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Klausuren Dezember 2019
Gast
Unregistered
 
#1.101
25.03.2020, 20:39
(25.03.2020, 19:44)Gast schrieb:  Das mit den Coronafällen in Düsseldorf wurde doch ebenfalls hier im Forum erörtert. Zwei Personen sind krank. Weitere in Quarantäne. Klar wird da geklagt. Vermutlich ausnahmsweise mal mit Erfolg. Da hilft auch nicht der erbärmliche Versuch, sich per Angebot zum Rücktritt quasi die Bestätigung quittieren zu lassen. Um mal beim Prüfungsaufbau zu bleiben: jedenfalls 242 (+)!

Ja und? Wer krank ist muss zuhause bleiben. Als ob das Prüfungsamt jedem ein Thermometer einführen muss. 242 BGB im Öffrecht xD
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Gast
Unregistered
 
#1.102
25.03.2020, 21:07
(25.03.2020, 20:39)Gast schrieb:  
(25.03.2020, 19:44)Gast schrieb:  Das mit den Coronafällen in Düsseldorf wurde doch ebenfalls hier im Forum erörtert. Zwei Personen sind krank. Weitere in Quarantäne. Klar wird da geklagt. Vermutlich ausnahmsweise mal mit Erfolg. Da hilft auch nicht der erbärmliche Versuch, sich per Angebot zum Rücktritt quasi die Bestätigung quittieren zu lassen. Um mal beim Prüfungsaufbau zu bleiben: jedenfalls 242 (+)!

Ja und? Wer krank ist muss zuhause bleiben. Als ob das Prüfungsamt jedem ein Thermometer einführen muss. 242 BGB im Öffrecht xD


Also der in redestehende amtshaftungsanspruch wird meines Wissens nach vor den ordentlichen Gerichten verhandelt Kollege Superschlau.
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Gast
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#1.103
25.03.2020, 21:10
Ich kann echt nicht mehr :D
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märzich
Unregistered
 
#1.104
25.03.2020, 21:11
Und wenn die Aufsichten das trotz Hinweis und eigener Wahrnehmung auf Krankheit anderer nicht aktiv wurden ist der Gedanke mit dem Fiber Thermometer auch nur lächerliches afd-Niveau
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Gast
Unregistered
 
#1.105
25.03.2020, 21:17
(25.03.2020, 21:07)Gast schrieb:  
(25.03.2020, 20:39)Gast schrieb:  
(25.03.2020, 19:44)Gast schrieb:  Das mit den Coronafällen in Düsseldorf wurde doch ebenfalls hier im Forum erörtert. Zwei Personen sind krank. Weitere in Quarantäne. Klar wird da geklagt. Vermutlich ausnahmsweise mal mit Erfolg. Da hilft auch nicht der erbärmliche Versuch, sich per Angebot zum Rücktritt quasi die Bestätigung quittieren zu lassen. Um mal beim Prüfungsaufbau zu bleiben: jedenfalls 242 (+)!

Ja und? Wer krank ist muss zuhause bleiben. Als ob das Prüfungsamt jedem ein Thermometer einführen muss. 242 BGB im Öffrecht xD


Also der in redestehende amtshaftungsanspruch wird meines Wissens nach vor den ordentlichen Gerichten verhandelt Kollege Superschlau.
Und § 242 BGB gilt als die Rechtsordnung umspannender Gerechtigkeitsgrundsatz selbstverständlich auch im öffentlichen Recht, vgl. BVerwG, Urteil v. 18.12.1973 - Az.: I C 34/72.
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Gast
Unregistered
 
#1.106
25.03.2020, 21:26
⬆️ Danke, es gibt noch kompetente Mitstreiter im Dezemberdurchgang :blush:
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Gast
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#1.107
25.03.2020, 21:31
Ja, dann klag mal und wir schauen, ob 242 durchgeht. Ich sage in dieser schwierigen Zeit, die einmalig und somit unvergleichbar ist:
Nein.
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Tztz
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#1.108
25.03.2020, 21:36
Unabhängig von der rechtlichen Grundlage: wäre es möglich, dass das Prüfungsamt euren putzigen Klagen deshalb recht entspannt begegnet, weil es die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens vor dem VG kennt? 

Im Übrigen müssen Störungen während der Prüfung unverzüglich geltend gemacht werden. Wer das versäumt hat, hat sowieso verkackt.
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Gast
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#1.109
25.03.2020, 21:47
Wenn ihr die Konkurrenz seid, wird die Mündliche easy baskets
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Gast
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#1.110
25.03.2020, 21:49
(25.03.2020, 21:47)Gast schrieb:  Wenn ihr die Konkurrenz seid, wird die Mündliche easy baskets

Weltklasse!:)
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