16.03.2020, 17:04
Ein Trabant kommt auch von A nach B trotzdem kaufen Leute lieber bessere Autos. Die Befähigung als Auto ist also nur notwendige Bedingung
16.03.2020, 19:19
(16.03.2020, 12:20)Gast schrieb:(15.03.2020, 19:30)ABC schrieb:(15.03.2020, 18:20)Gast schrieb: Naja, wie erklärt du denn dann, dass in einigen BL die Notengrenze um 1.5 Punkte gesenkt wurde?
Ich würde mich eher fragen, ob man da vielleicht eher einen unangenehmen Job kriegt, wenn man der schlechteste ist. Also das ekligste Dezernat und kein R2.
Es ging bei der Frage konkret um NRW und den dortigen Erlass. Die Absenkung in anderen Ländern war nicht das Thema! In NRW ist theoretisch seit Jahren der Einstieg mit 7,76 Punkten möglich. Soweit ich weiß, haben andere BL keinen Erlass. Das bedeutet zum einen, dass man dort von der Wunschvorstellung bei Bedarf informell und leicht abweichen oder diese auf der Homepage anpassen kann. Zum anderen waren in den anderen BL höhere Punktzahlen Voraussetzung, die man langsam abgesenkt hat. Auch in anderen BL geht man nicht jährlich weiter runter, sondern hat seit ein paar Jahren seine Grenzen, von denen jedenfalls i.d.R. nicht abgewichen wird. Im Unterschied zu NRW ist es in den anderen BL aber in Einzelfällen möglich, während es in NRW wg. des Erlasses diese Abweichungsoption nicht gibt.
7,76 Punkte als Mindestvoraussetzung wird offiziell mit 7,5 Punkten nur vom Saarland unterboten, die aber gar keinen Einstellungsbedarf haben. Und in MeckPomm kann man ausnahmsweise mit besonderen Leistungen mit 7 Punkten berücksichtigt werden. Aber die Regel ist auch dort höher.
Es bleibt natürlich jedem unbenommen, zu hoffen, dass er mit 35 oder 40 Jahren Chancen auf den Richterdienst hat, weil man in allen BL aus Personalknappkheit in den nächsten Jahren die Einstellungsvoraussetzungen auf 6,5 Punkte senken wird. Ein Lottogewinn ist aber realistischer.
In Niedersachsen können jetzt schon "ausnahmsweise" 6,5 Punkte reichen. Dass ein Lottogewinn realistischer ist, ist auf jeden Fall Quatsch. Dafür ist die aktuelle Lage viel zu unübersehbar. Man kann gar nicht abschätzen, was aktuell mit Corona passiert. Eimerseits könnte durch die wirtschaftliche Lage der Staatsdienst wieder attraktiver werden und dadurch die Notenanforderungen steigen. Andererseits könnte durch das bevorstehende Aussetzen der Examensprüfungen und leider zu befürchtender Todesfälle auch in der Richterschaft ein noch größeres Defizit bestehen als es in manchen Bereichen aktuell sowieso schon der Fall ist. In NRW ist die Lage jedenfalls - zumindest bei der StA und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - aktuell schon katastrophal, es gibt seit Jahren wesentlich mehr offene Stellen als interessierte UND qualifizierte Bewerber. Ohne grundlegende Veränderung der Situation wird also mittelfristig nichts anderes über bleiben als die Zahl der theoretisch qualifizierten Bewerber über eine Absenkung der Note zu zu erhöhen.
Man kann sich alles schönreden. Ich hatte geschrieben, dass die anderen BL ohne Erlass die Möglichkeit haben, von ihren eigentlichen Wunschvorstellungen abzuweichen und das in Einzelfällen auch tun. Aber ich wette mit Dir, dass es in NS - außer bei Schwerbehinderten - sicher keinen unter 7,5 Punkten geben wird und selbst zwischen 7,5-8 Punkten werden es ziemlich wenig sein. Und wenn Du wirklich davon ausgehst, dass Corona die halbe Richterwelt dahinrafft und und die Länder plötzlich alles, was an Volljuristen vorhanden ist, in Betracht ziehen, weil man innerhalb von 3 Monaten 300 Stellen besetzen muss, dann kannst Du das natürlich glauben.
Ich bin übrigens kein Noten-Snob oder halte Juristen erst ab VB für fähig. Im Gegenteil halte ich es wie "Gast". Solange 4 Punkte die Befähigung zum Richteramt darstellen, finde ich es lächerlich, so zu tun, als ob alles unter 8 Punkten Abschaum ist. Insoweit finde ich diese Einstellungspraxis auch sehr zweifelhaft. Auch fabrizieren selbst Bundesgerichte gelegentlich Mist und Stoiber war angeblich 1er Jurist. Wenn man den wirklich als "Rolls Royce" unter den Juristen sehen will - nun,jeder, wie er meint. Das ändert aber nichts daran, dass es weltfremd ist, was tw. hier gefragt wird. Was hilft es jmd., dass ein anderer Ref. angeblich von jmd. das Gerücht gehört hat, dass vielleicht irgendwann eine Änderung geplant ist.
Wer so verzweifelt Richter werden will und mit Ende 20 und 2 Staatsexamen wirklich seine Hoffnungen auf Gerüchten, was vielleicht in ein paar Jahren passieren wird, aufbauen will, ist m.E. ohnehin nicht für den Richterdienst geeignet. Das hat was von Teenager-Mädchen, deren sehnlichster Traum ist, Influencerin zu werden. Derjenige sollte sich auf den aktuellen Job konzentrieren und sich zwischenzeitlich informieren, ob der Erlass geändert wurde. Dann kann man es mit der Bewerbung probieren, wenn man endlich die Voraussetzungen erfüllte. Oder ist das Ziel, jahrelang arbeitslos zu bleiben, weil ja Ref. A mal vom AG-Leiter gehört hat, dass man vielleicht in drei Jahren mal die Notengrenze auf 7,5 Punkte absenkt?
Wie schon geschrieben, ist die letzte Aussage, dass keine weitere Absenkung in NRW geplant ist und man davon ausgeht, trotz schwieriger Situation weiterhin die Stellen besetzen zu können, war ca. 2018. Wer sich etwas mit Politik und Verwaltung auskennt, weiß, dass da unter der Regierung garantiert nichts mehr kommt. Und dass irgendwelche Aussagen, von AG-Leitern, Justizfachangestellten, Richtern oder Verwaltungsmitarbeitern überhaupt keinen Wert haben.
16.03.2020, 19:57
(15.03.2020, 13:49)Gast NRW schrieb: Zur aktuellen Situation bei den Verwaltungsgerichten im OVG-Bezirk NRW:
ich befinde mich gerade im Berwerbungsprozess - in 1 1/2 Wochen fängt meine Vorstellungsrunde an. Zu den Eckdaten:
1. Examen: 6,49
2. Examen: 9,22 ( Ö1: 9 Punkte; Ö2: 13 Punkte; Stationszeugnisse im VB/Gut-Bereich; kein örechtlicher Schwerpunkt erkennbar)
10 Monate Berufserfahrung in einer Zivilrechtskanzlei
Mit diesen Daten habe ich mich beim OVG Münster beworben und daraufhin auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Rahmen habe ich mit dem zuständigen Personaldezernenten telefoniert. Der sagt, die Note des ersten Examens "habe man sich besser vorgestellt" sei aber kein Ausschlusskriterium. Er betonte außerdem, dass es was die Noten angeht vor allem darauf ankommt, an welchem VG man tätig werden will. Für denjenigen, für den nur eine Einstellung beim VG Münster, Köln oder Düsseldorf in Betracht kommt, der sollte schon "mehr mitbringen". Kommen aber auch andere Gerichte in Betracht, wäre die schlechte Note des ersten Examens kein K.O.-Kriterium.
Ich kenne darüber hinaus andere Richter auf Probe im OVG-Bezirk NRW (an den "unbeliebten Gerichten"), die im ersten und im zweiten ein eine solides Befriedigend haben - aber im zweiten auch kein VB.
Pauschal wird man also nicht sagen können, dass man zwangsläufig ein VB im zweiten braucht - auch nicht in Bezug auf die Verwaltungsgerichte. Auf das erste scheint es jedenfalls nicht anzukommen. Noch habe ich die Stelle zwar nicht - aber wenn es jetzt nicht klappt, liegt es jedenfalls nicht an den Noten ;)
Vielleicht hilft der Beitrag einigen Mitlesern, um die Chancen auf eine Einladung abzuschätzen.
Vielen Dank fürs Teilen ! Hast du dich auch in anderen Bundesländern beworben und da Erfahrungswerte? Drücke dir jedenfalls die Daumen!
16.03.2020, 20:44
(16.03.2020, 19:19)ABC schrieb:(16.03.2020, 12:20)Gast schrieb:(15.03.2020, 19:30)ABC schrieb:(15.03.2020, 18:20)Gast schrieb: Naja, wie erklärt du denn dann, dass in einigen BL die Notengrenze um 1.5 Punkte gesenkt wurde?
Ich würde mich eher fragen, ob man da vielleicht eher einen unangenehmen Job kriegt, wenn man der schlechteste ist. Also das ekligste Dezernat und kein R2.
Es ging bei der Frage konkret um NRW und den dortigen Erlass. Die Absenkung in anderen Ländern war nicht das Thema! In NRW ist theoretisch seit Jahren der Einstieg mit 7,76 Punkten möglich. Soweit ich weiß, haben andere BL keinen Erlass. Das bedeutet zum einen, dass man dort von der Wunschvorstellung bei Bedarf informell und leicht abweichen oder diese auf der Homepage anpassen kann. Zum anderen waren in den anderen BL höhere Punktzahlen Voraussetzung, die man langsam abgesenkt hat. Auch in anderen BL geht man nicht jährlich weiter runter, sondern hat seit ein paar Jahren seine Grenzen, von denen jedenfalls i.d.R. nicht abgewichen wird. Im Unterschied zu NRW ist es in den anderen BL aber in Einzelfällen möglich, während es in NRW wg. des Erlasses diese Abweichungsoption nicht gibt.
7,76 Punkte als Mindestvoraussetzung wird offiziell mit 7,5 Punkten nur vom Saarland unterboten, die aber gar keinen Einstellungsbedarf haben. Und in MeckPomm kann man ausnahmsweise mit besonderen Leistungen mit 7 Punkten berücksichtigt werden. Aber die Regel ist auch dort höher.
Es bleibt natürlich jedem unbenommen, zu hoffen, dass er mit 35 oder 40 Jahren Chancen auf den Richterdienst hat, weil man in allen BL aus Personalknappkheit in den nächsten Jahren die Einstellungsvoraussetzungen auf 6,5 Punkte senken wird. Ein Lottogewinn ist aber realistischer.
In Niedersachsen können jetzt schon "ausnahmsweise" 6,5 Punkte reichen. Dass ein Lottogewinn realistischer ist, ist auf jeden Fall Quatsch. Dafür ist die aktuelle Lage viel zu unübersehbar. Man kann gar nicht abschätzen, was aktuell mit Corona passiert. Eimerseits könnte durch die wirtschaftliche Lage der Staatsdienst wieder attraktiver werden und dadurch die Notenanforderungen steigen. Andererseits könnte durch das bevorstehende Aussetzen der Examensprüfungen und leider zu befürchtender Todesfälle auch in der Richterschaft ein noch größeres Defizit bestehen als es in manchen Bereichen aktuell sowieso schon der Fall ist. In NRW ist die Lage jedenfalls - zumindest bei der StA und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - aktuell schon katastrophal, es gibt seit Jahren wesentlich mehr offene Stellen als interessierte UND qualifizierte Bewerber. Ohne grundlegende Veränderung der Situation wird also mittelfristig nichts anderes über bleiben als die Zahl der theoretisch qualifizierten Bewerber über eine Absenkung der Note zu zu erhöhen.
Man kann sich alles schönreden. Ich hatte geschrieben, dass die anderen BL ohne Erlass die Möglichkeit haben, von ihren eigentlichen Wunschvorstellungen abzuweichen und das in Einzelfällen auch tun. Aber ich wette mit Dir, dass es in NS - außer bei Schwerbehinderten - sicher keinen unter 7,5 Punkten geben wird und selbst zwischen 7,5-8 Punkten werden es ziemlich wenig sein. Und wenn Du wirklich davon ausgehst, dass Corona die halbe Richterwelt dahinrafft und und die Länder plötzlich alles, was an Volljuristen vorhanden ist, in Betracht ziehen, weil man innerhalb von 3 Monaten 300 Stellen besetzen muss, dann kannst Du das natürlich glauben.
Ich bin übrigens kein Noten-Snob oder halte Juristen erst ab VB für fähig. Im Gegenteil halte ich es wie "Gast". Solange 4 Punkte die Befähigung zum Richteramt darstellen, finde ich es lächerlich, so zu tun, als ob alles unter 8 Punkten Abschaum ist. Insoweit finde ich diese Einstellungspraxis auch sehr zweifelhaft. Auch fabrizieren selbst Bundesgerichte gelegentlich Mist und Stoiber war angeblich 1er Jurist. Wenn man den wirklich als "Rolls Royce" unter den Juristen sehen will - nun,jeder, wie er meint. Das ändert aber nichts daran, dass es weltfremd ist, was tw. hier gefragt wird. Was hilft es jmd., dass ein anderer Ref. angeblich von jmd. das Gerücht gehört hat, dass vielleicht irgendwann eine Änderung geplant ist.
Wer so verzweifelt Richter werden will und mit Ende 20 und 2 Staatsexamen wirklich seine Hoffnungen auf Gerüchten, was vielleicht in ein paar Jahren passieren wird, aufbauen will, ist m.E. ohnehin nicht für den Richterdienst geeignet. Das hat was von Teenager-Mädchen, deren sehnlichster Traum ist, Influencerin zu werden. Derjenige sollte sich auf den aktuellen Job konzentrieren und sich zwischenzeitlich informieren, ob der Erlass geändert wurde. Dann kann man es mit der Bewerbung probieren, wenn man endlich die Voraussetzungen erfüllte. Oder ist das Ziel, jahrelang arbeitslos zu bleiben, weil ja Ref. A mal vom AG-Leiter gehört hat, dass man vielleicht in drei Jahren mal die Notengrenze auf 7,5 Punkte absenkt?
Wie schon geschrieben, ist die letzte Aussage, dass keine weitere Absenkung in NRW geplant ist und man davon ausgeht, trotz schwieriger Situation weiterhin die Stellen besetzen zu können, war ca. 2018. Wer sich etwas mit Politik und Verwaltung auskennt, weiß, dass da unter der Regierung garantiert nichts mehr kommt. Und dass irgendwelche Aussagen, von AG-Leitern, Justizfachangestellten, Richtern oder Verwaltungsmitarbeitern überhaupt keinen Wert haben.
Ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass die Juristen in den Bundesministerien im 3. Reich und die Richter, die Todesurteile verhängt haben, zu mindestens 90 % VB Juristen waren...
16.03.2020, 22:07
Einer meiner Freunde IST seit 2 Jahren Richter in Nds - mit unter 7.5 Pkt im 2. Examen (und unter 7 Pkt im 1. Examen; keine weiteren Qualis). Ein Bewerber mit mehr Punkten den er kennt wurde im selben Einstellungsdurchgang abgelehnt und er genommen, weil er im Gegensatz nichts dagegen hatte in die abgelegenen AG in die Pampa zu kommen, wo Bedarf ist aber kaum jemand hin möchte (zum Pendeln ist dies auch zu weit entfernt). Er hat es in Kauf genommen.
17.03.2020, 09:51
(16.03.2020, 22:07)Gast_Nds schrieb: Einer meiner Freunde IST seit 2 Jahren Richter in Nds - mit unter 7.5 Pkt im 2. Examen (und unter 7 Pkt im 1. Examen; keine weiteren Qualis). Ein Bewerber mit mehr Punkten den er kennt wurde im selben Einstellungsdurchgang abgelehnt und er genommen, weil er im Gegensatz nichts dagegen hatte in die abgelegenen AG in die Pampa zu kommen, wo Bedarf ist aber kaum jemand hin möchte (zum Pendeln ist dies auch zu weit entfernt). Er hat es in Kauf genommen.Ich kenne im Bereich NRW auch jede Menge Richter mit unter 8 -aber eben über 7,75- im 2. Examen und ausreichend im Ersten. Gerade der OLG Bezirk Hamm zieht sich halt ähnlich wie in Niedersachsen und es hat kaum jemand wirklich Bock drauf an den Amtsgerichten Rahden oder Medebach seine Probezeit zu verbringen. Deswegen gibts gerade da auch trotz der niedrigen Notenanforderungen immer noch zu wenig Leute. Gleiches gilt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wo mir zumindest am VG Arnsberg ein Fall persönlich bekannt ist, der in den letzten Jahren auch ohne VB eingestellt wurde.
17.03.2020, 13:14
VG wurde mal als staatstragend angesehen, jetzt machst nur noch Asylsachen..
17.03.2020, 22:03
17.03.2020, 22:21
(16.03.2020, 20:44)Gast schrieb:(16.03.2020, 19:19)ABC schrieb:(16.03.2020, 12:20)Gast schrieb:(15.03.2020, 19:30)ABC schrieb:(15.03.2020, 18:20)Gast schrieb: Naja, wie erklärt du denn dann, dass in einigen BL die Notengrenze um 1.5 Punkte gesenkt wurde?
Ich würde mich eher fragen, ob man da vielleicht eher einen unangenehmen Job kriegt, wenn man der schlechteste ist. Also das ekligste Dezernat und kein R2.
Es ging bei der Frage konkret um NRW und den dortigen Erlass. Die Absenkung in anderen Ländern war nicht das Thema! In NRW ist theoretisch seit Jahren der Einstieg mit 7,76 Punkten möglich. Soweit ich weiß, haben andere BL keinen Erlass. Das bedeutet zum einen, dass man dort von der Wunschvorstellung bei Bedarf informell und leicht abweichen oder diese auf der Homepage anpassen kann. Zum anderen waren in den anderen BL höhere Punktzahlen Voraussetzung, die man langsam abgesenkt hat. Auch in anderen BL geht man nicht jährlich weiter runter, sondern hat seit ein paar Jahren seine Grenzen, von denen jedenfalls i.d.R. nicht abgewichen wird. Im Unterschied zu NRW ist es in den anderen BL aber in Einzelfällen möglich, während es in NRW wg. des Erlasses diese Abweichungsoption nicht gibt.
7,76 Punkte als Mindestvoraussetzung wird offiziell mit 7,5 Punkten nur vom Saarland unterboten, die aber gar keinen Einstellungsbedarf haben. Und in MeckPomm kann man ausnahmsweise mit besonderen Leistungen mit 7 Punkten berücksichtigt werden. Aber die Regel ist auch dort höher.
Es bleibt natürlich jedem unbenommen, zu hoffen, dass er mit 35 oder 40 Jahren Chancen auf den Richterdienst hat, weil man in allen BL aus Personalknappkheit in den nächsten Jahren die Einstellungsvoraussetzungen auf 6,5 Punkte senken wird. Ein Lottogewinn ist aber realistischer.
In Niedersachsen können jetzt schon "ausnahmsweise" 6,5 Punkte reichen. Dass ein Lottogewinn realistischer ist, ist auf jeden Fall Quatsch. Dafür ist die aktuelle Lage viel zu unübersehbar. Man kann gar nicht abschätzen, was aktuell mit Corona passiert. Eimerseits könnte durch die wirtschaftliche Lage der Staatsdienst wieder attraktiver werden und dadurch die Notenanforderungen steigen. Andererseits könnte durch das bevorstehende Aussetzen der Examensprüfungen und leider zu befürchtender Todesfälle auch in der Richterschaft ein noch größeres Defizit bestehen als es in manchen Bereichen aktuell sowieso schon der Fall ist. In NRW ist die Lage jedenfalls - zumindest bei der StA und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - aktuell schon katastrophal, es gibt seit Jahren wesentlich mehr offene Stellen als interessierte UND qualifizierte Bewerber. Ohne grundlegende Veränderung der Situation wird also mittelfristig nichts anderes über bleiben als die Zahl der theoretisch qualifizierten Bewerber über eine Absenkung der Note zu zu erhöhen.
Man kann sich alles schönreden. Ich hatte geschrieben, dass die anderen BL ohne Erlass die Möglichkeit haben, von ihren eigentlichen Wunschvorstellungen abzuweichen und das in Einzelfällen auch tun. Aber ich wette mit Dir, dass es in NS - außer bei Schwerbehinderten - sicher keinen unter 7,5 Punkten geben wird und selbst zwischen 7,5-8 Punkten werden es ziemlich wenig sein. Und wenn Du wirklich davon ausgehst, dass Corona die halbe Richterwelt dahinrafft und und die Länder plötzlich alles, was an Volljuristen vorhanden ist, in Betracht ziehen, weil man innerhalb von 3 Monaten 300 Stellen besetzen muss, dann kannst Du das natürlich glauben.
Ich bin übrigens kein Noten-Snob oder halte Juristen erst ab VB für fähig. Im Gegenteil halte ich es wie "Gast". Solange 4 Punkte die Befähigung zum Richteramt darstellen, finde ich es lächerlich, so zu tun, als ob alles unter 8 Punkten Abschaum ist. Insoweit finde ich diese Einstellungspraxis auch sehr zweifelhaft. Auch fabrizieren selbst Bundesgerichte gelegentlich Mist und Stoiber war angeblich 1er Jurist. Wenn man den wirklich als "Rolls Royce" unter den Juristen sehen will - nun,jeder, wie er meint. Das ändert aber nichts daran, dass es weltfremd ist, was tw. hier gefragt wird. Was hilft es jmd., dass ein anderer Ref. angeblich von jmd. das Gerücht gehört hat, dass vielleicht irgendwann eine Änderung geplant ist.
Wer so verzweifelt Richter werden will und mit Ende 20 und 2 Staatsexamen wirklich seine Hoffnungen auf Gerüchten, was vielleicht in ein paar Jahren passieren wird, aufbauen will, ist m.E. ohnehin nicht für den Richterdienst geeignet. Das hat was von Teenager-Mädchen, deren sehnlichster Traum ist, Influencerin zu werden. Derjenige sollte sich auf den aktuellen Job konzentrieren und sich zwischenzeitlich informieren, ob der Erlass geändert wurde. Dann kann man es mit der Bewerbung probieren, wenn man endlich die Voraussetzungen erfüllte. Oder ist das Ziel, jahrelang arbeitslos zu bleiben, weil ja Ref. A mal vom AG-Leiter gehört hat, dass man vielleicht in drei Jahren mal die Notengrenze auf 7,5 Punkte absenkt?
Wie schon geschrieben, ist die letzte Aussage, dass keine weitere Absenkung in NRW geplant ist und man davon ausgeht, trotz schwieriger Situation weiterhin die Stellen besetzen zu können, war ca. 2018. Wer sich etwas mit Politik und Verwaltung auskennt, weiß, dass da unter der Regierung garantiert nichts mehr kommt. Und dass irgendwelche Aussagen, von AG-Leitern, Justizfachangestellten, Richtern oder Verwaltungsmitarbeitern überhaupt keinen Wert haben.
Ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass die Juristen in den Bundesministerien im 3. Reich und die Richter, die Todesurteile verhängt haben, zu mindestens 90 % VB Juristen waren...
Ich erlaube mir mit meinen 12 Punkten im Ersten Staatsexamen und 10 Punkten im Zweiten Staatsexamen nach wie vor, Todesurteile zu sprechen, seit ich in NRW Richter geworden bin. Höchstens Voßkuhle kann mir da widersprechen, den halte ich jedoch nicht für versierter.
18.03.2020, 00:58
Von der wikipedia Seite über das Bundesjustizministerium:
Die genaue Recherche erwies, dass bis zu 77 % der Juristen eine Nazi-Vergangenheit hatten, dabei hatten 94 % der untersuchten Juristen in Spitzenpositionen ein Prädikatsexamen und 58 % den Doktortitel. Es handelte sich also um die Leistungselite der deutschen Juristen.
Die genaue Recherche erwies, dass bis zu 77 % der Juristen eine Nazi-Vergangenheit hatten, dabei hatten 94 % der untersuchten Juristen in Spitzenpositionen ein Prädikatsexamen und 58 % den Doktortitel. Es handelte sich also um die Leistungselite der deutschen Juristen.