• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Oktober 2015
« 1 ... 12 13 14 15 16 ... 29 »
 
Antworten

 
Klausuren Oktober 2015
Gast
Unregistered
 
#131
13.10.2015, 17:36
Ja ich würde auch sagen 224 definitiv (+)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#132
13.10.2015, 17:38
Habt ihr an eine andere Abteilung oder an "das zuständige Gericht" (Strafrichter) zurückverwiesen?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#133
13.10.2015, 17:41
Sowohl als auch ;-)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#134
13.10.2015, 17:45
Was heißt das?:dodgy:
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#135
13.10.2015, 18:02
...an eine andere Abteilung des AG-Strafrichter zu verweisen...

Oder so ähnlich... hatte keine Zeit mehr groß nachzudenken und wollte das irgendwie unterbringen ;-)
Zitieren
NRW
Unregistered
 
#136
13.10.2015, 18:05
Nee der hat Recht mit kein gefährliches Werkzeug - in der JuS 2013 S. 447 gibts ne Revisionsklausur "Die Polizeiflucht" wo genau das drin vorkommt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#137
13.10.2015, 18:08
Es ist doch so, dass der Richter am AG beides macht, Strafrichter und manchmal Schöffensachen. Wenn man nur an den Strafrichter verweisen würde, könnte der alte Richter also erneut damit befasst sein. Also muss es auch zu einer anderen Abteilung. Frage mich nur, wie man das vernünftig formulieren würde in einem Antrag. Vorschläge?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#138
13.10.2015, 18:17
Sehe ich nicht so mit der JuS Klausur. Da scheitert das ganze am Verletzungsvorsatz der KV wg des Nachlaufens durch den PB.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#139
13.10.2015, 18:24
SH:
der Strafantrag bzgl 248b war verfristet, Vefahrenshindernis
Befangenheit war (+) da vorweggenommene Beweiswürdigung unter Verstoß des Unmittelbarkeitsprinzips
Die Durchbrechungen durch die Urkunden waren okay , Arzt da keine schwere KV
Abschlussplädoyer StA fehlt in Prot. ergibt sich aber aus dem Hinweis das der StA zu seinen Anträgen Stellung nehmen konnte -> Protokollfehler aber nicht revisibel

248b durfte nicht geprüft werden.
316 (-) , BAK Rückrechnung keine 1,1 ‰mehr zum Tatzeitpunkt , daher offensichtlich falsche Beweisverwertung und ausnahmsweise zu prüfen
Auch lag keine Tateinheit mit dem 263,22,23 vor. An der Tanke noch 242 geprüft ,249 BGB(-) wegen kein Benzin im Tank, Eigentum / Gewahrsam abgegrenzt. Kein 242 da keine Wegnahme wegen richtiger Bedienung der Säule, Unterschlagung durch Tanken (-) wegen Manifestationstheorie, Auch durch Wegfahren nicht da erneute Manifestation da nach der Tb-Lösung des BGH nach der Manifestation der Zueignungsabsicht durch 263,22,23 eine erneute nicht möglich ist ,
315c in der Variante Alkohol nicht gegeben beim Überholen, konkrete Gefährdung zwar bejaht aber kein gefahrspezifischer Zusammenhang zum Alk da auch ein nüchterner auf der Flucht riskant überholen würde. Deswegen aber 315c in Form der Todsünde des nicht auf der rechten Spur Bleibens bei unübersichtlichen Stellen gegeben.
Zweiter 315 c nicht gegeben da kein neuer Tatentschluss und keine Todsünde gegeben , Gef KV (-) , da es ihm gerade nicht darum ging den Wagen zu treffen (er wollte Ausweichen) , deshalb 229 fahrlässige KV (+), Widerstand (-), da Polizeiflucht

Antrag: Aufheben, im Hinblick auf 248b einstellen und zur neuen Entscheidung an andere Abt des AG zurückverw
Zitieren
Gast RLP
Unregistered
 
#140
13.10.2015, 18:30
Da muss man doch jetzt nicht ewig hin und her diskutieren. Es war sicher sehr problematisch, ob hier die Verletzung unmittelbar durch das gefährliche Werkzeug herbeigeführt wurde oder nur mittelbar durch die Kraftentfaltung auf das andere Auto und dieses vielmehr durch mittelbare Weiterleitung der Krafteinwendung die Verletzungen zu den Verletzungen geführt hat. Ich bin ja für letzteres, da ich es in der Klausur so vertreten habe ;P Man hat hier halt nicht den Normalfall Mensch-Werkzeug, sondern den Fall Werkzeug-Sache-Mensch. Würde ja mal sagen: Hauptsache problematisiert und am Ende alles vertretbar...
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 12 13 14 15 16 ... 29 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus