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  5. Justiz - Wechsel zwischen StA und Gericht
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Justiz - Wechsel zwischen StA und Gericht
GastBln
Unregistered
 
#1
08.12.2019, 16:37
Hallo zusammen! Hat jemand aktuelle Informationen dazu, in welchen Bundesländern man sich direkt auf eine Richter/StA-Stelle bewerben kann und wo noch der Wechsel zwischen StA und Gericht üblich ist?

Wenn ich mich bspw. als Richter auf Probe in Bayern bewerbe (dort gilt soweit ich weiß der Wechseldienst), kann ich dann darauf Einfluss nehmen, nach den drei Jahren Probezeit auf jeden Fall Richter zu werden?
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast23
Unregistered
 
#2
09.12.2019, 07:46
Moin!

also ich weiß es nur für nrw. Hier kannst du dich entweder als StA oder als Richter bewerben und wirst dann dementsprechend eingestellt. Irgendwelche Wechsel zwischen den Tätigkeiten gibt's nicht ?
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Gast23
Unregistered
 
#3
09.12.2019, 07:47
Das Fragezeichen sollte ein  :exclamation: werden
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Auch Bln
Unregistered
 
#4
09.12.2019, 09:16
Es gibt einige BL mit getrennten Laufbahnen - Bln, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, NRW... 
Allerdings ist es dort möglich, dass die Ernennung als Richter im Strafbereich einen Einsatz bei der StA erfordert. 

Eine gemeinsame Laufbahn gibt es in Bayern, Thüringen, Sachsen und MV.
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Gast
Unregistered
 
#5
09.12.2019, 19:32
Kann jemand sagen, mit welchen Noten/Voraussetzungen man für die StA-Kampagne in Berlin im November eingeladen/genommen wurde?
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Gast12322
Unregistered
 
#6
09.12.2019, 22:20
In NRW gibt's ein Austauschprogramm zwischen Gericht und Sta. Da tauscht dann ein Jahr lang ein Richter mit einem Staatsanwalt, es wird dann zwingend zurückgetauscht, aber es gibt wohl die Möglichkeit dann dauerhaft zu wechseln. Ich meine das wäre insbesondere (ausschließlich?) für Proberichter vorgesehen.
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Auch Bln
Unregistered
 
#7
10.12.2019, 08:44
(09.12.2019, 19:32)Gast schrieb:  Kann jemand sagen, mit welchen Noten/Voraussetzungen man für die StA-Kampagne in Berlin im November eingeladen/genommen wurde?

Grundsätzlich hat man bei Erreichen der Mindestnoten Chancen auf eine Einladung zum Interview. Eine Aussage "7,7 und 8,0" zur Einladung reichen sicher - oder auch "sicher nicht" ist aber nicht möglich. Denn bei der Auswahl der Kandidaten spielen auch individuelle Zusatzqualifikationen und das aktuelle Bewerberangebot eine Rolle. Deswegen: ruft bei den angegebenen Ansprechpartnern an! Aktuellere Informationen könnt Ihr hier nicht bekommen.
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