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Auswirkungen Corona aufs Examen
Gast
Unregistered
 
#31
06.03.2020, 10:11
(06.03.2020, 00:27)Gast schrieb:  
(05.03.2020, 21:01)Gast schrieb:  
(05.03.2020, 20:05)Gast schrieb:  Das GPA dürfte kaum zuständige Behörde i.S.d. § 54 IfSG sein...

Na dann ordnet es die danach zuständige Behörde an und das GPA setzt die Maßnahme um. Das ändert aber nichts daran, dass solche Maßnahmen ihre Grundlage in dem IfSG haben.

Und das hat die zuständige Behörde dann nur für den Bereich des GPA angeordnet, während alle anderen Leute munter weiter zur Schule gehen, ÖPNV nutzen und am Wochenende zur Hertha gehen :rolleyes: Man fragt sich bei manchen hier wirklich wie sie es so weit geschafft haben....

Na dann zeig uns doch bitte, wie weit Du es geschafft hast, und nenne uns eine andere Rechtsgrundlage, die in Betracht kommt
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GasTT
Unregistered
 
#32
06.03.2020, 10:41
(06.03.2020, 10:11)Gast schrieb:  
(06.03.2020, 00:27)Gast schrieb:  
(05.03.2020, 21:01)Gast schrieb:  
(05.03.2020, 20:05)Gast schrieb:  Das GPA dürfte kaum zuständige Behörde i.S.d. § 54 IfSG sein...

Na dann ordnet es die danach zuständige Behörde an und das GPA setzt die Maßnahme um. Das ändert aber nichts daran, dass solche Maßnahmen ihre Grundlage in dem IfSG haben.

Und das hat die zuständige Behörde dann nur für den Bereich des GPA angeordnet, während alle anderen Leute munter weiter zur Schule gehen, ÖPNV nutzen und am Wochenende zur Hertha gehen :rolleyes: Man fragt sich bei manchen hier wirklich wie sie es so weit geschafft haben....

Na dann zeig uns doch bitte, wie weit Du es geschafft hast, und nenne uns eine andere Rechtsgrundlage, die in Betracht kommt


Naja, es ging ja gerade darum, dass angezweifelt wird, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt ;-)

Aber ja, das ist ja das Problem an den vorsorglichen Quarantänemaßnahmen generell - Veranstaltungen werden abgesagt, das öffentliche Leben findet (zu Recht!) aber sowieso weiterhin statt.
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MärzBerlin
Unregistered
 
#33
06.03.2020, 11:15
(06.03.2020, 10:41)GasTT schrieb:  
(06.03.2020, 10:11)Gast schrieb:  
(06.03.2020, 00:27)Gast schrieb:  
(05.03.2020, 21:01)Gast schrieb:  
(05.03.2020, 20:05)Gast schrieb:  Das GPA dürfte kaum zuständige Behörde i.S.d. § 54 IfSG sein...

Na dann ordnet es die danach zuständige Behörde an und das GPA setzt die Maßnahme um. Das ändert aber nichts daran, dass solche Maßnahmen ihre Grundlage in dem IfSG haben.

Und das hat die zuständige Behörde dann nur für den Bereich des GPA angeordnet, während alle anderen Leute munter weiter zur Schule gehen, ÖPNV nutzen und am Wochenende zur Hertha gehen :rolleyes: Man fragt sich bei manchen hier wirklich wie sie es so weit geschafft haben....

Na dann zeig uns doch bitte, wie weit Du es geschafft hast, und nenne uns eine andere Rechtsgrundlage, die in Betracht kommt


Naja, es ging ja gerade darum, dass angezweifelt wird, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt ;-)

Aber ja, das ist ja das Problem an den vorsorglichen Quarantänemaßnahmen generell - Veranstaltungen werden abgesagt, das öffentliche Leben findet (zu Recht!) aber sowieso weiterhin statt.

Man könnte zwar anzweifeln, dass von der genannten Rechtsgrundlage kein Gebrauch gemacht wurde und das GJPA daher ohne Rechtsgrundlage agiert. Das ist aber reine Spekulation und - meiner Ansicht nach - auch falsch. Denn natürlich ist das IfSG die Rechtsgrundlage und die landesrechtlich zuständige Behörde wird die Anordnung getroffen haben, dass bei Verdachtsfällen Personen nach Hause in Quarantäne gesteckt werden dürfen. Das gilt für Hertha-Spiele und ÖPNV genauso wie halt für das Schreiben der Klausuren im 2. Examen. Welche Behörde dies dann letztlich umsetzt, hat nichts mit der Rechtsgrundlage zu tun. Gerade weil das in allen Bereichen so erfolgt, dass Personen im Verdachtsfall nach Hause geschickt werden, verstehe ich auch die Aufregung rund um die Aussage der Senatsverwaltung in Bezug auf das 2. Examen nicht. Dort wird man auch nicht nach Hause geschickt, nur weil man niest, sondern es muss noch der Umstand dazu kommen, dass man zuvor mit einem Infizierten Kontakt hatte oder aus einer der betroffenen Regionen zurückgekehrt ist.
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Gast
Unregistered
 
#34
06.03.2020, 12:03
(06.03.2020, 11:15)MärzBerlin schrieb:  
(06.03.2020, 10:41)GasTT schrieb:  
(06.03.2020, 10:11)Gast schrieb:  
(06.03.2020, 00:27)Gast schrieb:  
(05.03.2020, 21:01)Gast schrieb:  Na dann ordnet es die danach zuständige Behörde an und das GPA setzt die Maßnahme um. Das ändert aber nichts daran, dass solche Maßnahmen ihre Grundlage in dem IfSG haben.

Und das hat die zuständige Behörde dann nur für den Bereich des GPA angeordnet, während alle anderen Leute munter weiter zur Schule gehen, ÖPNV nutzen und am Wochenende zur Hertha gehen :rolleyes: Man fragt sich bei manchen hier wirklich wie sie es so weit geschafft haben....

Na dann zeig uns doch bitte, wie weit Du es geschafft hast, und nenne uns eine andere Rechtsgrundlage, die in Betracht kommt


Naja, es ging ja gerade darum, dass angezweifelt wird, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt ;-)

Aber ja, das ist ja das Problem an den vorsorglichen Quarantänemaßnahmen generell - Veranstaltungen werden abgesagt, das öffentliche Leben findet (zu Recht!) aber sowieso weiterhin statt.

Man könnte zwar anzweifeln, dass von der genannten Rechtsgrundlage kein Gebrauch gemacht wurde und das GJPA daher ohne Rechtsgrundlage agiert. Das ist aber reine Spekulation und - meiner Ansicht nach - auch falsch. Denn natürlich ist das IfSG die Rechtsgrundlage und die landesrechtlich zuständige Behörde wird die Anordnung getroffen haben, dass bei Verdachtsfällen Personen nach Hause in Quarantäne gesteckt werden dürfen. Das gilt für Hertha-Spiele und ÖPNV genauso wie halt für das Schreiben der Klausuren im 2. Examen. Welche Behörde dies dann letztlich umsetzt, hat nichts mit der Rechtsgrundlage zu tun. Gerade weil das in allen Bereichen so erfolgt, dass Personen im Verdachtsfall nach Hause geschickt werden, verstehe ich auch die Aufregung rund um die Aussage der Senatsverwaltung in Bezug auf das 2. Examen nicht. Dort wird man auch nicht nach Hause geschickt, nur weil man niest, sondern es muss noch der Umstand dazu kommen, dass man zuvor mit einem Infizierten Kontakt hatte oder aus einer der betroffenen Regionen zurückgekehrt ist.


Das lässt sich der Aussage allerdings nicht entnehmen:

„Darüber hinaus ist es erforderlich, diejenigen Personen von der Anfertigung der Klausuren auszuschließen, bei denen allein nach dem äußeren Eindruck die Möglichkeit einer Infektion besteht oder für die eine Infektion auf Grund ihrer persönlichen Konstitution eine besondere Gefährdung bedeuten würde.
Dies betrifft:

1. Prüflinge, die bereits oder auch erst im Laufe der Prüfungskampagne Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung (Husten/ Schnupfen/ erhöhte Temperatur) aufweisen, die einen Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus begründen können“

Das klingt schon eher wie einmal niesen und raus ^^ 
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GastHE
Unregistered
 
#35
06.03.2020, 12:29
(06.03.2020, 12:03)Gast schrieb:  
(06.03.2020, 11:15)MärzBerlin schrieb:  
(06.03.2020, 10:41)GasTT schrieb:  
(06.03.2020, 10:11)Gast schrieb:  
(06.03.2020, 00:27)Gast schrieb:  Und das hat die zuständige Behörde dann nur für den Bereich des GPA angeordnet, während alle anderen Leute munter weiter zur Schule gehen, ÖPNV nutzen und am Wochenende zur Hertha gehen :rolleyes: Man fragt sich bei manchen hier wirklich wie sie es so weit geschafft haben....

Na dann zeig uns doch bitte, wie weit Du es geschafft hast, und nenne uns eine andere Rechtsgrundlage, die in Betracht kommt


Naja, es ging ja gerade darum, dass angezweifelt wird, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt ;-)

Aber ja, das ist ja das Problem an den vorsorglichen Quarantänemaßnahmen generell - Veranstaltungen werden abgesagt, das öffentliche Leben findet (zu Recht!) aber sowieso weiterhin statt.

Man könnte zwar anzweifeln, dass von der genannten Rechtsgrundlage kein Gebrauch gemacht wurde und das GJPA daher ohne Rechtsgrundlage agiert. Das ist aber reine Spekulation und - meiner Ansicht nach - auch falsch. Denn natürlich ist das IfSG die Rechtsgrundlage und die landesrechtlich zuständige Behörde wird die Anordnung getroffen haben, dass bei Verdachtsfällen Personen nach Hause in Quarantäne gesteckt werden dürfen. Das gilt für Hertha-Spiele und ÖPNV genauso wie halt für das Schreiben der Klausuren im 2. Examen. Welche Behörde dies dann letztlich umsetzt, hat nichts mit der Rechtsgrundlage zu tun. Gerade weil das in allen Bereichen so erfolgt, dass Personen im Verdachtsfall nach Hause geschickt werden, verstehe ich auch die Aufregung rund um die Aussage der Senatsverwaltung in Bezug auf das 2. Examen nicht. Dort wird man auch nicht nach Hause geschickt, nur weil man niest, sondern es muss noch der Umstand dazu kommen, dass man zuvor mit einem Infizierten Kontakt hatte oder aus einer der betroffenen Regionen zurückgekehrt ist.


Das lässt sich der Aussage allerdings nicht entnehmen:

„Darüber hinaus ist es erforderlich, diejenigen Personen von der Anfertigung der Klausuren auszuschließen, bei denen allein nach dem äußeren Eindruck die Möglichkeit einer Infektion besteht oder für die eine Infektion auf Grund ihrer persönlichen Konstitution eine besondere Gefährdung bedeuten würde.
Dies betrifft:

1. Prüflinge, die bereits oder auch erst im Laufe der Prüfungskampagne Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung (Husten/ Schnupfen/ erhöhte Temperatur) aufweisen, die einen Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus begründen können“

Das klingt schon eher wie einmal niesen und raus ^^ 


Die Frage ist ja auch, wer darf die Erkrankung vor Ort dann beurteilen? Steht da wer mit dem Fieberthermometer? Ich denke nicht, dass ein einmaliges Husten einen Rauswurf bedeutet - ganz so überreagieren werden die schon auch nicht. Und es soll ja doch auch vorkommen, dass man mal ohne schlimmere Erkrankung niest oder hustet :D
Am Ende sollst du ja danach dennoch zum Arzt gehen und der kann dich ja schlecht krank schreiben, wenn du nicht krank bist!

Ich finde es aber auch lustig, dass sich sonst in den Durchgängen alle immer mit Erkältung / Grippe / anderen Leiden dort hin schleppen, um die Klausuren schreiben und vor sich hin husten / schniefen / ansteckend sind und es da keinen juckt, nun soll das aber ein riesen Problem sein...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#36
06.03.2020, 12:51
(06.03.2020, 12:29)GastHE schrieb:  
(06.03.2020, 12:03)Gast schrieb:  
(06.03.2020, 11:15)MärzBerlin schrieb:  
(06.03.2020, 10:41)GasTT schrieb:  
(06.03.2020, 10:11)Gast schrieb:  Na dann zeig uns doch bitte, wie weit Du es geschafft hast, und nenne uns eine andere Rechtsgrundlage, die in Betracht kommt


Naja, es ging ja gerade darum, dass angezweifelt wird, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt ;-)

Aber ja, das ist ja das Problem an den vorsorglichen Quarantänemaßnahmen generell - Veranstaltungen werden abgesagt, das öffentliche Leben findet (zu Recht!) aber sowieso weiterhin statt.

Man könnte zwar anzweifeln, dass von der genannten Rechtsgrundlage kein Gebrauch gemacht wurde und das GJPA daher ohne Rechtsgrundlage agiert. Das ist aber reine Spekulation und - meiner Ansicht nach - auch falsch. Denn natürlich ist das IfSG die Rechtsgrundlage und die landesrechtlich zuständige Behörde wird die Anordnung getroffen haben, dass bei Verdachtsfällen Personen nach Hause in Quarantäne gesteckt werden dürfen. Das gilt für Hertha-Spiele und ÖPNV genauso wie halt für das Schreiben der Klausuren im 2. Examen. Welche Behörde dies dann letztlich umsetzt, hat nichts mit der Rechtsgrundlage zu tun. Gerade weil das in allen Bereichen so erfolgt, dass Personen im Verdachtsfall nach Hause geschickt werden, verstehe ich auch die Aufregung rund um die Aussage der Senatsverwaltung in Bezug auf das 2. Examen nicht. Dort wird man auch nicht nach Hause geschickt, nur weil man niest, sondern es muss noch der Umstand dazu kommen, dass man zuvor mit einem Infizierten Kontakt hatte oder aus einer der betroffenen Regionen zurückgekehrt ist.


Das lässt sich der Aussage allerdings nicht entnehmen:

„Darüber hinaus ist es erforderlich, diejenigen Personen von der Anfertigung der Klausuren auszuschließen, bei denen allein nach dem äußeren Eindruck die Möglichkeit einer Infektion besteht oder für die eine Infektion auf Grund ihrer persönlichen Konstitution eine besondere Gefährdung bedeuten würde.
Dies betrifft:

1. Prüflinge, die bereits oder auch erst im Laufe der Prüfungskampagne Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung (Husten/ Schnupfen/ erhöhte Temperatur) aufweisen, die einen Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus begründen können“

Das klingt schon eher wie einmal niesen und raus ^^ 


Die Frage ist ja auch, wer darf die Erkrankung vor Ort dann beurteilen? Steht da wer mit dem Fieberthermometer? Ich denke nicht, dass ein einmaliges Husten einen Rauswurf bedeutet - ganz so überreagieren werden die schon auch nicht. Und es soll ja doch auch vorkommen, dass man mal ohne schlimmere Erkrankung niest oder hustet :D
Am Ende sollst du ja danach dennoch zum Arzt gehen und der kann dich ja schlecht krank schreiben, wenn du nicht krank bist!

Ich finde es aber auch lustig, dass sich sonst in den Durchgängen alle immer mit Erkältung / Grippe / anderen Leiden dort hin schleppen, um die Klausuren schreiben und vor sich hin husten / schniefen / ansteckend sind und es da keinen juckt, nun soll das aber ein riesen Problem sein...


Ist auch eine Chance. Ist der Sachverhalt scheiße, fängt man an zu husten!
Zitieren
AST
Unregistered
 
#37
06.03.2020, 12:51
(06.03.2020, 12:29)GastHE schrieb:  
(06.03.2020, 12:03)Gast schrieb:  
(06.03.2020, 11:15)MärzBerlin schrieb:  
(06.03.2020, 10:41)GasTT schrieb:  
(06.03.2020, 10:11)Gast schrieb:  Na dann zeig uns doch bitte, wie weit Du es geschafft hast, und nenne uns eine andere Rechtsgrundlage, die in Betracht kommt


Naja, es ging ja gerade darum, dass angezweifelt wird, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt ;-)

Aber ja, das ist ja das Problem an den vorsorglichen Quarantänemaßnahmen generell - Veranstaltungen werden abgesagt, das öffentliche Leben findet (zu Recht!) aber sowieso weiterhin statt.

Man könnte zwar anzweifeln, dass von der genannten Rechtsgrundlage kein Gebrauch gemacht wurde und das GJPA daher ohne Rechtsgrundlage agiert. Das ist aber reine Spekulation und - meiner Ansicht nach - auch falsch. Denn natürlich ist das IfSG die Rechtsgrundlage und die landesrechtlich zuständige Behörde wird die Anordnung getroffen haben, dass bei Verdachtsfällen Personen nach Hause in Quarantäne gesteckt werden dürfen. Das gilt für Hertha-Spiele und ÖPNV genauso wie halt für das Schreiben der Klausuren im 2. Examen. Welche Behörde dies dann letztlich umsetzt, hat nichts mit der Rechtsgrundlage zu tun. Gerade weil das in allen Bereichen so erfolgt, dass Personen im Verdachtsfall nach Hause geschickt werden, verstehe ich auch die Aufregung rund um die Aussage der Senatsverwaltung in Bezug auf das 2. Examen nicht. Dort wird man auch nicht nach Hause geschickt, nur weil man niest, sondern es muss noch der Umstand dazu kommen, dass man zuvor mit einem Infizierten Kontakt hatte oder aus einer der betroffenen Regionen zurückgekehrt ist.


Das lässt sich der Aussage allerdings nicht entnehmen:

„Darüber hinaus ist es erforderlich, diejenigen Personen von der Anfertigung der Klausuren auszuschließen, bei denen allein nach dem äußeren Eindruck die Möglichkeit einer Infektion besteht oder für die eine Infektion auf Grund ihrer persönlichen Konstitution eine besondere Gefährdung bedeuten würde.
Dies betrifft:

1. Prüflinge, die bereits oder auch erst im Laufe der Prüfungskampagne Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung (Husten/ Schnupfen/ erhöhte Temperatur) aufweisen, die einen Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus begründen können“

Das klingt schon eher wie einmal niesen und raus ^^ 


Die Frage ist ja auch, wer darf die Erkrankung vor Ort dann beurteilen? Steht da wer mit dem Fieberthermometer? Ich denke nicht, dass ein einmaliges Husten einen Rauswurf bedeutet - ganz so überreagieren werden die schon auch nicht. Und es soll ja doch auch vorkommen, dass man mal ohne schlimmere Erkrankung niest oder hustet :D
Am Ende sollst du ja danach dennoch zum Arzt gehen und der kann dich ja schlecht krank schreiben, wenn du nicht krank bist!

Ich finde es aber auch lustig, dass sich sonst in den Durchgängen alle immer mit Erkältung / Grippe / anderen Leiden dort hin schleppen, um die Klausuren schreiben und vor sich hin husten / schniefen / ansteckend sind und es da keinen juckt, nun soll das aber ein riesen Problem sein...


Lustig finde ich vor allem, dass man dafür nicht mal zum Amtsarzt muss. Wenn ich mir angucke was damals für ein Aufwand nötig war um mit einer Erkrankung mit der man offensichtlich nicht schreiben konnte "krank geschrieben" zu werden ist das schon lustig. Nach dem was da steht reicht ja "ich war in Heinsberg auf Karneval und hab seit dem iwie Husten und nen dicken Kopp"...
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Gast
Unregistered
 
#38
06.03.2020, 15:24
Noch ein paar Fullquotes bitte!
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GastHE
Unregistered
 
#39
10.03.2020, 16:27
Wie läuft es denn in Berlin so mit dem Schniefen?  :D
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Gast(Berl)
Unregistered
 
#40
10.03.2020, 20:20
Bislang keine ergreifenden Änderungen. Eine Flasche Desinfektionsmittel steht bereit.
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