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  5. Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen
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Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen
Gast
Unregistered
 
#1
13.12.2019, 12:55
Gibt es hier Leute, die über (gerne positive) Erfahrungen beim Amtsarzt mit psychischen Vorerkrankungen berichten können?

Es geht um die amtsärztliche Untersuchung für die Verbeamtung auf Probe.
Ich bringe leider ein größeres Päckchen mit und befürchte das Schlimmste.
Kann ich etwas tun (natürlich nicht lügen), um meine Chancen zu erhöhen?
Kennt ihr konkrete Urteile nach Änderung der BVerwG-Rspr, insbesondere zu Depressionen?
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Gast
Unregistered
 
#2
13.12.2019, 15:23
Das würde mich auch sehr interessieren. 
Habe leider aus Jugendtagen Selbstverletzungen und befürchte, dass das damit ein Ausschlusskriterium ist und auch ein klebender Verband die nicht unentdeckt bleiben lässt bzw. die Frage, was denn unter dem Verband sei kommen würde...
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perconex
Unregistered
 
#3
14.12.2019, 10:06
(13.12.2019, 15:23)Gast schrieb:  Das würde mich auch sehr interessieren. 
Habe leider aus Jugendtagen Selbstverletzungen und befürchte, dass das damit ein Ausschlusskriterium ist und auch ein klebender Verband die nicht unentdeckt bleiben lässt bzw. die Frage, was denn unter dem Verband sei kommen würde...

Wäre auch ein Problem bei der Zulassung Anwaltschaft, und warum sollen die Anforderungen für die Verbeamtung dort geringer sein?
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Hast
Unregistered
 
#4
14.12.2019, 10:11
Schwachsinn, was Perconex schreibt. Bei der Zulassung zur Anwaltschaft muss man sich nicht ärztlich untersuchen lassen!
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perconex
Unregistered
 
#5
14.12.2019, 10:15
(14.12.2019, 10:11)Hast schrieb:  Schwachsinn, was Perconex schreibt. Bei der Zulassung zur Anwaltschaft muss man sich nicht ärztlich untersuchen lassen!

Auf Aufforderung der Kammer schon. Richtig ist, dass es keine obligatorische Untersuchung bei der Zulassung gibt, etwas anderes habe ich nicht behauptet.
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Gast
Unregistered
 
#6
14.12.2019, 11:23
(14.12.2019, 10:15)perconex schrieb:  
(14.12.2019, 10:11)Hast schrieb:  Schwachsinn, was Perconex schreibt. Bei der Zulassung zur Anwaltschaft muss man sich nicht ärztlich untersuchen lassen!

Auf Aufforderung der Kammer schon. Richtig ist, dass es keine obligatorische Untersuchung bei der Zulassung gibt, etwas anderes habe ich nicht behauptet.
Die Kammer hat aber bisher niemanden den ich kenne dazu aufgefordert und es werden auch keine gesundheitlichen Daten abgefragt vor der Zulassung. Von daher muss man sich da wenig Sorgen machen.

Zum eigentlichen Thema: Eine Freundin von mir hat ihre Therapie angegeben und wurde so durchgewunken. Die Diagnose war aber Anpassungsstörung und nicht Depression oder sowas. Da gab es nur ein paar Fragen ob sich das inzwischen erledigt hat, was sie bejahen konnte und dann war gut. Ist jetzt Richterin auf Probe im OLG Bezirk Köln. Untersuchung etwas über ein Jahr her.
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Gast
Unregistered
 
#7
14.12.2019, 11:25
(14.12.2019, 10:15)perconex schrieb:  
(14.12.2019, 10:11)Hast schrieb:  Schwachsinn, was Perconex schreibt. Bei der Zulassung zur Anwaltschaft muss man sich nicht ärztlich untersuchen lassen!

Auf Aufforderung der Kammer schon. Richtig ist, dass es keine obligatorische Untersuchung bei der Zulassung gibt, etwas anderes habe ich nicht behauptet.


Perconex scheint grundlegende grundrechtliche Wertungen zu verkennen. Eine Nichtzulassung zur Anwaltschaft bei psychischen Vorerkrankungen würde einem absoluten Berufsverbot gleichkommen. Schlage doch bitte noch einmal die Stichworte Eingriffsintensität, Verhältnismäßigkeit und Drei-Stufen-Theorie im Kommentar nach. Oder google es die Begriffe wenigstens.
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Gast
Unregistered
 
#8
14.12.2019, 11:46
(14.12.2019, 10:06)perconex schrieb:  
(13.12.2019, 15:23)Gast schrieb:  Das würde mich auch sehr interessieren. 
Habe leider aus Jugendtagen Selbstverletzungen und befürchte, dass das damit ein Ausschlusskriterium ist und auch ein klebender Verband die nicht unentdeckt bleiben lässt bzw. die Frage, was denn unter dem Verband sei kommen würde...

Wäre auch ein Problem bei der Zulassung Anwaltschaft, und warum sollen die Anforderungen für die Verbeamtung dort geringer sein?

Wieso sollte es ein Problem sein, bitte?? Seit wann wird bei der Vereidigung eine Untersuchung durchgeführt? Ich habe auch Selbstverletzungen und bin Anwältin..
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Gast
Unregistered
 
#9
14.12.2019, 13:33
ich hab auch Depressionen (ohne Selbstverletzungen) in meiner Biografie...

Mich würden daher auch Antworten auf die ursprüngliche Frage sehr interessieren.
Lügen werde ich nicht, aber ich möchte schon, dass es mir jetzt nicht alles kaputt macht.
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Gast
Unregistered
 
#10
14.12.2019, 13:35
(14.12.2019, 11:23)Gast schrieb:  
(14.12.2019, 10:15)perconex schrieb:  
(14.12.2019, 10:11)Hast schrieb:  Schwachsinn, was Perconex schreibt. Bei der Zulassung zur Anwaltschaft muss man sich nicht ärztlich untersuchen lassen!

Auf Aufforderung der Kammer schon. Richtig ist, dass es keine obligatorische Untersuchung bei der Zulassung gibt, etwas anderes habe ich nicht behauptet.
Die Kammer hat aber bisher niemanden den ich kenne dazu aufgefordert und es werden auch keine gesundheitlichen Daten abgefragt vor der Zulassung. Von daher muss man sich da wenig Sorgen machen.

Zum eigentlichen Thema: Eine Freundin von mir hat ihre Therapie angegeben und wurde so durchgewunken. Die Diagnose war aber Anpassungsstörung und nicht Depression oder sowas. Da gab es nur ein paar Fragen ob sich das inzwischen erledigt hat, was sie bejahen konnte und dann war gut. Ist jetzt Richterin auf Probe im OLG Bezirk Köln. Untersuchung etwas über ein Jahr her.

Haben ihre eigenen Angaben genügt oder musste sie privatärztlich etwas preisgeben lassen?
War sie "nur" in ambulanter oder auch stationärer Therapie?
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