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  5. Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen
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Antworten

 
Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen
Gästle
Unregistered
 
#21
15.12.2019, 19:55
(15.12.2019, 11:58)RichterpopichterNRW schrieb:  Ich hatte ungefähr drei Jahre vor meiner Ernennung mit Panikattacken und depressiver Verstimmung zu kämpfen und habe eine ambulante Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) gemacht, die ich ca. anderthalb Jahre vor der amtsärztlichen Untersuchung abgeschlossen hatte. Vor der Untersuchung habe ich mir von meinem behandelnden Psychiater und von meiner Psychtotherapeutin jeweils schriftliche Bescheinigungen geben lassen, aus denen die Diagnose, die Behandlung und deren erfolgreicher Abschluss hervorging, ohne Details. Die Bescheinigungen habe ich der Amtsärztin vorgelegt. Sie hat dann noch ein bisschen was dazu gefragt, u.a., was die Erkrankung ausgelöst hat und wie mir die Therapie geholfen hat. Ich musste niemanden von der Schweigepflicht entbinden und habe ein positives Gutachten bekommen. (Die Ärztin sagte mir, sie müsse noch darüber nachdenken, ob sie noch weitere Unterlagen benötigt, aber dass sie keine Schweigepflichtentbindung haben wollte, habe ich dann schon mal als gutes Zeichen gewertet.)

Generell ist es so, dass seit BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, Az. 2 C 12.11 gilt: "Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist."

Eine psychische Vorerkrankung rechtfertigt eine solche Prognose (die sich ja über einen Zeitraum von regelmäßig mehr als 30 Jahren erstreckt) nicht grundsätzlich. Bei chronischen und/oder schweren psychiatrischen Krankheiten, etwa einer manifesten bipolaren Störung oder einer Schizophrenie, mag das anders aussehen, aber nur weil jemand mal eine depressive Episode gehabt hat, ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass er vor der Pensionierung dienstunfähig wird. Erst recht gilt das, wenn die Erkrankung schon länger her und man seitdem beschwerdefrei ist. Deswegen würde ich mir z.B. bei Ritznarben aus der Jugendzeit, wie im zweiten Beitrag in diesem Thread, keine Sorgen machen.

M.E. sollte man - wie ich es getan habe - vor der Untersuchung mit seinen Behandlern sprechen und sich den erfolgreichen Behandlungsabschluss attestieren lassen. Die wissen in der Regel auch, wie man das möglichst "amtsarztfreundlich" formuliert. Bei der Untersuchung selbst gilt: Das ist keine Beichte. Was man dort erzählt, muss zur medizinischen Vorgeschichte passen, wie sie bei den Ärzten/Therapeuten dokumentiert ist, aber man sollte das Thema nicht ohne Not zu groß machen. Man muss mit Nachfragen zur Erkrankung rechnen und sollte sich daher im Vorfeld vernünftige Antworten überlegen.

Danke für deine Offenheit.
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Gast
Unregistered
 
#22
16.12.2019, 22:15
In einem anonymen Forum?
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Gast
Unregistered
 
#23
17.12.2019, 08:42
(16.12.2019, 22:15)Gast schrieb:  In einem anonymen Forum?

Auch in anonymen Foren antwortet auf soetwas sonst leider niemand!!!
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Gästin
Unregistered
 
#24
17.12.2019, 09:00
(16.12.2019, 22:15)Gast schrieb:  In einem anonymen Forum?

Es bleibt immer noch Offenheit, ob ich nun weiß, dass es Elke, Rüdiger oder Deniz geschrieben hat. 
Es bleibt Zeit, die jemand investiert, um all den anderen anonymen Menschen einen Rat zu geben und weiterzuhelfen.
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Gast
Unregistered
 
#25
17.12.2019, 11:53
(15.12.2019, 02:44)GAsst schrieb:  
(14.12.2019, 23:29)Gast schrieb:  
(14.12.2019, 18:29)Gast schrieb:  
(14.12.2019, 13:33)Gast schrieb:  ich hab auch Depressionen (ohne Selbstverletzungen) in meiner Biografie...

Mich würden daher auch Antworten auf die ursprüngliche Frage sehr interessieren.
Lügen werde ich nicht, aber ich möchte schon, dass es mir jetzt nicht alles kaputt macht.

Meine Depression habe ich erst seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt :D

Nicht lustig...


Schon ein bisschen, halt sehr dunkel.


Mich interessiert diese Frage auch. Und wenn man epidemiologischen Studien vertrauen darf, wird es künftig auch noch mehr Leute interessieren. Das führt zusammen mit dem demografischen Wandel dazu, dass sich die Einstellungsbehörden wohl ein bisschen offener zeigen müssen. 

Ansonsten ist das natürlich eine Einzelfallentscheidung. Zwei Beispiele, jeweils nach neuer BVerwG-Rspr.:

- das VG Düsseldorf hat eine Klage abgewiesen, mit der sich eine angestellte Lehrerin gegen die Ablehnung der Verbeamtung gewandt hat. Die Lehrerin war während ihres Studiums und Refs mehrere Male, teilweise über einige Monate hinweg, in stationärer Behandlung depressiver Episoden

- das VG Köln hat einer Klage stattgegeben, mit der ein Feuerwehrsanwärter (oder so Ähnlich) gegen seine Umwandlung Beamter auf Probe-> Lebenszeit vorgegangen war. Das VG hat herausgestellt, dass die Amtsärztin sagte, es gebe keine Erkenntnisse, ob man bei 2 Episoden "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" vorzeitig dienstunfähig wird. Zudem wurde konstatiert, dass 2 Episoden+3 Monate Fehlzeit noch nicht darauf schließen lassen, dass man längere Fehlzeiten eintreten werden. Hier lässt sich also die neue Rspr. rauslesen, dass Zweifel an der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zulasten der Einstellungsbehörde gehen



Ich glaube, dass Lehrerin-Urteil ist aber noch zum alten Recht, weil von 2010 oder?
Ich persönlich würde mich zwar sehr freuen, sehe jedoch keine echte Beweislastumkehr in der Änderung, wenn der Maßstab auch zugunsten der Bewerber herabgesetzt wurde; zudem befürchte ich, dass die Amtsärzte davon nicht wirklich Ahnung haben und sich der sehr (!) eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit bewusst sind und es nur davon abhängt, ob die einem im Einzelfall gut gesonnen sind oder nicht.
Rechtsstaatlich bedenklich! Zumal nahezu jeder mal eine psychische Erkrankung gehabt haben dürfte, wenn auch nicht jeder in entsprechender Behandlung war!
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GastNRW19
Unregistered
 
#26
17.12.2019, 18:01
(17.12.2019, 11:53)Gas schrieb:  Rechtsstaatlich bedenklich! Zumal nahezu jeder mal eine psychische Erkrankung gehabt haben dürfte, wenn auch nicht jeder in entsprechender Behandlung war!

Das halte ich für eine sehr gewagte These. Nicht jedes bisschen "schlechte Laune" ist direkt eine psychische Erkrankung. Die weit überwiegende Mehrheit dürfte noch nie psychisch krank gewesen sein.
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GAsst
Unregistered
 
#27
17.12.2019, 18:28
(17.12.2019, 11:53)Gast schrieb:  
(15.12.2019, 02:44)GAsst schrieb:  
(14.12.2019, 23:29)Gast schrieb:  
(14.12.2019, 18:29)Gast schrieb:  
(14.12.2019, 13:33)Gast schrieb:  ich hab auch Depressionen (ohne Selbstverletzungen) in meiner Biografie...

Mich würden daher auch Antworten auf die ursprüngliche Frage sehr interessieren.
Lügen werde ich nicht, aber ich möchte schon, dass es mir jetzt nicht alles kaputt macht.

Meine Depression habe ich erst seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt :D

Nicht lustig...


Schon ein bisschen, halt sehr dunkel.


Mich interessiert diese Frage auch. Und wenn man epidemiologischen Studien vertrauen darf, wird es künftig auch noch mehr Leute interessieren. Das führt zusammen mit dem demografischen Wandel dazu, dass sich die Einstellungsbehörden wohl ein bisschen offener zeigen müssen. 

Ansonsten ist das natürlich eine Einzelfallentscheidung. Zwei Beispiele, jeweils nach neuer BVerwG-Rspr.:

- das VG Düsseldorf hat eine Klage abgewiesen, mit der sich eine angestellte Lehrerin gegen die Ablehnung der Verbeamtung gewandt hat. Die Lehrerin war während ihres Studiums und Refs mehrere Male, teilweise über einige Monate hinweg, in stationärer Behandlung depressiver Episoden

- das VG Köln hat einer Klage stattgegeben, mit der ein Feuerwehrsanwärter (oder so Ähnlich) gegen seine Umwandlung Beamter auf Probe-> Lebenszeit vorgegangen war. Das VG hat herausgestellt, dass die Amtsärztin sagte, es gebe keine Erkenntnisse, ob man bei 2 Episoden "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" vorzeitig dienstunfähig wird. Zudem wurde konstatiert, dass 2 Episoden+3 Monate Fehlzeit noch nicht darauf schließen lassen, dass man längere Fehlzeiten eintreten werden. Hier lässt sich also die neue Rspr. rauslesen, dass Zweifel an der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zulasten der Einstellungsbehörde gehen



Ich glaube, dass Lehrerin-Urteil ist aber noch zum alten Recht, weil von 2010 oder?
Ich persönlich würde mich zwar sehr freuen, sehe jedoch keine echte Beweislastumkehr in der Änderung, wenn der Maßstab auch zugunsten der Bewerber herabgesetzt wurde; zudem befürchte ich, dass die Amtsärzte davon nicht wirklich Ahnung haben und sich der sehr (!) eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit bewusst sind und es nur davon abhängt, ob die einem im Einzelfall gut gesonnen sind oder nicht.
Rechtsstaatlich bedenklich! Zumal nahezu jeder mal eine psychische Erkrankung gehabt haben dürfte, wenn auch nicht jeder in entsprechender Behandlung war!

Das Urteil ist vom  26.08.2015, Az. 2 K 5209/14

Auszug: 
1. Tatbestand
"Nach dem Inhalt des beigezogenen Aktenmaterials und nach den eigenen Angaben der Klägerin kam es bei ihr zusammenfassend zu folgenden depressiven Episoden:

1. im Jahr 1993 erstmalig während des Studiums,
2. im Jahr 1997 während des ersten Staatsexamens,
3. während des Vorbereitungsdienstes 1999/2000 mit krankheitsbedingter Fehlzeit von 1. Mai 1999 bis 19. März 2000 einschließlich einer stationären Behandlung vom 28. Dezember 1999 bis 15. März 2000,
4. im Jahr 2003 mit krankheitsbedingter Fehlzeit vom 10. Juli bis 29. September 2003 einschließlich einer stationären Behandlung vom 11. Juli bis 16. September 2003,
5. im Jahr 2006 mit krankheitsbedingter Fehlzeit vom 31. Januar bis 9. August 2006 einschließlich einer stationären Behandlung vom 15. Februar bis 30. Juli 2006,
6. im Jahr 2007/2008 von Dezember 2007 bis Juni 2008 während der Elternzeit und
7. im Jahr 2013 mit krankheitsbedingter Fehlzeit von mindestens Mai bis August 2013 einschließlich einer stationären Behandlung vom 3. Mai bis 30. Juli 2013 und anschließender teilstationärer Weiterbehandlung bis zum 6. August 2013." 



Und @GastNRW19: 
Kommt natürlich drauf an, was man als "weit überwiegende Mehrheit" versteht. Jedes Jahr ist etwa ein Viertel der Menschen in Deutschland von "voll ausgeprägten" psychischen Erkranken betroffen. (Quelle: Dossier der DGPPN, 2018, frei einsehbar). Auch wenn einige/viele/manche Leute in mehreren Jahren einfließen werden, dürfte somit das "Lebenszeitrisiko" um einiges höher liegen. 
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Matissen
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2019
#28
18.12.2019, 15:22
Also ich kann berichten, dass für meinen Amtsarzt selbst eine Psychotherapie (teils  stationär) auch wahrend des Referendariats kein Ausschlusskriterium war, obwohl ich sämtliche Krankengeschichte selbstverständlich angegeben habe, Depression und Angststörung zb
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Gast
Unregistered
 
#29
18.12.2019, 15:31
(18.12.2019, 15:22)Matissen schrieb:  Also ich kann berichten, dass für meinen Amtsarzt selbst eine Psychotherapie (teils  stationär) auch wahrend des Referendariats kein Ausschlusskriterium war, obwohl ich sämtliche Krankengeschichte selbstverständlich angegeben habe, Depression und Angststörung zb

Das ist toll!
Magst du das Bundesland verraten?
Und: "normaler" Beamter oder Richter?
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Matissen
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2019
#30
18.12.2019, 23:59
In Baden Württemberg und für die Richterlaufbahn, wobei für den Amtsarzt glaube ich überall der gleiche Maßstab gilt. Er sagte mir, das wäre ja ohnehin erstmal die Probezeit und da werde es sich ja wohl schon zeigen
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