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Klausuren März 2020
GastHE
Unregistered
 
#31
09.03.2020, 16:58
(09.03.2020, 16:56)BerlinGJPA schrieb:  
(09.03.2020, 16:49)Gast schrieb:  
(09.03.2020, 16:48)BerlinGJPA schrieb:  In Berlin lief die genauso.


Habe die Klausel auch als unwirksam eingestuft. 280 I mangels schaden abgelehnt, gab ja nichtmal irgendeinen Anhaltspunkt für einen Schaden. 

War der Widerruf nicht wirksam da Haustürgeschäft in der Wohnung des Beklagten? Daher auch 2.Antrag auf RA Kosten (-) da Widerruf (+)



War doch in der Wohnung des Handelsvertreters, der dem Unternehmer gleichgestellt wird nach § 312b II


Ich meine den Satz "bei der Wohnung des Beklagten" gelesen zu haben...wenn du recht hast dürfte die Klausur wohl im Teich sein.



Also wenn ich es jetzt nicht vollkommen falsch gelesen habe, dann waren die zumindest in Hessen im Büro des Handelsvertreters.
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GastHE
Unregistered
 
#32
09.03.2020, 17:00
(09.03.2020, 16:51)Gast schrieb:  War die agb einbezogen? In palandt stand doch, dass abdruck auf rückseite nicht reicht.

Stand nicht vorne drauf, dass die umseitigen AGB einbezogen werden?
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Gasty NRW
Unregistered
 
#33
09.03.2020, 17:07
Wieso war die Klausel wirksam ?
Keine benachteiligung ?
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Gast
Unregistered
 
#34
09.03.2020, 17:10
Anspruch aus der Klausel oder §§ 280 I, III, 281?
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GastHE
Unregistered
 
#35
09.03.2020, 17:12
Hat jemand nen sauberen Tatbestand? Hab keine streitigen Vorträge mehr hingekreigt
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Gast
Unregistered
 
#36
09.03.2020, 17:13
Wie war denn der Wortlaut der Klausel?
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NRW20
Unregistered
 
#37
09.03.2020, 17:14
Hat denn auch jemand geprüft, ob der MB überhaupt beim richtigen Gericht beantragt wurde? AS hat Sitz Düsseldorf und legt in Euskirchen ein, obwohl Hagen zuständig ist???
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GastStätte
Unregistered
 
#38
09.03.2020, 18:03
Für Nordrhein-Westfalen sind zwei Zentrale Mahnabteilungen eingerichtet worden. Zuständig für Antragsteller mit (Wohn-)Sitz in dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln ist das Amtsgericht Euskirchen; für Antragsteller mit (Wohn-)Sitz in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf und Hamm das Amtsgericht Hagen.
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Gast
Unregistered
 
#39
09.03.2020, 18:50
Mh, hab tatsächlich den SAE aus dem Rücktritt geprüft iVm AGB. 

Rücktritt (-), weil AGB unwirksam (aber dann gar kein Rücktrittsrecht? Totale Unsicherheit)
Zumindest Widerruf (+),

Anspruch aus CIC, obwohl wirksamer Widerruf? Und worin sollte der Schaden liegen?(Auch geglänzt mit Nichtwissen, einfach weg gelassen) 

RA Kosten (-), weil kein SV 

iE.: VB Aufhebung u Klageabweisung
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GastHE
Unregistered
 
#40
09.03.2020, 18:58
(09.03.2020, 16:57)GastNRW123223 schrieb:  Zu den vorgerichtlichen Anwaltskosten:

Die Klägerin hat den Anwalt direkt auch den Auftrag gegeben, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Wenn ich S. 23 des Anwaltsskripts von Kaiser richtig verstehe, kann man dann keine vorgerichtlichen Kosten einklagen, weil sie schon über 90ff ZPO abgegolten werden. Oder verstehe ich was falsch?


smarter Move, leider nicht gesehen
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