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Klausuren November 2015
Gast
Unregistered
 
#61
12.11.2015, 18:26
war evt hinsichtlich eines baupolizeilichen handeln in hinblick auf die trimm dich pfad situation eine verpfl klage statthaft?
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Gast
Unregistered
 
#62
12.11.2015, 18:34
(12.11.2015, 18:26)Gast schrieb:  war evt hinsichtlich eines baupolizeilichen handeln in hinblick auf die trimm dich pfad situation eine verpfl klage statthaft?

Im Kommentar habe ich gelesen, dass im Falle einer Ablehnung der Vornahme eines Realaktes eine Verplichtungsklage zumindest nach einer Ansicht (nicht hM, nicht Rspr) als statthaft erachtet wird. Habe ich zwar im Ergebnis abgelehnt, ist aber sicherlich vertretbar.
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Gast
Unregistered
 
#63
12.11.2015, 18:47
Ich glaub eine Verpflichtungsklag auf baupolizeiliche Beseitigungsverfügung ist nicht statthaft, weil die Beseitigungsverfügung ein VA gegen einen Hoheitsträger wäre. Das Gerät stand im Eigentum der Stadt. Ein VA gegen einen Hoheitsträger ist wegen Art. 20 III GG aber grds. nicht vorgesehen.
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Gast
Unregistered
 
#64
12.11.2015, 20:16
Hab das auch als allgemeine Leistungsklagen klassifiziert.

Nunmehr nach Durchsicht eines Skripts stellt sich mir doch die Frage, ob materiell man das nicht in einen FBA packen sollte.

Ich hab das materiell alles in den Gebietserhaltungsanspruch und §15 BauNVO gepackt bzw. §6 BauO NRW.
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Hessen
Unregistered
 
#65
12.11.2015, 21:28
Ich hab das Begehren ausgelegt und
die zulässigkeit als leistungs und verpflichtungsklage bejaht
und in der Begründetheit dann auch Beseitigungsverfügung geprüft, und anspruch aus ör FBA. und 43 NachbarRG oder was das war wegen der Bäume
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dunnonow
Unregistered
 
#66
12.11.2015, 22:44
Also ich habe irgendwie nullinger mitgedacht und fein öffentlich rechtlichen Unterlassungsanspruch rangezogen und in der Begründetheit....neben diesem mal geil Beseitigungsverfügung reingeknallt düdüm.

Und zu Hause ist es mir eingefallen: In der Duldungspflicht hätte inzident die Genehmigungspflichtigkeit geprüft werden. Die Fähigkeit dann als "zusätzlich..." diskutieren und dann nenn bisschen blabla zu § 6 BauO.
Aber so ganz koscher ist mir ehrlich gesagt diese BWaldG Nummer nicht. Hatte ich auch null Zeit zu aber da stand zB auch was zu Waldschatten drin, hab ich gerade gelesen und zu Bannwald, den es u.a. in der Nähe von naaaaaaa rüschtüsch Bad Soden Salmünster gibt und da muss dann bei so nem Blödsinn wie Trampelpfad die untere, mit massig Steuergeldern finanzierte Forstbehörde agieren. Ihres Zeichens wohl sitzend im Landratsamt des Main Kinzig Kreises... Hab das Rubrum aber zur Sicherheit auch mal so umgestellt, weil ich irgendwie im Kopf hatte, dass bei baulichen Anlagen, also eröffnetem Anwendungsbereich HBO die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist und die ist auch da MKK mäßig am Start. Sonst wäre diese MKK Info auch irgendwie untergegangen.

Und das mit dem Baumschatten Quatsch hat der BGH gerade auf em Tisch liegen gehabt und er hat es über BImschG gelöst. yay.
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Annika Müller
Unregistered
 
#67
12.11.2015, 23:01
Stand da nicht was, das Bimschg nicht zu prüfen war? Irgendwas war laut Bearbeitervermerk jedenfalls nicht zu prüfen. Vom Bimschg hab ich auch nix geschrieben.


genehmigungspflichtigkeit ist aber doch nicht drittschützend, oder?


ist der Wald ne bauliche Anlage?
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dunnonow
Unregistered
 
#68
12.11.2015, 23:22
Ei desch war doch der Witz, dass sie es ausgeschlossen haben.

Ne, aber diese TrimmDichSportgeräte (Hochseilgarten).
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Gast
Unregistered
 
#69
13.11.2015, 21:38
Heute sollte man eine Behörde als Antragsgegnerin im einstweiligen Rechtsschutz (sowohl 80 V als auch 123 VwGO) verteidigen, es ging um Müll (4 Seiten Satzungen abgedruckt, dazu viele Verweise zum Landesabfallgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz...).

Fand die Ö-Rechtklausuren insgesamt einfach nur zum Kotzen.
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Gast
Unregistered
 
#70
13.11.2015, 22:37
Die V-Klausuren waren eine Frechheit.

Wisst ihr, wann die Meldung der nicht bestandenen Prüfungen rausgehen?
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