29.01.2020, 13:49
Mit Doppelprädikat (0,4 in der mündlichen schaffst du bestimmt) dürfte es bei dir jedenfalls nicht n noten scheitern! Viel Erfolg!
29.01.2020, 14:04
(29.01.2020, 13:49)Richter... schrieb: Mit Doppelprädikat (0,4 in der mündlichen schaffst du bestimmt) dürfte es bei dir jedenfalls nicht n noten scheitern! Viel Erfolg!
7,0 im ersten und 8,0 im zweiten reichen vollkommen: https://www.juristenkoffer.de/richter/berlin/
29.01.2020, 14:13
29.01.2020, 15:15
(29.01.2020, 13:21)auchInteresse schrieb: Mir ging es hier explizit um Berlin. Die ausgeschriebenen Notenanforderungen (7 im 1.Examen und 8 im 2. Examen) sind mir bekannt. Die Frage war darauf gerichtet mit welchen realen Noten dann auch eingestellt wird.
Habe 10,9 im ersten und 8,6 bis jetzt ohne mündliche im zweiten und frage mich was man in der mündlichen noch drauflegen sollte wenn es geht.
Das sind doch jetzt schon tolle Noten und ich wünsche Dir -was auch wahrscheinlich sein dürfte- das VB nach der Mündlichen. Und dann hoffentlich alsbald eine erfolgreiche Bewerbung!
29.01.2020, 15:27
(29.01.2020, 14:04)Gast schrieb:(29.01.2020, 13:49)Richter... schrieb: Mit Doppelprädikat (0,4 in der mündlichen schaffst du bestimmt) dürfte es bei dir jedenfalls nicht n noten scheitern! Viel Erfolg!
7,0 im ersten und 8,0 im zweiten reichen vollkommen: https://www.juristenkoffer.de/richter/berlin/
Die o.g. Notengrenzen sind die formalen Mindestnoten, d.h. dass Bewerbungen von Kandidaten unterhalb dieser Notengrenzen quasi "ungesichert" zurückgewiesen werden.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Großteil der neu eingestellten Assessoren (jedenfalls in der Richterschafft) tatsächlich "nur" 7,x und 8,x in den Examen erzielt hat. Vielmehr werden die besten Kandidaten aus dem Bewerberfeld ausgewählt und zur Ermittlung der besten gelten die Noten als wesentliches Kriterium.
Aber - und das sollte Mut machen, sich zu bewerben - ich kenne auch zwei Assessoren mit 8,5 und 8,2 im zweiten Examen.
29.01.2020, 17:36
(29.01.2020, 15:27)Auch Bln schrieb:(29.01.2020, 14:04)Gast schrieb:(29.01.2020, 13:49)Richter... schrieb: Mit Doppelprädikat (0,4 in der mündlichen schaffst du bestimmt) dürfte es bei dir jedenfalls nicht n noten scheitern! Viel Erfolg!
7,0 im ersten und 8,0 im zweiten reichen vollkommen: https://www.juristenkoffer.de/richter/berlin/
Die o.g. Notengrenzen sind die formalen Mindestnoten, d.h. dass Bewerbungen von Kandidaten unterhalb dieser Notengrenzen quasi "ungesichert" zurückgewiesen werden.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Großteil der neu eingestellten Assessoren (jedenfalls in der Richterschafft) tatsächlich "nur" 7,x und 8,x in den Examen erzielt hat. Vielmehr werden die besten Kandidaten aus dem Bewerberfeld ausgewählt und zur Ermittlung der besten gelten die Noten als wesentliches Kriterium.
Aber - und das sollte Mut machen, sich zu bewerben - ich kenne auch zwei Assessoren mit 8,5 und 8,2 im zweiten Examen.
Was heißt hier "nur"? Du hältst dich wohl für was besonderes
29.01.2020, 19:13
(29.01.2020, 17:36)Gast schrieb:(29.01.2020, 15:27)Auch Bln schrieb:(29.01.2020, 14:04)Gast schrieb:(29.01.2020, 13:49)Richter... schrieb: Mit Doppelprädikat (0,4 in der mündlichen schaffst du bestimmt) dürfte es bei dir jedenfalls nicht n noten scheitern! Viel Erfolg!
7,0 im ersten und 8,0 im zweiten reichen vollkommen: https://www.juristenkoffer.de/richter/berlin/
Die o.g. Notengrenzen sind die formalen Mindestnoten, d.h. dass Bewerbungen von Kandidaten unterhalb dieser Notengrenzen quasi "ungesichert" zurückgewiesen werden.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Großteil der neu eingestellten Assessoren (jedenfalls in der Richterschafft) tatsächlich "nur" 7,x und 8,x in den Examen erzielt hat. Vielmehr werden die besten Kandidaten aus dem Bewerberfeld ausgewählt und zur Ermittlung der besten gelten die Noten als wesentliches Kriterium.
Aber - und das sollte Mut machen, sich zu bewerben - ich kenne auch zwei Assessoren mit 8,5 und 8,2 im zweiten Examen.
Was heißt hier "nur"? Du hältst dich wohl für was besonderes
Für Dich waren die Anführungszeichen wohl nicht deutlich genug...
29.01.2020, 19:27
(29.01.2020, 19:13)Auch Bln schrieb:(29.01.2020, 17:36)Gast schrieb:(29.01.2020, 15:27)Auch Bln schrieb:(29.01.2020, 14:04)Gast schrieb:(29.01.2020, 13:49)Richter... schrieb: Mit Doppelprädikat (0,4 in der mündlichen schaffst du bestimmt) dürfte es bei dir jedenfalls nicht n noten scheitern! Viel Erfolg!
7,0 im ersten und 8,0 im zweiten reichen vollkommen: https://www.juristenkoffer.de/richter/berlin/
Die o.g. Notengrenzen sind die formalen Mindestnoten, d.h. dass Bewerbungen von Kandidaten unterhalb dieser Notengrenzen quasi "ungesichert" zurückgewiesen werden.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Großteil der neu eingestellten Assessoren (jedenfalls in der Richterschafft) tatsächlich "nur" 7,x und 8,x in den Examen erzielt hat. Vielmehr werden die besten Kandidaten aus dem Bewerberfeld ausgewählt und zur Ermittlung der besten gelten die Noten als wesentliches Kriterium.
Aber - und das sollte Mut machen, sich zu bewerben - ich kenne auch zwei Assessoren mit 8,5 und 8,2 im zweiten Examen.
Was heißt hier "nur"? Du hältst dich wohl für was besonderes
Für Dich waren die Anführungszeichen wohl nicht deutlich genug...
Ich verweise dich auf den benachbarten Thread zum Thema Gedankenexperiment 2030. Auch Berlin werden die Noten sogar noch unter die besagten 7 fallen.
30.01.2020, 16:05
(29.01.2020, 19:27)Gast schrieb:(29.01.2020, 19:13)Auch Bln schrieb:(29.01.2020, 17:36)Gast schrieb:(29.01.2020, 15:27)Auch Bln schrieb:(29.01.2020, 14:04)Gast schrieb: 7,0 im ersten und 8,0 im zweiten reichen vollkommen: https://www.juristenkoffer.de/richter/berlin/
Die o.g. Notengrenzen sind die formalen Mindestnoten, d.h. dass Bewerbungen von Kandidaten unterhalb dieser Notengrenzen quasi "ungesichert" zurückgewiesen werden.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Großteil der neu eingestellten Assessoren (jedenfalls in der Richterschafft) tatsächlich "nur" 7,x und 8,x in den Examen erzielt hat. Vielmehr werden die besten Kandidaten aus dem Bewerberfeld ausgewählt und zur Ermittlung der besten gelten die Noten als wesentliches Kriterium.
Aber - und das sollte Mut machen, sich zu bewerben - ich kenne auch zwei Assessoren mit 8,5 und 8,2 im zweiten Examen.
Was heißt hier "nur"? Du hältst dich wohl für was besonderes
Für Dich waren die Anführungszeichen wohl nicht deutlich genug...
Ich verweise dich auf den benachbarten Thread zum Thema Gedankenexperiment 2030. Auch Berlin werden die Noten sogar noch unter die besagten 7 fallen.
Das glaube ich nicht. Gerade die Stadtstaaten haben genug Bewerber.
30.01.2020, 16:28
(30.01.2020, 16:05)RiSH schrieb:(29.01.2020, 19:27)Gast schrieb:(29.01.2020, 19:13)Auch Bln schrieb:(29.01.2020, 17:36)Gast schrieb:(29.01.2020, 15:27)Auch Bln schrieb: Die o.g. Notengrenzen sind die formalen Mindestnoten, d.h. dass Bewerbungen von Kandidaten unterhalb dieser Notengrenzen quasi "ungesichert" zurückgewiesen werden.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Großteil der neu eingestellten Assessoren (jedenfalls in der Richterschafft) tatsächlich "nur" 7,x und 8,x in den Examen erzielt hat. Vielmehr werden die besten Kandidaten aus dem Bewerberfeld ausgewählt und zur Ermittlung der besten gelten die Noten als wesentliches Kriterium.
Aber - und das sollte Mut machen, sich zu bewerben - ich kenne auch zwei Assessoren mit 8,5 und 8,2 im zweiten Examen.
Was heißt hier "nur"? Du hältst dich wohl für was besonderes
Für Dich waren die Anführungszeichen wohl nicht deutlich genug...
Ich verweise dich auf den benachbarten Thread zum Thema Gedankenexperiment 2030. Auch Berlin werden die Noten sogar noch unter die besagten 7 fallen.
Das glaube ich nicht. Gerade die Stadtstaaten haben genug Bewerber.
Genug, "haben". In Zukunft aber nicht mehr haben werden