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  5. Kein schriftlicher Arbeitsvertrag
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Kein schriftlicher Arbeitsvertrag
Gast
Unregistered
 
#1
26.02.2020, 22:58
Hallo, 
mich würde interessieren, ob es für den Arbeitnehmer oder für den Arbeitgeber vorteilhaft ist, keinen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben? In der Kanzlei ist vom Urlaub bis zum Gehalt alles mündlich besprochen.  
Jemand Ideen zwecks pro und contra? 
Beste Grüße
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Gast
Unregistered
 
#2
26.02.2020, 23:26
Sicher, dass du Jura studiert hast?  Huh
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Gast23
Unregistered
 
#3
27.02.2020, 08:24
Das ist für den AG vor allem dann sinnvoll, wenn er Sachen von dir verlangt, die man nicht in einen Vertrag schreiben könnte  :D

Aber mal ehrlich, Schriftform, ist schon dringend zu empfehlen. Denn wenn dein Chef mal meint dir 500 € weniger zu überweisen, wird es schwierig für dich das einzuklagen, Beweisfunktion ;;)
Könnte mir keinen Vorteil eines mündlichen Arbeitsvertrages für dich vorstellen...
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#4
27.02.2020, 08:56
Sieh es als ersten Test deines neuen Chefs. Wenn du nicht auf Schriftform pochst, dann denkst du schon nicht wie ein Anwalt und hast nichts auf der Pfanne. Wer läßt sich mit einem mündlichen ArbeitsV abspeisen?
Wenn du zu ihm hingehst und sagst, dass du das alles "normal" schrifltich willst und er sagt, dass er das nicht will, dann hast du auch gewonnen. Denn dann weißt du, das da irgendwas faul ist. Und dann: Lauf!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2020, 09:08 von T. Kaiser.)
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GastHE
Unregistered
 
#5
27.02.2020, 10:01
Ich halte es auch nur für sinnvoll, keinen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben, wenn man alles nicht ganz so streng sieht und "komisches Gemauschel" an der Tagesordnung ist. Das heißt flexible Zeiten, variierendes Gehalt, Urlaubstage etc. Oder wenn der eine den anderen über den Tisch ziehen will ;-)
An sich ist der Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer allein schon in Sachen Beweiskraft enorm wichtig. Solltest du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben (bisher klingt es ja eher nach einer theoretischen Frage), dann würde ich deinen Arbeitgeber mal auf § 2 NachwG hinweisen. Bei Verstoß dagegen könnten ihm sonst Schadensersatzpflichten bei entsprechenden Pflichtverletzungen erwachsen.
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Gast
Unregistered
 
#6
27.02.2020, 10:04
(26.02.2020, 23:26)Gast schrieb:  Sicher, dass du Jura studiert hast?  Huh

This.
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Gast
Unregistered
 
#7
27.02.2020, 10:25
Schau mal ins Nachweisgesetz  :D
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Olfros
Unregistered
 
#8
27.02.2020, 11:13
Falls der Vertrag dem Willen des Arbeitgebers nach befristet sein sollte, wäre ein (zunächst) mündlicher Arbeitsvertrag perfekt. Zack, entfristet.
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Gast
Unregistered
 
#9
27.02.2020, 22:20
Vielen Dank für die Denkanstöße. Also die Mitarbeiterin in der Buchhaltung kennt meinen Lohn, die übrigen Mitarbeiter auch die Urlaubstage, da bei uns alle dieselbe Anzahl haben. Ich weiß nur nicht, ob er in der Nachfrage ein Zeichen des Misstrauens sieht. Dann ist das Verhältnis schon mal hin. Ansonsten ist auch die 40- Stunden Woche bekannt, weil die Anderen mit mir kommen und gehen. Aber ich werde es noch mal einfordern.
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Crapule
Unregistered
 
#10
27.02.2020, 22:26
(26.02.2020, 22:58)Gast schrieb:  Hallo, 
mich würde interessieren, ob es für den Arbeitnehmer oder für den Arbeitgeber vorteilhaft ist, keinen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben? In der Kanzlei ist vom Urlaub bis zum Gehalt alles mündlich besprochen.  
Jemand Ideen zwecks pro und contra? 
Beste Grüße
Die Frage ist extrem peinlich.
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