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Corona Auswirken auf das Examen - Hessen
Gast
Unregistered
 
#171
23.03.2020, 12:56
hier auch noch Prüferwechsel, 2. Examen
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Gast
Unregistered
 
#172
23.03.2020, 13:04
Auch hier zwei Prüferwechsel (1. Examen), natürlich konnten wir nur auf Nachfrage davon erfahren. Klar impliziert das, dass die Prüfungen wohl im Augenblick noch stattfinden sollen. Dazu müssen sich allerdings erst einmal neue Prüfer finden.
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Gast
Unregistered
 
#173
23.03.2020, 13:25
(23.03.2020, 12:56)Gast schrieb:  hier auch noch Prüferwechsel, 2. Examen

Haben die schon Ersatz ?
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Unentschiedene Hessin
Unregistered
 
#174
23.03.2020, 13:30
Leute, ich weiß einfach nicht, ob ich antreten soll oder nicht.

Einerseits wäre man dann endlich nach 8 Jahren Volljurist, worauf man so lange hingearbeitet hat und hätte es endlich hinter sich.

Andererseits bin ich kein Mediziner und kann das Infektionsrisiko in der Prüfung nicht einschätzen. Man liest, die Viren bleiben auch in der Luft mehrer Stunden erhalten, Lüften hin oder her. Meine Prüfer haben teilweise in den Tagen davor schon Prüfung. Was, wenn sie sich da bereits infiziert haben und das direkt an uns weitergeben? Ich lebe auch noch mit einer weiteren Person zusammen, ich würde mir es nie verzeihen, wenn ich ihn wegen einer Prüfung, die man ggf. nachholen kann, anstecken würde. 

Für welche Option habt ihr euch entscheiden und aus welchen Gründen? 

Geht jemand mit Schutzmaske hin? Nicht nur für sich selbst, sondern auch, um im Falle einer unerkannten Infektion andere zu schützen?.
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Gast
Unregistered
 
#175
23.03.2020, 13:38
(23.03.2020, 13:30)Unentschiedene Hessin schrieb:  Leute, ich weiß einfach nicht, ob ich antreten soll oder nicht.

Einerseits wäre man dann endlich nach 8 Jahren Volljurist, worauf man so lange hingearbeitet hat und hätte es endlich hinter sich.

Andererseits bin ich kein Mediziner und kann das Infektionsrisiko in der Prüfung nicht einschätzen. Man liest, die Viren bleiben auch in der Luft mehrer Stunden erhalten, Lüften hin oder her. Meine Prüfer haben teilweise in den Tagen davor schon Prüfung. Was, wenn sie sich da bereits infiziert haben und das direkt an uns weitergeben? Ich lebe auch noch mit einer weiteren Person zusammen, ich würde mir es nie verzeihen, wenn ich ihn wegen einer Prüfung, die man ggf. nachholen kann, anstecken würde. 

Für welche Option habt ihr euch entscheiden und aus welchen Gründen? 

Geht jemand mit Schutzmaske hin? Nicht nur für sich selbst, sondern auch, um im Falle einer unerkannten Infektion andere zu schützen?.

Vorsorglich den Rücktritt erklären, Fax hinschicken, auf rechtzeitige Antwort hoffen. Ist auch meine Strategie.
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Gast
Unregistered
 
#176
23.03.2020, 13:38
(23.03.2020, 13:30)Unentschiedene Hessin schrieb:  Leute, ich weiß einfach nicht, ob ich antreten soll oder nicht.

Einerseits wäre man dann endlich nach 8 Jahren Volljurist, worauf man so lange hingearbeitet hat und hätte es endlich hinter sich.

Andererseits bin ich kein Mediziner und kann das Infektionsrisiko in der Prüfung nicht einschätzen. Man liest, die Viren bleiben auch in der Luft mehrer Stunden erhalten, Lüften hin oder her. Meine Prüfer haben teilweise in den Tagen davor schon Prüfung. Was, wenn sie sich da bereits infiziert haben und das direkt an uns weitergeben? Ich lebe auch noch mit einer weiteren Person zusammen, ich würde mir es nie verzeihen, wenn ich ihn wegen einer Prüfung, die man ggf. nachholen kann, anstecken würde. 

Für welche Option habt ihr euch entscheiden und aus welchen Gründen? 

Geht jemand mit Schutzmaske hin? Nicht nur für sich selbst, sondern auch, um im Falle einer unerkannten Infektion andere zu schützen?.

Also wenn ich nicht mit dem Grundvertrauen darauf, dass ich mich während der Prüfung nicht anstecken werden, antreten könnte, würde ich zurücktreten. Der Kopf sollte schon frei sein. Ich fühle mich so, dass ich mich vollständig auf die Prüfung konzentrieren kann. Wäre ich mir darüber nicht sicher, würde ich jedenfalls nicht antreten.
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Gast123
Unregistered
 
#177
23.03.2020, 13:55
Es geht aber nicht nur darum, dass das Risiko besteht, sich selbst anzustecken. Man kann auch ohne Symptome das Virus in sich tragen und andere anstecken.
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Gast
Unregistered
 
#178
23.03.2020, 14:09
(23.03.2020, 13:55)Gast123 schrieb:  Es geht aber nicht nur darum, dass das Risiko besteht, sich selbst anzustecken. Man kann auch ohne Symptome das Virus in sich tragen und andere anstecken.

Quintessenz der Aussage des Vorredners war doch, dass er nur hingehen würde, wenn er den Kopf freihat. Das gilt doch unabhängig davon, in welche Richtung die Infektion läuft.

Im Übrigen würde ich mich dem anschließen. Rücktritt, wenn der Kopf nicht frei ist.
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d0ppstAr
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Registriert seit: Nov 2019
#179
23.03.2020, 14:17
(23.03.2020, 14:09)Gast schrieb:  
(23.03.2020, 13:55)Gast123 schrieb:  Es geht aber nicht nur darum, dass das Risiko besteht, sich selbst anzustecken. Man kann auch ohne Symptome das Virus in sich tragen und andere anstecken.

Quintessenz der Aussage des Vorredners war doch, dass er nur hingehen würde, wenn er den Kopf freihat. Das gilt doch unabhängig davon, in welche Richtung die Infektion läuft.

Im Übrigen würde ich mich dem anschließen. Rücktritt, wenn der Kopf nicht frei ist.


ganz ehrlich, was ist denn das für eine bescheuerte Argumentation? es geht doch grade darum, dass die eigene "Kopffreiheit" nicht die primäre Entscheidungsgrundlage sein darf (!) Diese zum Teil lächerliche Hybris im Umgang mit Corona offenbart einige Lücken im Verantwortungsbewusstsein so mancher Juristen....
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Gast
Unregistered
 
#180
23.03.2020, 14:17
(23.03.2020, 13:30)Unentschiedene Hessin schrieb:  Leute, ich weiß einfach nicht, ob ich antreten soll oder nicht.

Einerseits wäre man dann endlich nach 8 Jahren Volljurist, worauf man so lange hingearbeitet hat und hätte es endlich hinter sich.

Andererseits bin ich kein Mediziner und kann das Infektionsrisiko in der Prüfung nicht einschätzen. Man liest, die Viren bleiben auch in der Luft mehrer Stunden erhalten, Lüften hin oder her. Meine Prüfer haben teilweise in den Tagen davor schon Prüfung. Was, wenn sie sich da bereits infiziert haben und das direkt an uns weitergeben? Ich lebe auch noch mit einer weiteren Person zusammen, ich würde mir es nie verzeihen, wenn ich ihn wegen einer Prüfung, die man ggf. nachholen kann, anstecken würde. 

Für welche Option habt ihr euch entscheiden und aus welchen Gründen? 

Geht jemand mit Schutzmaske hin? Nicht nur für sich selbst, sondern auch, um im Falle einer unerkannten Infektion andere zu schützen?.

Ich werde mit Gesichtsmaske und Taxi zum Gericht fahren, dort regelmäßig meine Hände waschen, mir nicht ins Gesicht fassen und ausreichend Abstand von den Prüfern und meinen anderen Prüflingen halten. Zudem werde ich mich nicht abholen lassen und nach der mündlichen nach Hause laufen. 

Gründe dafür: 
- endlich Volljuristin, keine Unsicherheit mehr, will das Ding endlich fertig haben
- eine Infektion durch andere Prüflinge am Vortag ist zumindest nicht über einen der Prüfer möglich. Selbst wenn ein Prüfer sich durch andere Prüflinge am Vortag infiziert haben sollte, ist die Inkubationszeit nicht nur einen Tag und der Prüfer wird in der Zeit nicht ausreichend von Viren befallen sein, um die Prüflinge am zweiten Tag zu infizieren. 
- Risiko durch die anderen Prüflinge wird wohl relativ gering sein, da auch diese Sozialkontakte allein examensbedingt vermieden haben, gleiches gilt hoffentlich für die Prüfer*innen
- ich werde mich nach der Prüfung zwei Wochen in freiwillige Quarantäne begeben 
- ich lebe nicht mit Risikopatienten zusammen und werde auch meine Eltern in Zukunft nicht besuchen
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