• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. ALG I und Urlaub nach der Mündlichen
Antworten

 
ALG I und Urlaub nach der Mündlichen
fastfertig
Unregistered
 
#1
12.02.2020, 14:26
Hallo ihr,
ich habe bald meine Mündliche und fahre direkt am Wochenende danach erstmal für drei Wochen weg. Am Tag nach der mündlichen Prüfung melde ich mich natürlich arbeitslos. Jetzt frage ich mich ob ich da sagen sollte, dass ich dann erstmal weg bin und ob das zum Problem werden könnte oder ob das vielleicht gar nicht auffällt weil die Behörde eh so langsam mit allem ist. Absagen des Urlaubs ist natürlich keine Option zur Not ertrage ich eben die Sperre...
Ich habe im April noch eine OP und vorher werde ich eh nicht anfangen können zu arbeiten weil ich dann nochmal 3 Wochen ausfallen werde. Ab Mai fange ich wahrscheinlich (noch nichts unterschrieben) als WiMI in einer Kanzlei an, langfristig möchte ich aber in die Justiz, was allerdings hier in Berlin eine Weile dauert, so dass ein Übergangsjob leider notwendig ist.

Hat jemand schon mal so einen Fall? Ich denke mal viele fahren nach der mündlichen Prüfung erstmal in den Urlaub.

Was denkt ihr ist das schlauste Vorgehen?

VG
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
12.02.2020, 14:40
(12.02.2020, 14:26)fastfertig schrieb:  Hallo ihr,
ich habe bald meine Mündliche und fahre direkt am Wochenende danach erstmal für drei Wochen weg. Am Tag nach der mündlichen Prüfung melde ich mich natürlich arbeitslos. Jetzt frage ich mich ob ich da sagen sollte, dass ich dann erstmal weg bin und ob das zum Problem werden könnte oder ob das vielleicht gar nicht auffällt weil die Behörde eh so langsam mit allem ist. Absagen des Urlaubs ist natürlich keine Option zur Not ertrage ich eben die Sperre...
Ich habe im April noch eine OP und vorher werde ich eh nicht anfangen können zu arbeiten weil ich dann nochmal 3 Wochen ausfallen werde. Ab Mai fange ich wahrscheinlich (noch nichts unterschrieben) als WiMI in einer Kanzlei an, langfristig möchte ich aber in die Justiz, was allerdings hier in Berlin eine Weile dauert, so dass ein Übergangsjob leider notwendig ist.

Hat jemand schon mal so einen Fall? Ich denke mal viele fahren nach der mündlichen Prüfung erstmal in den Urlaub.

Was denkt ihr ist das schlauste Vorgehen?

VG


Ich werde zu deinem Problem, wenn du am runharzen bist und gleichzeitig erstmal in den Urlaub fährst.
Zitieren
fastfertig
Unregistered
 
#3
12.02.2020, 14:46
(12.02.2020, 14:40)Gast schrieb:  
(12.02.2020, 14:26)fastfertig schrieb:  Hallo ihr,
ich habe bald meine Mündliche und fahre direkt am Wochenende danach erstmal für drei Wochen weg. Am Tag nach der mündlichen Prüfung melde ich mich natürlich arbeitslos. Jetzt frage ich mich ob ich da sagen sollte, dass ich dann erstmal weg bin und ob das zum Problem werden könnte oder ob das vielleicht gar nicht auffällt weil die Behörde eh so langsam mit allem ist. Absagen des Urlaubs ist natürlich keine Option zur Not ertrage ich eben die Sperre...
Ich habe im April noch eine OP und vorher werde ich eh nicht anfangen können zu arbeiten weil ich dann nochmal 3 Wochen ausfallen werde. Ab Mai fange ich wahrscheinlich (noch nichts unterschrieben) als WiMI in einer Kanzlei an, langfristig möchte ich aber in die Justiz, was allerdings hier in Berlin eine Weile dauert, so dass ein Übergangsjob leider notwendig ist.

Hat jemand schon mal so einen Fall? Ich denke mal viele fahren nach der mündlichen Prüfung erstmal in den Urlaub.

Was denkt ihr ist das schlauste Vorgehen?

VG


Ich werde zu deinem Problem, wenn du am runharzen bist und gleichzeitig erstmal in den Urlaub fährst.

Küsschen für diese nice Antwort!  

harzen ist übrigens nicht ganz korrekt, handelt sich ja nicht Hartz 4 sondern um ALG 1.
Zitieren
Einigung
Unregistered
 
#4
12.02.2020, 14:48
Such Dir woanders Hilfe für eine Luxusprobleme
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#5
12.02.2020, 15:44
Ich weiß gar nicht, warum man hier direkt so biestig werden muss!
Es ist ja wohl nicht unüblich, dass man sich nach dem 2. Examen arbeitssuchend meldet und dennoch nach der Mündlichen erst einmal in den Urlaub fahren möchte. Das macht doch nun wirklich ein Großteil so!

Zur Sache selbst kann ich leider nichts beitragen. Deine Meldung musst du ja schon vor der Mündlichen einreichen und nur das konkrete Datum der mündlichen Prüfung nachreichen. Vielleicht gibt es hier ja schon einen Termin für ein Erstgespräch. Wie flott das sonst geht, weiß ich nicht. Hängt denke ich auch vom Amt und Bearbeiter ab. Grundsätzlich müsstest du dir deinen Urlaub aber eigentlich genehmigen lassen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
12.02.2020, 16:01
(12.02.2020, 15:44)GastHE schrieb:  Ich weiß gar nicht, warum man hier direkt so biestig werden muss!
Es ist ja wohl nicht unüblich, dass man sich nach dem 2. Examen arbeitssuchend meldet und dennoch nach der Mündlichen erst einmal in den Urlaub fahren möchte. Das macht doch nun wirklich ein Großteil so!

Zur Sache selbst kann ich leider nichts beitragen. Deine Meldung musst du ja schon vor der Mündlichen einreichen und nur das konkrete Datum der mündlichen Prüfung nachreichen. Vielleicht gibt es hier ja schon einen Termin für ein Erstgespräch. Wie flott das sonst geht, weiß ich nicht. Hängt denke ich auch vom Amt und Bearbeiter ab. Grundsätzlich müsstest du dir deinen Urlaub aber eigentlich genehmigen lassen.

Hallo,
erstmal für deine NETTE Antwort! 
Also ich hab es auch so gemacht wie du es beschrieben hast. Ich hab auch einen Termin bekommen. Der ist allerdings nur für die Arbeitslosenmeldung. Bin mir nicht sicher ob da auch wirklich ein Gespräch stattfindet. Naja mal gucken.
Zitieren
BlnGast
Unregistered
 
#7
13.02.2020, 21:52
Hey,
also bei mir war die mündliche Ende November. Am Tag danach war ich mich melden und wurde dann zum Akademiker-Zentrum in Mitte geschickt. Das wurde aber direkt acht Tage später aufgelöst  :D  Jetzt ist das Wohnort-Amt zuständig.

Ich habe bis auf den Termin Anfang Dezember genau 0,0 von der Arge gehört. Bislang wurde nicht einmal nachgefragt, nix.
Aber als ich den Antrag auf Übernahme der Reisekosten gestellt habe, wurde ich einen Tag später angerufen, schnell gebrieft und zack, hatte ich den Antrag zwei Tage später per Post.

Alles in allem finde ich das super.
Zitieren
BwieBerlin
Unregistered
 
#8
14.02.2020, 09:07
Ich bin nach der mündlichen auch drei Wochen in den Urlaub gefahren. Die Genehmigung war kein Problem. Mein Sachbearbeiter meinte, dass er mich sowieso nicht so schnell vermitteln kann. Der erste Termin kam dann auch erst im Dezember (mündliche war im August). Wenn du sowieso auch noch operiert wirst und schon selber eine Stelle in Aussicht hast, dann ist das bestimmt unproblematisch.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
14.02.2020, 10:56
Bei mir war es nur "recht" wichtig, dass der Urlaub vor der Arbeitssuchendmeldung gebucht war. Als ich mich persönlich arbeitslos gemeldet habe, hatte ich gleich meinen Arbeitsvertrag, der gute 2 Monate später begann gleich eingereicht und mich direkt wieder zu diesem Zeitpunkt abgemeldet. Von meinem Sachbearbeiter habe ich nie etwas gehört, geschweige denn ihn gesehen.
Zitieren
fastfertig
Unregistered
 
#10
14.02.2020, 12:46
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Das Forum hier ist also noch nicht ganz verloren.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus