20.12.2019, 11:59
Hallo zusammen,
ich habe am 16.12.19 meine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nun möchte ich gerne ab Januar in die private Krankenversicherung wechseln. Meine Frage wäre nun: Bin ich für den Monat Dezember noch vollständig gesetzlich krankenversichert und muss den Wechsel dann erst ab 01.01.20 vollziehen? Oder muss ich mich bereits neu versichern ab Ende des Dienstverhältnisses- ab Ende der mündlichen Prüfung? Leider habe ich bislang dazu nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus! :)
ich habe am 16.12.19 meine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nun möchte ich gerne ab Januar in die private Krankenversicherung wechseln. Meine Frage wäre nun: Bin ich für den Monat Dezember noch vollständig gesetzlich krankenversichert und muss den Wechsel dann erst ab 01.01.20 vollziehen? Oder muss ich mich bereits neu versichern ab Ende des Dienstverhältnisses- ab Ende der mündlichen Prüfung? Leider habe ich bislang dazu nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus! :)
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
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20.12.2019, 14:32
Die gleiche Frage hatte ich mir Mitte September auch gestellt. Wurde dann von Seiten der Krankenkasse von selbst beantwortet, indem sie mir mitgeteilt hat, dass ja mein Dienstverhältnis zum Stichtag der mündlichen Prüfung beendet wurde und ich angeben soll, wo ich nun arbeite oder ob ich Arbeitslosengeld beziehe.
Sprich, es zählt der Tag der mündlichen.
Das ist jedenfalls für NRW so
Sprich, es zählt der Tag der mündlichen.
Das ist jedenfalls für NRW so
20.12.2019, 15:52
Vielen Dank für die Antwort! :)