30.12.2019, 13:54
Wann kommt die Todesliste?gibt es da einen exakten Termin? ☹️?
30.12.2019, 22:20
Mitte Februar glaub ich.
Dachte Klausur 1 wäre gut gelaufen. Und was lese ich nun....444 war gar nicht anwendbar :s Bin aber auch da rausgeflogen.
Dachte Klausur 1 wäre gut gelaufen. Und was lese ich nun....444 war gar nicht anwendbar :s Bin aber auch da rausgeflogen.
30.12.2019, 23:35
(30.12.2019, 22:20)Gast schrieb: Mitte Februar glaub ich.
Dachte Klausur 1 wäre gut gelaufen. Und was lese ich nun....444 war gar nicht anwendbar :s Bin aber auch da rausgeflogen.
Vielleicht muss ich es so schildern. Hab gar kein Verbrauchsgüterkauf angenommen, was aber wohl falsch ist. Und hab dadurch alles eben über 444 und die arglistige Täuschung gelöst, was ich eben damit argumentiert habe, dass er sie trotz roter Nummernschilder nicht fahren ließ und auch sonst alles verweigerte, wodurch sie den Mangel hätte erkennen können. MIt den roten Nummernschildern wurde eben im Bearbeitervermerk noch extra auf diesen Umstand hingewiesen . Ich hab jetzt schon Angst, dass meine Lösung komplett falsch ist und da der absolute Schwerpunkt lag.
Den Bock Verbauchsgüterkauf anzunehmen und dann 444 zu prüfen hab ich jetzt nicht gemacht, weil ich ihn erst gar nicht angenommen habe. Hoffe das ist vertretbar.
Zwar wäre die Klägerin bei dem Verbrauchsgüterkauf nicht beweisbelastet gewesen, aber sie hat derart viel vorgetragen, dass sie selbst,wenn man den Verbrauchsgüterkauf nicht annimmt, genug Beweise erbracht hatte, dass eben arglist vorlag.
02.01.2020, 12:44
(08.10.2019, 16:00)Gast RLP schrieb: In RLP:
RA-Klausur, 2 Teile
1. Teil: Mandantin verlangt Ersatz von Bruttomiete für 6 Monate, Nettomiete für 3 Monate und Umbaukosten, nachdem du zu Verklagende nach mehreren E-Mails über den Abschluss eines Mietvertrages zu gewerblichen Zwecken und der Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls das Mietobjekt doch nicht bezogen hat
2. Teil: Die Mandantin fragt, ob sie gegen ihren Nachbarn einen Anspruch auf Duldung von Sanierungsarbeiten bzgl. Ent-/Versorgungsleitungen hat, die unter dem Grundstück des Nachbarn verlaufen
Meine Lösung:
1. Teil:
- Anspruch aus Mietvertrag (-), da wegen Dissens kein Vertragsschluss
- Anspruch aus c.i.c. wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen bis auf Bruttomiete Dezember 2018 (+)
2. Teil
Anspruch aus § 242 BGB iVm Grds. des nachbar. Gemeinschaftsverhältnisses (+)
Nice das hab ich quasi genauso!
Vertragsschluss scheiterte schließlich in der letzten Mail an 154 BGB. Hab bei cic noch problematisiert, ob das Schrifterfordernis beim Mietvertrag dem cic Anspruch entgegensteht (grundsätzlich wird bei Schriftform Abbruch der Verhandlungen sehr restriktiv gesehen Arg: mittelbarer Zwang durch SE) und das verneint, da 550 BGB anders als sonstige Schriftformerfordernisse nicht zur Nichtigkeit führt (kp ob das so von der Argumentation stimmt). Dezember Rate fiel wegen fehlender Kausalität als einziger Posten raus.
Bei Teil 2 noch zusätzlich 917,918 analog bejaht.
07.01.2020, 13:12
In Niedersachsen kommen die Ergebnisse am 1.2. und die mündlichen Prüfungen starten ab dem 28.2.
07.01.2020, 13:36
07.01.2020, 17:30
07.01.2020, 19:18
07.01.2020, 23:37
Hat jemand in dem cic-Mietrechtsfall erkennt, dass Verjährung eingetreten war?
08.01.2020, 00:37