25.10.2015, 20:14
Also soweit ich weiß, wird in BaWÜ vom 30.11-11-12.15 geschrieben und nicht bis zum 14.12.15
hab das auch eben nochmal nachgeschaut und steht so beim JPA...
hab das auch eben nochmal nachgeschaut und steht so beim JPA...
29.10.2015, 21:08
(25.10.2015, 20:14)gigi schrieb: Also soweit ich weiß, wird in BaWÜ vom 30.11-11-12.15 geschrieben und nicht bis zum 14.12.15
hab das auch eben nochmal nachgeschaut und steht so beim JPA...
So steht es auch in meiner Ladung ;) Dass die Prüfungstermine der Bundesländer aber um 1 Tag auseinander liegen können, ist meines Wissens üblich.
Habt ihr Ideen für die anstehenden Examensklausuren?
29.10.2015, 22:03
Ich hoffe sehr, kein Arbeitsrecht. :)
30.10.2015, 16:54
Ich schreibe auch in BaWü. Die Themen vorherzusagen ist ziemlich schwierig, aber meine Vermutungen:
ZIVILRECHT
Arbeitsrecht wohl eher nicht, da es bereits im letzten Termin dran war und selten in zwei Terminen hintereinander kommt (Aussage meines Repetitors). Ganz auf Lücke wäre aber auch riskant.
Familien- und Erbrecht sehr gut möglich. Familienrecht war die letzten zwei Termine dran und scheint mittlerweile ein Dauerbrenner zu sein. Erbrecht war hingegen nun schon länger nicht mehr gefragt. Hier könnte ich mir insbesondere eine Kautelarklausur gut vorstellen (sprich Erbvertrag, Gemeinschaftliches Testament etc. entwerfen), da das LJPA BaWü die Einführung dieses Klausurtyps für 2015 angekündigt hat und im letzten Termin keine Kautelarklausur dran war.
Zwangsvollstreckungsrecht müsste eigentlich auch drankommen. War letztes Mal entgegen aller Erwartungen aber nicht dran. Früher war es anscheinend fast zwingend, dass die Z III Klausur im ZVR abspielt. Ein ganzes Jahr ohne ZVR-Klausur? Wohl eher nicht.
Ansonsten würde ich die aktuelle BGH-Rspr. (Ohne-Rechnung-Abreden, Ebay-Konstellationen, etc.) beachten, die locker eine ganze Klausur einnehmen kann.
ÖFFENTLICHES RECHT
Baurecht, der Klassiker und Dauerbrenner, lässt sich ja auch gut zusammen mit Rechtsgebieten des Umweltrechts abprüfen. Hier würde ich vor allem mal dem Wasserrecht Beachtung schenken, allein wegen der Neuregelungen im WG 2014. Naturschutzrecht außerhalb BNatschG wohl eher nicht, da das neue LNatSchG noch nicht in unseren Gesetzbüchern drin ist.
Evtl. könnte ich mir vorstellen, dass auch aktuelle politische Themen wie zB die Flüchtlingskrise in einer Klausur verarbeitet werden (sprich: Asylunterkunft iVm Baurecht, rechtsextreme Demos iVm Versammlungsrecht usw.). Das wurde in der Vergangenheit auch recht gerne so gemacht.
Auch hier könnten Kautelarklausuren zu erwarten sein. (ÖR Vertrag, Satzungsentwurf, Polzeiverordnung etc.)
STRAFRECHT
Hier kann man wohl gar nichts vorhersagen. Jedenfalls habe ich das Gefühl, dass immer häufiger auch Klausuren außerhalb der 4 Klausurenklassiker (Anklage, Urteil, Revision, Plädoyer), siehe im letzten Termin die sofortige Beschwerde, gestellt werden.
Der Betrugstatbestand war jedenfalls in letzter Zeit Gegenstand vieler BGH-Entscheidungen, siehe den Aufsatz hierzu in der JA 11, 2015. Prozessrechtlich könnte man evtl auch die innerhalb des BGH umstrittenen Fragen erwarten (à la Erfordernis einer qualifizierten Belehrungspflicht bei Verwertung der Ergebnisse einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung nach Gebrauchmachen vom ZVR).
Was meint ihr? Wie bereitet ihr euch jetzt noch auf die Klausuren vor?
Alles nochmal wiederholen? Klausuren schreiben? Nehmt ich auch die ganzen Nebengebiete à la IPR, Handes- und Gesellschaftsrecht etc. nochmal durch?
Ich werd mir tatsächlich nochmal paar Klausuren unter Examensbedingungen geben, eine bessere Übung gibt es mMn kaum. Kostet Zeit, Kraft und fordert viel Disziplin, aber lohnt.
Sind wir mal ehrlich, bspw. im Strafecht zählen fast nur Dinge wie Klausurtaktik und Zeitmanagement, im Zivilrecht zählt Urteils- und Schriftsatzstil. Materielles Recht, das von den Kommentaren abgedeckt wird, wird von mir weitestgehend ignoriert bzw. niemals abstrakt gelernt. Gerade den sachgerechten Umgang mit den Kommentaren versuche ich grad noch für mich auszuloten.
Viele Grüße aus dem tiefen Süden :)
ZIVILRECHT
Arbeitsrecht wohl eher nicht, da es bereits im letzten Termin dran war und selten in zwei Terminen hintereinander kommt (Aussage meines Repetitors). Ganz auf Lücke wäre aber auch riskant.
Familien- und Erbrecht sehr gut möglich. Familienrecht war die letzten zwei Termine dran und scheint mittlerweile ein Dauerbrenner zu sein. Erbrecht war hingegen nun schon länger nicht mehr gefragt. Hier könnte ich mir insbesondere eine Kautelarklausur gut vorstellen (sprich Erbvertrag, Gemeinschaftliches Testament etc. entwerfen), da das LJPA BaWü die Einführung dieses Klausurtyps für 2015 angekündigt hat und im letzten Termin keine Kautelarklausur dran war.
Zwangsvollstreckungsrecht müsste eigentlich auch drankommen. War letztes Mal entgegen aller Erwartungen aber nicht dran. Früher war es anscheinend fast zwingend, dass die Z III Klausur im ZVR abspielt. Ein ganzes Jahr ohne ZVR-Klausur? Wohl eher nicht.
Ansonsten würde ich die aktuelle BGH-Rspr. (Ohne-Rechnung-Abreden, Ebay-Konstellationen, etc.) beachten, die locker eine ganze Klausur einnehmen kann.
ÖFFENTLICHES RECHT
Baurecht, der Klassiker und Dauerbrenner, lässt sich ja auch gut zusammen mit Rechtsgebieten des Umweltrechts abprüfen. Hier würde ich vor allem mal dem Wasserrecht Beachtung schenken, allein wegen der Neuregelungen im WG 2014. Naturschutzrecht außerhalb BNatschG wohl eher nicht, da das neue LNatSchG noch nicht in unseren Gesetzbüchern drin ist.
Evtl. könnte ich mir vorstellen, dass auch aktuelle politische Themen wie zB die Flüchtlingskrise in einer Klausur verarbeitet werden (sprich: Asylunterkunft iVm Baurecht, rechtsextreme Demos iVm Versammlungsrecht usw.). Das wurde in der Vergangenheit auch recht gerne so gemacht.
Auch hier könnten Kautelarklausuren zu erwarten sein. (ÖR Vertrag, Satzungsentwurf, Polzeiverordnung etc.)
STRAFRECHT
Hier kann man wohl gar nichts vorhersagen. Jedenfalls habe ich das Gefühl, dass immer häufiger auch Klausuren außerhalb der 4 Klausurenklassiker (Anklage, Urteil, Revision, Plädoyer), siehe im letzten Termin die sofortige Beschwerde, gestellt werden.
Der Betrugstatbestand war jedenfalls in letzter Zeit Gegenstand vieler BGH-Entscheidungen, siehe den Aufsatz hierzu in der JA 11, 2015. Prozessrechtlich könnte man evtl auch die innerhalb des BGH umstrittenen Fragen erwarten (à la Erfordernis einer qualifizierten Belehrungspflicht bei Verwertung der Ergebnisse einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung nach Gebrauchmachen vom ZVR).
Was meint ihr? Wie bereitet ihr euch jetzt noch auf die Klausuren vor?
Alles nochmal wiederholen? Klausuren schreiben? Nehmt ich auch die ganzen Nebengebiete à la IPR, Handes- und Gesellschaftsrecht etc. nochmal durch?
Ich werd mir tatsächlich nochmal paar Klausuren unter Examensbedingungen geben, eine bessere Übung gibt es mMn kaum. Kostet Zeit, Kraft und fordert viel Disziplin, aber lohnt.
Sind wir mal ehrlich, bspw. im Strafecht zählen fast nur Dinge wie Klausurtaktik und Zeitmanagement, im Zivilrecht zählt Urteils- und Schriftsatzstil. Materielles Recht, das von den Kommentaren abgedeckt wird, wird von mir weitestgehend ignoriert bzw. niemals abstrakt gelernt. Gerade den sachgerechten Umgang mit den Kommentaren versuche ich grad noch für mich auszuloten.
Viele Grüße aus dem tiefen Süden :)
01.11.2015, 20:50
Na das klingt ja alles ziemlich durchdacht. Woher hst du diese Vermutungen? Wo in BaWü schreibst du denn?
Kautelar fänd ich ja schon ziemlich blöd...
Kautelar fänd ich ja schon ziemlich blöd...
10.11.2015, 22:50
Hallo,
ich schreibe in NRW! Heute soll im Strafrecht ein Urteil drangekommen sein!
Vielleicht dann doch für uns eine Revision.
Tauschen wir denn mit Baden Würtemberg?
ich schreibe in NRW! Heute soll im Strafrecht ein Urteil drangekommen sein!
Vielleicht dann doch für uns eine Revision.
Tauschen wir denn mit Baden Würtemberg?
11.11.2015, 18:05
Die Baden Württemberger schreiben bis zum 11.?
Wann sind denn eure Termine genau?
Und was schreibt ihr da so normalerweise.
Also zb. Z1 meist Familienrecht und Z2 Zvr oder so?
Wäre hilfreich...
Wann sind denn eure Termine genau?
Und was schreibt ihr da so normalerweise.
Also zb. Z1 meist Familienrecht und Z2 Zvr oder so?
Wäre hilfreich...
12.11.2015, 17:40
@ Nrw2015:
Die Klausurtermine der BaWüler lauten:
30.11. Z1
01.12. Z2
03.12. Z3
04.12. Z4
07.12. S1
08.12. S2
10.12. Ö1
11.12. Ö2
Früher war Z III anscheinend traditionell ZVR. War im letzten Termin aber nicht mehr der Fall. Auch, dass Z IV immer Nebengebiete sein sollen, lässt sich nach dem letzten Termin wohl kaum mehr sagen.
Die Klausurtermine der BaWüler lauten:
30.11. Z1
01.12. Z2
03.12. Z3
04.12. Z4
07.12. S1
08.12. S2
10.12. Ö1
11.12. Ö2
Früher war Z III anscheinend traditionell ZVR. War im letzten Termin aber nicht mehr der Fall. Auch, dass Z IV immer Nebengebiete sein sollen, lässt sich nach dem letzten Termin wohl kaum mehr sagen.
30.11.2015, 16:20
Und, was kam dran?
Wie liefs?
Wie liefs?
30.11.2015, 18:30
Also schreiben NRW und BW zeitgleich die S2-Klausur.
Gibt es denn in BW eine feste Konstante nach der man Strafurteil bzw Revision ausschließen kann?
In NRW wurde ja die bisherige "Regel", nach der im Dezember immer Revision lief, aufgegeben...
Gibt es denn in BW eine feste Konstante nach der man Strafurteil bzw Revision ausschließen kann?
In NRW wurde ja die bisherige "Regel", nach der im Dezember immer Revision lief, aufgegeben...