22.03.2020, 11:57
(22.03.2020, 11:55)Hesse2020 schrieb: Ich habe auch nächste Woche mündliche und weiß noch von keinem Prüferwechsel. Wenn dann würde ich mir allerdings auch überlegen, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Andererseits weiß man nicht, was noch kommt und besser, man steht in Krisenzeiten mit als ohne Abschluss da... andererseits bekäme man dann och weiter das Geld vom JPA und wird vom Arbeitsamt in Ruhe gelassen. Ich weiß wirklich nicht, was besser ist.
*Geld vom Ref, nicht vom JPA :D
22.03.2020, 12:46
(22.03.2020, 11:57)Hesse2020 schrieb:(22.03.2020, 11:55)Hesse2020 schrieb: Ich habe auch nächste Woche mündliche und weiß noch von keinem Prüferwechsel. Wenn dann würde ich mir allerdings auch überlegen, vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Andererseits weiß man nicht, was noch kommt und besser, man steht in Krisenzeiten mit als ohne Abschluss da... andererseits bekäme man dann och weiter das Geld vom JPA und wird vom Arbeitsamt in Ruhe gelassen. Ich weiß wirklich nicht, was besser ist.
*Geld vom Ref, nicht vom JPA :D
Auch das Arbeitsamt hat keine Kapazitäten, um dir auf die Nerven zu gehen. Andererseits ist das Ref-Gehalt natürlich deutlich höher.
Aber Zuhause gibt man natürlich auch weniger aus ?
22.03.2020, 12:57
Ich vermute, diese Fragen werden sich heute ohnehin klären. Ich finde es nicht tragbar, dass einerseits alles verboten wird und alle zuhause sitzen sollen und andererseits wird weiterhin Abitur geschrieben, Examen geschrieben, mündliche Prüfungen fürs zweite aber auch erste Examen (!) sollen zwei Monate a 8 Menschen weiterhin stattfinden... Ich persönlich will zwar Volljurist werden und habe auch ein Kanzleiangebot, aber nicht auf unbestimmte Zeit in der Wohnung sitzen, nur weil keine konsequente Eindämmung erfolgt. Ganz zu schweigen davon, dass jederzeit meine Kommission ,die aus zwei Ü60 Jährigen besteht, entfällt. Hoffe auf einheitliche Lösung der Bundesländer.
22.03.2020, 13:45
Ich bin mir sicher, dass heute Abend noch härtere Maßnahmen kommen werden, und dass die dann morgen die MPs absagen! Kann mir kaum vorstellen, dass die das länger verantworten können. Zudem haben die auch orgaprobleme, da viele Prüfer schon abgesagt haben!
22.03.2020, 13:50
Und Mai wird dann am 30.4 entschieden frühestens
22.03.2020, 13:50
Wenn es soweit kommt, erwarte ich aber auch, dass sie entsprechend kulant hinsichtlich der Nebenbeschäftigungen sind.
22.03.2020, 13:50
(22.03.2020, 13:45)Gast schrieb: Ich bin mir sicher, dass heute Abend noch härtere Maßnahmen kommen werden, und dass die dann morgen die MPs absagen! Kann mir kaum vorstellen, dass die das länger verantworten können. Zudem haben die auch orgaprobleme, da viele Prüfer schon abgesagt haben!
Das ist genau der Punkt. Der Staat mit seiner Fürsorgepflicht insbesondere ggü Richtern und Staatsanwälten kann es sich eigentlich nicht rausnehmen, die meist jenseits der 50 befindlichen Prüfer einem solchen Risiko auszusetzen. Die müssen dann auch ein Stück weit vor sich selber geschützt werden, bevor sie da in einem Anfall falsch verstandener Pflichterfüllung zur Prüfung auftauchen.
22.03.2020, 13:52
(22.03.2020, 13:50)Dumm schrieb: Wenn es soweit kommt, erwarte ich aber auch, dass sie entsprechend kulant hinsichtlich der Nebenbeschäftigungen sind.
Du bist aber sehr optimistisch, dass Du glaubst angesichts der derartigen Ausnahmesituation hätten die Leute im Homeoffice Zeit & Nerven sich mit so etwas - aus deren Perspektive - nachrangigem wie Nebenbeschäftigungen zu beschäftigen.
22.03.2020, 13:55
Was heißt bitte nachrangig?
Auch für uns stehen Existenzen vor dem Aus, ich habe ab 1.4. eigentlich nen Arbeitsvertrag und muss ab 1.5. sowohl BaföG als auch KfW zurückzahlen. Meinst du die interessiert es, wenn ich denen sage: "Oh Entschuldigung, ich kann meine Arbeit nicht antreten, da ich meine mündliche Prüfung nicht ablegen kann."
Es ist wohl nicht zu viel verlangt, in der verlängerten Zeit es so zumindest zu regeln, dass wir zunächst in der Stelle arbeiten können (zumindest das, was man als "Referendar" machen kann!
Auch für uns stehen Existenzen vor dem Aus, ich habe ab 1.4. eigentlich nen Arbeitsvertrag und muss ab 1.5. sowohl BaföG als auch KfW zurückzahlen. Meinst du die interessiert es, wenn ich denen sage: "Oh Entschuldigung, ich kann meine Arbeit nicht antreten, da ich meine mündliche Prüfung nicht ablegen kann."
Es ist wohl nicht zu viel verlangt, in der verlängerten Zeit es so zumindest zu regeln, dass wir zunächst in der Stelle arbeiten können (zumindest das, was man als "Referendar" machen kann!
22.03.2020, 14:04
(22.03.2020, 12:57)Geisterspieler schrieb: Ich vermute, diese Fragen werden sich heute ohnehin klären. Ich finde es nicht tragbar, dass einerseits alles verboten wird und alle zuhause sitzen sollen und andererseits wird weiterhin Abitur geschrieben, Examen geschrieben, mündliche Prüfungen fürs zweite aber auch erste Examen (!) sollen zwei Monate a 8 Menschen weiterhin stattfinden... Ich persönlich will zwar Volljurist werden und habe auch ein Kanzleiangebot, aber nicht auf unbestimmte Zeit in der Wohnung sitzen, nur weil keine konsequente Eindämmung erfolgt. Ganz zu schweigen davon, dass jederzeit meine Kommission ,die aus zwei Ü60 Jährigen besteht, entfällt. Hoffe auf einheitliche Lösung der Bundesländer.
Der Vergleich zum Abitur und zum 1. Stex hinkt etwas. Wir Referendare sind im Rahmen eines Ausbildungsverhältnis am Tag der MP tätig. Insofern sind wir streng genommen hierzu nicht von einer etwaigen Ausgangsbeschränkung betroffen. Rein argumentativ könnte die MP also dennoch stattfinden.
Dies gilt im Übrigen auch für die Prüfer, die an diesem Tag auch ihre Arbeitspflicht erfüllen.
Ob das nun die richtige Entscheidung wäre, möchte ich dahinstehen lassen. Ich bin lediglich der Meinung, dass auch morgen keine Situation bestehen kann, die das Stattfinden der MP aus rechtlicher Sicht ausschließen kann.