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Auswirkungen Corona aufs Examen
GastT
Unregistered
 
#21
05.03.2020, 18:33
Das hier heißt es im Tagesspiegel zu Berlin - ob das nun wirklich hilft oder nur Raum für mehr Spekulation schafft, muss jeder selbst wissen. Ich tendiere zu Letzterem :D


Schniefnasen vom Juristischen Staatsexamen ausgeschlossen
Auch die Justizverwaltung zieht Konsequenzen aus der sich steigernden Zahl der Corona-Infizierten in Berlin und schließt Examenskandidatinnen und -kandidaten von der in der kommenden Woche anstehenden Prüfung für das Zweite Juristische Staatsexamen aus. „Wer schnieft, schreibt nicht“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung unserer Redakteurin Ronja Ringelstein. Wer Krankheitssymptome aufweise und in den vergangenen zwei Wochen in einem der vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete (China, Norditalien, Südkorea und Iran) war oder im gleichen Zeitraum belegten Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatte, wird von den schriftlichen Prüfungen ausgeschlossen. Wer hustet oder schnupft, wird gebeten wieder nach Hause zu gehen.
Für die Examenskandidatinnen kann das sogar von Vorteil sein – wer innerhalb der Examenskampagne eine Erkältung bekommt, muss das nicht wie sonst üblich vom Amtsarzt bestätigen lassen, sondern kann schlicht den Hausarzt aufsuchen und die Prüfungen dann in der nächsten Examenskampagne im Juni schreiben.
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Gast
Unregistered
 
#22
05.03.2020, 19:00
Gibts eine Rechtsgrundlage für den Ausschluss einzelner Prüfungsteilnehmer? 
Ich kann mich noch gut an mein erstes Examen erinnern, da sahen einige Teilnehmer - stressbedingt - mehr als "kränklich" aus.

Könnte meiner Meinung nach sogar Haftungsansprüche gegen das LJPA geben, wenn jemand seine Prüfung erst ein halbes Jahr später schreiben darf und dementsprechend erst später in den Beruf einsteigen kann.
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Registriert seit: Aug 2012
#23
05.03.2020, 19:04
(05.03.2020, 19:00)Gast schrieb:  Gibts eine Rechtsgrundlage für den Ausschluss einzelner Prüfungsteilnehmer? 

Vermutlich §§ 16 ff. IfSG

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/...E004702116
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Gast
Unregistered
 
#24
05.03.2020, 20:05
Das GPA dürfte kaum zuständige Behörde i.S.d. § 54 IfSG sein...
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Gast
Unregistered
 
#25
05.03.2020, 21:01
(05.03.2020, 20:05)Gast schrieb:  Das GPA dürfte kaum zuständige Behörde i.S.d. § 54 IfSG sein...

Na dann ordnet es die danach zuständige Behörde an und das GPA setzt die Maßnahme um. Das ändert aber nichts daran, dass solche Maßnahmen ihre Grundlage in dem IfSG haben.
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Ultra-JPA
Unregistered
 
#26
05.03.2020, 22:59
Die JPAs sind der Chuck Norris unter den Behörden. Die sind für alles zuständig.
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Gast
Unregistered
 
#27
05.03.2020, 23:07
Wer also niest, darf nicht mitschreiben. 
Find ich als Allergiker super. 

Absolut nicht zu rechtfertigende Maßnahme.
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Ultra-JPA
Unregistered
 
#28
05.03.2020, 23:23
Ach, stell‘ Dich nicht so an und sei vor allem nicht so egoistisch. Es geht doch um nichts. Machste halt ne andere Ausbildung...
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Gast
Unregistered
 
#29
06.03.2020, 00:27
(05.03.2020, 21:01)Gast schrieb:  
(05.03.2020, 20:05)Gast schrieb:  Das GPA dürfte kaum zuständige Behörde i.S.d. § 54 IfSG sein...

Na dann ordnet es die danach zuständige Behörde an und das GPA setzt die Maßnahme um. Das ändert aber nichts daran, dass solche Maßnahmen ihre Grundlage in dem IfSG haben.

Und das hat die zuständige Behörde dann nur für den Bereich des GPA angeordnet, während alle anderen Leute munter weiter zur Schule gehen, ÖPNV nutzen und am Wochenende zur Hertha gehen :rolleyes: Man fragt sich bei manchen hier wirklich wie sie es so weit geschafft haben....
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GastHE
Unregistered
 
#30
06.03.2020, 01:00
In Hessen sollen die Prüfungen (schriftlich und mündlich) ohne Einschränkungen stattfinden. Wer krank ist oder unter Hausarrest steht soll das Schreiben vom Gesundheitsamt einreichen und das reicht. Das JPA sieht das alles locker und auch keine Not für besondere Maßnahmen. 
Die Info kam vom JPA über die Landessprecher.
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