert-Koch-Instituts die Mitwirkung aller am Prüfungsverfahren Beteiligter erfordert.

Sollten einzelne Kandidatinnen und Kandidaten wiederholt den jederzeit zu allen anderen Personen einzuhaltenden Mindestabstand von 1,50 Metern unterschreiten, so kann das Justizprüfungsamt dies in der Staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 17 Abs. 1 JAG und in der zweiten juristischen Staatsprüfung gemäß §§ 47 Abs. 2, 17 Abs. 1 JAG jeweils als erheblichen Verstoß gegen die Ordnung des Prüfungsverfahrens werten und die davon betroffene Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewerten. In schweren Fällen kann das Justizprüfungsamt den Ausschluss von der Prüfung erklären; die Prüfung gilt als nicht bestanden.

Quelle: https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...BCfung.pdf

Dass schon im Raum für die Aktenvorträge keinesfalls 1,5 m gewahrt werden konnte, verschweigt das JPA beständig. Stattdessen wird uns nun gedroht! :@

Sie haben scheinbar das Institut gewechselt. Roland war wohl nicht mehr gut genug!
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Gast HE
Unregistered
 
#325
27.03.2020, 15:02
Also gestern zumindest waren in Frankfurt im Vorbereitungsraum selbst nur 8 oder 9 Kandidaten und 3 haben sich in einem Prüfungsraum vorbereitet, sie scheinen also etwas umgestellt zu haben. Dafür hingen nach der Prüfung einige Kandidaten mit Family & Friends vor dem OLG rum und feierten. Vielleicht haben sie deshalb diesen Text online gestellt.
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Gasthörer
Unregistered
 
#326
27.03.2020, 15:18
(27.03.2020, 15:02)Gast HE schrieb:  Also gestern zumindest waren in Frankfurt im Vorbereitungsraum selbst nur 8 oder 9 Kandidaten und 3 haben sich in einem Prüfungsraum vorbereitet, sie scheinen also etwas umgestellt zu haben. Dafür hingen nach der Prüfung einige Kandidaten mit Family & Friends vor dem OLG rum und feierten. Vielleicht haben sie deshalb diesen Text online gestellt.

Nun, der Text bezieht sich ja klar auf die Prüfung selbst. Im Übrigen liegt eine Ahndung des Verhaltens nach der Prüfung und vor dem Gebäude außerhalb der Kompetenz des JPAs, egal für wie allmächtig man sich dort einschätzt.
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Gast HE
Unregistered
 
#327
27.03.2020, 15:31
(27.03.2020, 15:18)Gasthörer schrieb:  Schon klar, aber wer weiß wie nah sich die Referendare in den Prüfungsräumen kamen  :D

Ich glaube nicht dass das JPA diesen Text aus Spaß veröffentlicht hat, die dürften gerade einiges zu tun haben, aber wie immer sind die Wege des JPA unergründlich.



(27.03.2020, 15:02)Gast HE schrieb:  Also gestern zumindest waren in Frankfurt im Vorbereitungsraum selbst nur 8 oder 9 Kandidaten und 3 haben sich in einem Prüfungsraum vorbereitet, sie scheinen also etwas umgestellt zu haben. Dafür hingen nach der Prüfung einige Kandidaten mit Family & Friends vor dem OLG rum und feierten. Vielleicht haben sie deshalb diesen Text online gestellt.

Nun, der Text bezieht sich ja klar auf die Prüfung selbst. Im Übrigen liegt eine Ahndung des Verhaltens nach der Prüfung und vor dem Gebäude außerhalb der Kompetenz des JPAs, egal für wie allmächtig man sich dort einschätzt.
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Gast
Unregistered
 
#328
27.03.2020, 15:37
Das ändert nichts daran, dass die Ansprache wieder mal typisch von oben herab ist und einfach nur frech bis drohend ist, von der Frage der Vertretbarkeit solcher Prüfungen derzeit ganz zu schweigen. Einfach kein geiler Move.
Seid doch mal ehrlich: Hätte man das nicht auch anders formulieren können? :dodgy:
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Gast HE
Unregistered
 
#329
27.03.2020, 15:55
Keine Frage, das ist typisch JPA, aber vermutlich kann eine solche Behörde einfach nicht anders, das steckt in der DNA. Als ob es zu Beginn der Beamtenlaufbahn einen Kurs gäbe mit dem Titel „So formuliere ich möglichst im Subordinativ“.

Haltet mich für verrückt: ich glaube nicht, dass das JPA die Entscheidung alleine getroffen hat, die Prüfungen durchzuziehen, ich glaube dass die Politik da ein großes Wort mitgesprochen hat, wo doch das JPA irgendwie ein Teil des Justizministeriums ist, und selbst der Bouffier hat doch was von Prüfungen fortsetzen erzählt.
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Gast
Unregistered
 
#330
27.03.2020, 21:42
Vor allem geht es dem JPA doch offensichtlich nur um die eigene weiße Weste. Ob sich am Ende im Rahmen der Prüfung jemand infiziert, dürfte denen im Hinblick auf die Betroffenen herzlich egal sein.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass da Tische und Stühle auch nur annähernd desinfiziert wurden. Da können wir uns auch gleich gegenseitig auf dem Schoß sitzen.
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