• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Krankenversicherung
Antworten

 
Krankenversicherung
Gast1234
Unregistered
 
#1
20.12.2019, 11:59
Hallo zusammen,


 ich habe am 16.12.19 meine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nun möchte ich gerne ab Januar in die private Krankenversicherung wechseln. Meine Frage wäre nun: Bin ich für den Monat Dezember noch vollständig gesetzlich krankenversichert und muss den Wechsel dann erst ab 01.01.20 vollziehen? Oder muss ich mich bereits neu versichern ab Ende des Dienstverhältnisses- ab Ende der mündlichen Prüfung?  Leider habe ich bislang dazu nichts gefunden. 

Vielen Dank im Voraus! :)
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/

Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
 
GastK27
Unregistered
 
#2
20.12.2019, 14:32
Die gleiche Frage hatte ich mir Mitte September auch gestellt. Wurde dann von Seiten der Krankenkasse von selbst beantwortet, indem sie mir mitgeteilt hat, dass ja mein Dienstverhältnis zum Stichtag der mündlichen Prüfung beendet wurde und ich angeben soll, wo ich nun arbeite oder ob ich Arbeitslosengeld beziehe. 
Sprich, es zählt der Tag der mündlichen. 

Das ist jedenfalls für NRW so
Zitieren
Gast1234
Unregistered
 
#3
20.12.2019, 15:52
Vielen Dank für die Antwort! :)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus